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Frage wegen Unterhalt

K

KarinLea

Gast
Hab ne Frage wegen Unterhaltstitel.
Mein Ex will im September heiraten. Seine Neue will eigentlich nur noch, das mein Ex mir keinen Unterhalt mehr zahlt, doch er hat noch einiges an Unterhaltsrückstand.
Die beiden haben jetzt schon ein gemeinsames Konto, seit Januar.
Also meine Frage wenn die beiden Verheiratet sind und ein Gemeinsames Konto haben, muss sie dann mit zahlen ?
 

Sisandra

Aktiver Nutzer
Hallo KarinLea,

nein, sie muss nicht zahlen, sondern nur der Ex. Grundlage für den Titel sind seine Einkünfte. Sollte er allerdings künftig den Hausmann geben und denken, dass er so seinen Verpflichtungen entkommen kann, irrt er. Das Familiengericht legt dann ein sog. "fiktives Einkommen" zugrunde, wonach sich die Unterhaltszahlungen richten. In so einem Fall könnte es dann schon sein, dass letztendlich sie zahlen müsste. Vollstrecken kannst du allerdings immer nur bei ihm lassen.

Gruß
Sisandra
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Wenn sie ein gemeinsames Konto haben und er offene Unterhaltsschulden und Du einen
vollstreckbaren Titel---

kannst Du unverzüglich in dieses Konto pfänden (Drittschuldnerpfändung bei der Bank ,geh zur Mahnabteilung des AG und tu es!)...und die Partnerin müßte BEWEISEN,daß die gepfändete Summe
nicht IHM gehört...
Natürlich muß SIE nicht SEINE Schulden tragen..aber..der Gegenbeweis wird hier schwer werden--wem gehört was auf dem Konto...
Voraussetzung ist : Dir ist bekannt,daß sein Lohn/Gehalt dort hin geht .


Der Ex war etwas unklug...Du als Gläubiger hast Rechte,die Du ohne große Rumfragerei wahrnehmen solltest!
 
Zuletzt bearbeitet:
S

schnitti

Gast
Hab ne Frage wegen Unterhaltstitel.
Mein Ex will im September heiraten. Seine Neue will eigentlich nur noch, das mein Ex mir keinen Unterhalt mehr zahlt, doch er hat noch einiges an Unterhaltsrückstand.
Die beiden haben jetzt schon ein gemeinsames Konto, seit Januar.
Also meine Frage wenn die beiden Verheiratet sind und ein Gemeinsames Konto haben, muss sie dann mit zahlen ?

hallo
eine frage muss er an dich unterhalt zahlen oder an deine kinder?
:confused:
 
S

schnitti

Gast
Hi Schnittlauch !
Er muss an uns beide Unterhalt zahlen. Waren 7 Jahre verheiratet.

hallo
ich habe gehört für die ex frau giebt es kein unterhalt mehr
nur für die kinder .
weil mein mann auch geschieden ist und nur an seine kinder bezahlen muss da seine ex arbeiten gehn kann .(er war ü.20 jah.verh.mit ihr)
Lg silvi
 

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