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Lohnpfändung

M

Mäuschen35

Gast
Das siehst du anders ich habe nicht viel zum leben den wenn ich 1145€ zum beispiel dann bekomme ich kein Hartz 4 mehr naja vielleicht 5 €.

Dann sind da 500€ meite strom, 10 € anwaltskosten zurück zahlen, 30€ UVG zürückzahhlen, Auto sonst komme ich net af die arbeit wenn es regnet weil so früh kein Bus fährt. Urlaub ist 30TAgge das stimmt aber da habe ich meine Kinder, aber fahren nicht in den Urlaub und machen keine Ausflüge.

Bekomme 2 mal geld von dem ersten das sind am 20 des monats 650€ davon zahle ich die Miete das sind 400€ was davon bleibt müßte ich den strom noch am anfang des anderesn Monats zahlen das lasse ich aber und ahle es erst am 10 des nächsten Monats und das kann mal 320€ oder wie 484€ sein. Davon ziehe ich dann die 100€ strom ab der rest bleibt und essen brauchen wir ja auch.

Und was anderes Mein Arbeitgeber hat mich gestern auch der Arbeit angerufen und er meinte ich soll das mit der Lohnpfändung regeln sons bekomme ich anfang August nicht meinen Festvertrag den sowas wie Lohnpfändung wollen sie nicht in ihrem Haus haben.
 
Hallo Mäuschen35,

schau mal hier: Lohnpfändung.
Hier findest du vielleicht was du suchst.
M

mandywaat

Gast
Irgendwie dreht sich der Thread im Kreis.

Mäuschen findet immer neue Argumente (oder deutlicher gesagt: Ausreden) nicht zu zahlen, und als Gläubiger wäre meine Geduld auch mal zu Ende.

So wird man versuchen, das Geld zwangsweise einzutreiben. Was ist daran verwunderlich? Ms Befindlichkeiten sind da von eher zweitrangiger Bedeutung.

Mäuschen, solange Du als Arbeitnehmerin beschäftigt bist, kommt der Gläubiger an sein Geld. Vielleicht langsam, aber letztlich mit Zins zund Zinseszinsen.

Alternative: kündigen und sich mit dem Täschchen am Hauptbahnhof hinstellen. Ist allerdings nicht Jederfraus Sache:eek:.
 
A

anle

Gast
Mäuschen, du hast einen Anwalt, mit dem du besprechen musst, was für dich in deiner /eurer Situation am ratsamsten, bzw. noch machbar ist. Oder hast du bisher gar keinen Anwalt? Das kommt mir nämlich inzwischen so vor, wenn ich mir deine Fragen so ansehe. Wenn du das nicht verstehst, was dein Anwalt dir sagt, musst du ihn darum bitten, es dir in einfacheren Worten zu erklären.

Deine Aufstellung eurer Einnahmen und Ausgaben kann hier niemand nachvollziehen, sie sind wirr. Vielleicht könnt ihr überlegen, in eine preiswertere / kleinere Wohnung zu ziehen, die näher am Arbeitsplatz liegt, so dass auch kein Auto benötigt wird. Ein Auto ist absoluter Luxus in der heutigen Zeit, vor allem für jemanden, der so verschuldet ist wie ihr! Wenn die Lohnpfändung durchgeführt wird, bestimmst nicht mehr du, was ihr zum Leben braucht, sondern das Gesetz.

Du musst endlich handeln. Die Zeit, dass du Briefe schreibst, ist schon lange vorbei. Wenn jemand schreibt, dann dein Anwalt. Du musst dich kümmern, nicht telefonoieren, sondern einen Termin machen und mit dem Anwalt besprechen, bzw. ihn fragen, wozu er dir rät. Evtl. die Privatinsolvenz ins Spiel bringen, wobei ich nicht sicher bin, ob die überhaupt durchführbar ist, weil ihr, sobald dein Mann einen Job hat, ja sehr wohl gut zahlungsfähig seid.

[FONT=&quot]Noch etwas: Wenn deine Chefin dir jetzt schon sagt, dass dein befristeter Vertrag unter den jetzigen Bedingungen nicht verlängert wird, dann musst du dich unbedingt 3 Monate vor Ablauf des Vertrags bei der ARGE arbeitsuchend melden, sonst gibt es eine Sperre![/FONT]
 
S

Stan

Gast
Ich als Gläubiger würde einfach das Konto pfänden.

Dann ist erst mal alles weg vom Konto und Mäuschen müsste mal aktiv werden.

Denke, das kommt auch noch soweit.
 
G

Gast

Gast
Hallo, muß ja warscheinlich ab April oder Mai Unterhalt zahlen an meine Kinder weil die ja noch bei meinem EX wohnen.

Welches Geld geht den dann vor???

Der Unterhalt oder das von der aus Ingolstadt????
Hallo Diana

Habe den beitrag oben gelesen eine missliche situation.

Der Unterhalt der Kinder geht vor den anderen Schulden.

lg
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Beratungsschein für RA..evl. -- in der Beratung kann der Ra dann auch nur klar die Rechtslage erklären-- Selbstbehalt überschritten , deutlich sogar.

Wenn nur 30Eu an die Unterhaltsvorschußkasse gezahlt werden - kann das Amt dort auch längst pfänden. Nur mal so angemerkt.

Wenn jemand nur 30 Eu zahlt an Unterhalt--und KÖNNTE sagen wir mal 200Eu zahlen (das muß beim Mahngericht genau berechnet werden,wieviel hier über der Pfändungsgrenze liegt) -- droht außerdem eine Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.

Im Moment wird die Pfändungsgrenze NICHT durch Unterhaltszahlung ausgeschöpft. Deshalb kann ein RA auch keine berechtigte (!) Pfändung abwehren.Schade um RA-Kosten. Die kommen nur dazu zu den Schulden.

Die Kosten der Wohnung sind durch 2 zu teilen !
Der Pfändungsfreibetrag ist ja sicher höher wegen Unterhaltspflicht...nur...sie zahlt doch keinen Unterhalt...oder seh ich das falsch..da kann man doch nicht allen Ernstes eine höhere Freibetragsgrenze geltend machen? Das ist doppeltes Schummeln aus meiner subjektiven Sicht.

@Stan: nicht nur Kontenpfändung (mit anschließendem Verlust des Kontos) droht,sondern ebenso die erwähnte Drittschuldnerpfändung beim Arbeitgeber und AUCH eine sofortige Pfändung des PKW und weiterer Dinge --peinliche Taschenpfändung z.B.

Statt nur anzurufen beim RA oder hier um Tips zu bitten,würde ich dringend empfehlen, alle verfügbaren Mittel zum Abzahlen zu nutzen um die Pfändungen zu vermeiden.
Als hingehaltener Gläubiger wäre ich inzwischen mehr als wütend.

Wenn die Konten erst mal dicht sind,das Auto vom Gerichtsvollzieher beschlagnahmt wurde und der Lohn an die Gläubigerin fließt, hilft kein Jammern mehr.
Es ist ein rechtsgültiger Titel.

Micky
 
Zuletzt bearbeitet:
M

mandywaat

Gast
Irgendwie habe ich den Eindruck, dass Mäuschen nicht begreifen will.

Leider ist die Lebensrealität so, dass sie irgendwann begreifen wird.

Nur tut es dann ziemlich weh.
 

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