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Ich bin mit dem Ex von meiner Freundin zusammen

Portion Control

Urgestein
Sie hatte irgendwo geschrieben das der Mietvertrag ab 01.01. gilt, die Wohnung aber vorher frei wird und er dann schon rein dürfe.

Vielleicht deshalb. :unsure:

Vielleicht ist aber auch nicht der morgige Tag gemeint, sondern der nächste Dienstag. Also Heiligabend! Hust....
Ich bezweifle aber das es eine "Räumung" ist. Er braucht ja im Prinzip nur seinen Schlüssel wieder.
 

Portion Control

Urgestein
@Portion Control Nein, mit wzbw meinte ich das Zitat von Cucaracha "Er floh aus der Whg...sie schmiss ihm Gegenstände hinterher."
Achso. Du hattest "was zu beweisen wäre" auch unter der Aussage:
"Es fand kein richtiger und freiwilliger Auszug statt" geschrieben.

Deshalb dachte ich, das würde auch hierzu gehören.
Nee, das mit dem Gegenständen werfen ist Käse. Natürlich steht bei solchen Dingen Aussage gegen Aussage. Es wäre etwas anderes wenn er etwas abbekommen hätte und dann an Ort und Stelle die Polizei ruft. Diese würde dann bei einer Anzeige ermitteln. Ansonsten ist das natürlich kein Thema. Aber darum geht es ihm ja auch nicht.
 

Werwiewas

Sehr aktives Mitglied
@Portion Control Nein, mit wzbw meinte ich das Zitat von Cucaracha "Er floh aus der Whg...sie schmiss ihm Gegenstände hinterher."
So hatte ich das auch verstanden. Wenn er nicht verletzt war, kann ihr das nicht nachgewiesen werden, denke ich.

Ich bezweifle aber das es eine "Räumung" ist.
Er will sein komplettes Mobiliar abholen incl. Küche, hat die TE geschrieben.
Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass ihm das dann doch zu viel Arbeit ist :) .

@Mrs.Mausi, hat er denn Umzugshelfer? Du wirst dich dabei ja wohl kaum blicken lassen wollen.
 

Elemente

Aktives Mitglied
Ja. Weil einen Schlüsseldienst für die eigene Wohnung beauftragen, juristisch nicht abgedeckt sein muss.



Kann ich mir auch vorstellen. Aber NACH einer offiziellen, räumlichen Trennung.



Sag ich ja.
Er könnte sich ganz einfach mit der Polizei zutritt erschaffen, dann müsste auch kein Schlüsseldienst kommen und sie müsste sich mit ihm auseinandersetzen.
Sie hatte irgendwo geschrieben das der Mietvertrag ab 01.01. gilt, die Wohnung aber vorher frei wird und er dann schon rein dürfe.

Vielleicht deshalb. :unsure:

Vielleicht ist aber auch nicht der morgige Tag gemeint, sondern der nächste Dienstag. Also Heiligabend! Hust....
Ich bezweifle aber das es eine "Räumung" ist. Er braucht ja im Prinzip nur seinen Schlüssel wieder.
Er hätte doch schon lange einen Ersatz Schlüssel bei der Verwaltung anfordern können, da er ja im Mietvertrag steht.
 

Elemente

Aktives Mitglied
Welche Verwaltung? Wohnte er im Altersheim? ;)
Ein Vermieter kann übrigens nicht helfen, da er nicht zugeben darf einen Ersatzschlüssel für die Wohnung zu haben, welchen man nachmachen könnte! :geek:
Verwaltung von Immobilien?😆 wir kommen wohl nicht vom gleichen Kontinent🤭
Das ist dann doof gelaufen, wenn die keinen Schlüssel nachmachen dürfen.
Doch immer noch am günstigsten wäre die Polizei.
 

Portion Control

Urgestein
Verwaltung von Immobilien?😆 wir kommen wohl nicht vom gleichen Kontinent🤭
Das ist dann doof gelaufen, wenn die keinen Schlüssel nachmachen dürfen.
Doch immer noch am günstigsten wäre die Polizei.
Achso, du meinst die Gewobau oder sowas? Okay, der Gedanke ist nicht falsch.
Schließlich heisst es ja, sein Einkommen sei nicht üppig und regelmäßig. Und da sie ja zu ihm gezogen
ist, anstatt umgekehrt....

Es war halt immer nur von dem Vermieter die Rede. Deshalb ging ich von einem privaten Vermieter aus, nicht von einer Vermietungsgesellschaft. Aber kann natürlich alles sein.
 

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