Ich habe ihm ja jetzt schon hier im Forum alles gezeigt, und daraufhin hat er entschieden, seine Sachen erst im Januar zu holen.
Wenn er ihr irgendetwas überlässt, dann werden es Dinge sein, die er nicht so unbedingt braucht. Trockner, Badezimmerschrank, Schuhschrank, Esstisch etc. Sie wird auf keinen Fall Küche, Bett, Sofa, Kleiderschrank bekommen.
Wenn Sie klug ist, dann sagt sie "nimm die Sachen" wohlweisslich, dass der Trockner evtl. den Umzug nicht übersteht und eine Portion Kraft zum Schleppen erfordert.
Ich an Ihrer Stelle würde sagen "schaff nur alles weg, ich brauche das nicht. Einfach nur, damit er es wegschufften kann, was nämlich alles andere als Spaß macht. Sie kann dann ja, wenn die Bude leer ist und Beweisfotos gemacht sind, für ein paar Tage zu einer Freundin oder der Familie fahren und sich dann dort in Ruhe überlegen wie es weiter geht.
Das Thema Freundschaft hier in diesem Faden zu benennen halte ich für überflüssig. Sollte es mal eine Freundschaft gewesen sein, ist es schon lange keine mehr und ich denke, sie hat auch längst "Wind von Eurer großen Liebe" bekommen, sonst hätte sie Dich (wenn es mal Freundschaft war) schon kontaktet.
Nun Mietvertrag: jeder der Vertragspartner haftet für die komplette Miete. D. H. wenn sie nicht mehr zahlt und den Dauerauftrag einstellt, dann darf er munter die ganze Summe weiter zahlen.
Tante Google erzählt uns dazu wenn Sie und Ihr Ex-Partner den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben haben, sind Sie beide als Gesamtschuldner für die Mietzahlung verantwortlich. Das bedeutet, dass der Vermieter die volle Miete von jedem von Ihnen verlangen kann. Er kann nicht zahlen?? Muss den Vermieter nicht interessieren, der beauftragt einen Anwahl der dann vermutlich einen Mahnbescheid gegen jeden der beiden vom Gericht erstellen lässt - und zwar über die komplette Summe. Um dann abzuwarten ob einer der beiden alles zahlt.
Natürlich kann Dein Freund dann versuchen einen Teil auf die Ex abzuwälzen...... oder sie alles auf ihn ..... oder .... oder ..... oder.....
Mieterhaftung: Gesamtschuldner bei Beziehungsaus und Kündigung - passender Link dazu.
Selbiges dürfte gelten bis zum Auszug / Renovierung und der Wohnungsabnahme.
Ach ja, dass Ihr der Ex-Freundin Zeit lasst und zuvor noch ein Einschreiben losschickt liegt nun nicht an Eurer Freizeitplanung??? Auf jeden Fall könnt Ihr dann gleich vor Ort mit dem Vermieter sprechen, wie das mit der Miete weiterläuft. Bis dahin hat dieser vielleicht entdeckt, ob oder wie hoch seine Mietzahlung noch ist. Denn ich würde an Stelle der Ex (je nachdem ob ich in der Wohnung bleiben muss) die Mietzahlung sofort einstellen.
..... oder besser noch: ihr gehört doch nichts schreibt Ihr. Dann soll sie ihre Klamotten nehmen und für ein paar Wochen wieder zu den Eltern ziehen. Dann können die zum Umzug so lange brauchen wie sie wollen - und für die Renovierung auch
Selbstredend dann die Mietzahlung von der Seite der Ex-Freundin einstellen und dann mal warten was passiert ...... Wir wissen ja nicht, wie klug sie ist oder ob sie vielleicht schon beim Rechtsanwalt war und der sie mit guten!!!! Informationen versorgt hat.....
Liebe Leute, jetzt fängt es erst mal an....... das war bisher alles nur Adventskalendertürchen 1 - 10
Gruß von Grisu