G
Gast
Gast
Habe eine Frage, bin in der Privatinsolvenz, Restschuldbefreiung habe ich auch, bin alleinerziehend mit einem Kind (Pfändungsgrenze 1359€ Verdienst). Ich verdiene ca. 1295 €. Meine Tochter beginnt mit einer Ausbildung, Verdienst 570€. Wie weit sinkt meine Pfändungsgrenze durch die Ausbildungsvergütung meiner Tochter. Sie wird im Oktober 18 Jahre alt-Volljährig. Wird sie denn noch als unterhaltspflichtig dazu gerechnet? Würde mich freuen über eine genaue Auskunft, denn mein Treuhänder behält auch meine Lohnsteuererstattung ein, obwohl sie meiner Ansicht nach Abschluss des Verfahrens zusteht. Bekomme auch keine genaue Aufrechnung was ihm, bzw. was mir von der Erstattung bleibt.
L.g.
L.g.