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Ich bin mit dem Ex von meiner Freundin zusammen

Portion Control

Urgestein
Ob diese Regelung auch für die Verlobungskonstellation gilt weiß ich nicht. ich finde es aber schon beachtlich, wie weit ihr als juristische Laien euch hier aus dem Fenster lehnt mit euren Behauptungen. U.U. kommt euer "Wissen" den Ex-Verlobten teuer zu stehen..
(4) Ist nach der Trennung der Ehegatten im Sinne des § 1567 Abs. 1 ein Ehegatte aus der Ehewohnung ausgezogen und hat er binnen sechs Monaten nach seinem Auszug eine ernstliche Rückkehrabsicht dem anderen Ehegatten gegenüber nicht bekundet, so wird unwiderleglich vermutet, dass er dem in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten das alleinige Nutzungsrecht überlassen hat.
Oha. Jeder Anwalt würde euch zerreissen.
Weder Ehewohnung, noch ist jemand ausgezogen. Es wurde lediglich die Wohnung verlassen.
Auch liegt keine Rückkehrabsicht vor.

Also wenn das euer Link ist, muss ich laut lachen.
 

Portion Control

Urgestein
Steht auch hier: Trennung oder Scheidung

Gruß von Grisu
Auch dieser Link trifft die Situation in keiner Weise.
Das angeschaffte Möbel während der Ehezeit im Anschluss beiden gehören, hat doch mit dem Thema hier nix zu tun.
Und wenn ich schon lese "darf nicht eigenmächtig ausgeräumt werden". LOL
Er wartet ja die ganze Zeit darauf, nicht eigenmächtig zu handeln sondern seine Wohnung zu betreten um in ihrem Beisein die Möbel raus zu holen. Die Klärung der Eigentumsverhältnisse sollte ja laut TE kein Problem sein.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Oha. Jeder Anwalt würde euch zerreissen.
Weder Ehewohnung, noch ist jemand ausgezogen. Es wurde lediglich die Wohnung verlassen.
Auch liegt keine Rückkehrabsicht vor.

Also wenn das euer Link ist, muss ich laut lachen.
Das ist lediglich ein Hinweis, dass es eine Fristenregelung geben KÖNNTE. Ich lache darüber nicht, ich schüttel eher den Kopf, dass ihr ohne jegliche juristische Kenntnis oder gar Bildung Sachverhalte als legitim erklärt, von denen ihr lediglich annehmt, dass sie sich so verhalten könnten. Im Grunde geht es bei den Fristen m.E. darum Sicherheit zu generieren, damit nicht plötzlich ein Ex unangemeldet im Raum steht. Und das könnte sehr wohl für alle Lebenskonstellationen gelten. Du sagst ja selber, dass keine Rückkehrabsicht besteht. Was macht dich also so sicher außer deiner eben nicht von allen geteilten Überzeugung, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben?

Der TE ist eh knapp bei Kasse. Teure juristische Auseinandersetzungen sind ihm nicht zu wünschen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Portion Control

Urgestein
Du kannst z. B. in die Suche eingeben: Partner lässt mich nicht in gemeinsame Wohnung. Dann sollten dir Seiten wie diese hier angezeigt werden:

Leider die Zeile nicht gefunden, in welcher steht das ich keinen Schlüsseldienst rufen darf um die Tür zu öffnen wenn ich die Wohnung das letzte Mal ohne Schlüssel verlassen habe.

Hast du da näheres gefunden? :unsure:
 

Portion Control

Urgestein
Die Te ist ja immer noch mit ihr befreundet und nun soll ernsthaft die Wohnung komplett leer geräumt werden innert eins zwei Tage, wo ist da denn noch Freundschaft, es sieht ja eher aus ,als würde es die Te mega belasten, dass seine Möbel immer noch bei der EX in seiner und ihrer Wohnung stehen und nicht bereits geräumt worden ist, hat wohl auch was mentales, somit ist es eben noch nicht ganz abgeschlossen und die Ex steht durch das noch zwischen den beiden ihrer neuen Beziehung.
Er hatte eventuell Gründe sie nicht abholen zu lassen und sonst ist es nun halt verpasste Zeit.
Also ich weiß jetzt nicht wie darauf kommst das die TE etwas damit zu tun hat, dass er gerne seine Wohnung betreten möchte um die räumliche Trennung abwickeln zu können.
Stand das irgendwo, dass sie die treibende Kraft diesbezüglich ist und das eigentlich gar nicht von ihm selbst ausgeht? :unsure:
 

Grisu

Aktives Mitglied
Leider die Zeile nicht gefunden, in welcher steht das ich keinen Schlüsseldienst rufen darf um die Tür zu öffnen wenn ich die Wohnung das letzte Mal ohne Schlüssel verlassen habe.

Hast du da näheres gefunden? :unsure:
Das Problem wird nicht sein dass Du den Schlüsseldienst rufen oder nicht rufen darfst. Der Schlüsseldienst muss sich rückversichern dass die anfordernde Person in dieser Wohnung wohnt.

Der Schlüsseldienst benötigt eine Bestätigung über den Wohnort des Auftraggebers. Für gewöhnlich genügt der Ausweis. Liegt Ihr Ausweis in der verschlossenen Wohnung, verlangt der Schlüsseldienst nach Öffnung einen Nachweis. Alternativ ist auch die Bestätigung eines Nachbarn über den Wohnort möglich.
Schwieriger dürfte es werden wenn es sich um ein Sicherheitsschloss handelt.

Deshalb wurde ja mehrfach in den Beiträgen zuvor nachgefragt wo der Knabe gemeldet ist, der seine Habseligkeiten aus eben dieser Wohnung holen möchte. In Deutschland ist "eigentlich" Meldepflicht, auch dann wenn man/frau bei den Eltern wohnt. "Eigentlich" müsste somit im Ausweis als Adresse die stehen, an der er derzeit wohnt : bei den Eltern. Der Schlüsseldienst dürfte dann die Wohnung nicht aufbrechen.

Alles Dinge, die wir nicht wissen - deshalb vergalloppieren wir uns hier alle ganz gehörig :) und ich an erster Stelle :))

@cucaracha
wenn ich mit einem Partner in einer Wohnung wohnen würde und der mich rausjagen würde dann wäre sofort ein Anwalt beauftragt und ich würde im Notfall mit Gerichtsvollzieher / Polizei meine Dinge abholen.

Vom Rechtsanwalt nach rechtzeitiger Terminankündigung und das direkt eingeleitet nach dem "Rauswurf". Das Hinterherwerfen von Gegenständen würde dann noch eine Anzeige mit sich bringen, da ich mir garantiert dabei den Fuss verstaucht habe weil ich dem Gegenstand ausweichen musste.

Gruß von Grisu
 

Portion Control

Urgestein
Deshalb wurde ja mehrfach in den Beiträgen zuvor nachgefragt wo der Knabe gemeldet ist, der seine Habseligkeiten aus eben dieser Wohnung holen möchte. In Deutschland ist "eigentlich" Meldepflicht, auch dann wenn man/frau bei den Eltern wohnt. "Eigentlich" müsste somit im Ausweis als Adresse die stehen, an der er derzeit wohnt : bei den Eltern. Der Schlüsseldienst dürfte dann die Wohnung nicht aufbrechen.

Alles Dinge, die wir nicht wissen - deshalb vergalloppieren wir uns hier alle ganz gehörig :) und ich an erster Stelle :))

Gruß von Grisu
Ummelden muss ich mich dann, wenn ich umgezogen bin. Verlasse ich die Wohnung weil mir Aschenbecher hinterher geworfen werden, und mir im Anschluss der Zugang verwehrt bleibt, melde ich mich nicht um.

Und wenn er jetzt im Hotel schlafen müsste weil er bei seinen Eltern nicht unterkommt, müsste er sich dann auf die Adresse des Hotels ummelden? LOL

Am Besten dann Zweitwohnsitz, oder? Einen ersten hat er ja so lange das Mietverhältnis nicht gekündigt wurde. Vielleicht kann er dann sogar beim Finanzamt die Kosten für die doppelte Haushaltsführung geltend machen!? :LOL:🙈
 

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