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Privatkredit an Bruder und Schwägerin

andolina

Mitglied
Hallo,
ich habe meinem Bruder und meiner Schwägerin über viele Jahre einen Privatkredit über meine Hausbank gegeben, in Form, dass ich halt die Bürgschaft übernahm. Meine Schwägerin überwies die monatlichen Rückzahlung auf mein Konto, wobei ihr Name und der Name meines Bruders aufgeführt wurde. Diese Form lief auch über viele Jahre.
Nun leben beide getrennt. Die Frau hat Insolvenz beantragt, allerdings die Schulden bei mir nicht angegeben. Sie ignoriert die Schulden bei mir völlig.
Um weitere Verluste wie Zinsen zu vermeiden, habe ich den Kredit aufgelöst. Die Tage habe ich die Frau angeschrieben, sie möge mir die Hälfe des Privatkredits bezahlen, da sie meiner Ansicht nach die gleiche Verantwortung wie mein Bruder dafür tragen muss. Sie könne es auch in Raten tilgen. Das wird sie wohl nicht tun, da nichts Schriftliches über den Privatkredit vorliegt, außer, dass über Jahre monatlich Zahlungen in gleichbleibender Höhe von ihr und meinem Bruder auf mein Konto einging. Dieser Betrag ist identisch mit der Tilgungsrate des Kredits meiner Bank.
Kann mir jemand sagen, ob ich da Chancen habe, das Geld einzuklagen? Mein Bruder würde diesen Sachverhalt auch bestätigen. Wie verhält sich seine Aussage, da er ja mein Bruder ist?
Ich denke halt, dass es nicht in Ordnung ist, dass er nun den gesamten Betrag zahlen muss.
 
U

Uncle Tom

Gast
Hallo,
ich habe meinem Bruder und meiner Schwägerin über viele Jahre einen Privatkredit über meine Hausbank gegeben, in Form, dass ich halt die Bürgschaft übernahm. Meine Schwägerin überwies die monatlichen Rückzahlung auf mein Konto, wobei ihr Name und der Name meines Bruders aufgeführt wurde. Diese Form lief auch über viele Jahre.
Nun leben beide getrennt. Die Frau hat Insolvenz beantragt, allerdings die Schulden bei mir nicht angegeben. Sie ignoriert die Schulden bei mir völlig.
Um weitere Verluste wie Zinsen zu vermeiden, habe ich den Kredit aufgelöst. Die Tage habe ich die Frau angeschrieben, sie möge mir die Hälfe des Privatkredits bezahlen, da sie meiner Ansicht nach die gleiche Verantwortung wie mein Bruder dafür tragen muss. Sie könne es auch in Raten tilgen. Das wird sie wohl nicht tun, da nichts Schriftliches über den Privatkredit vorliegt, außer, dass über Jahre monatlich Zahlungen in gleichbleibender Höhe von ihr und meinem Bruder auf mein Konto einging. Dieser Betrag ist identisch mit der Tilgungsrate des Kredits meiner Bank.
Kann mir jemand sagen, ob ich da Chancen habe, das Geld einzuklagen? Mein Bruder würde diesen Sachverhalt auch bestätigen. Wie verhält sich seine Aussage, da er ja mein Bruder ist?
Ich denke halt, dass es nicht in Ordnung ist, dass er nun den gesamten Betrag zahlen muss.

Die Frau ist im Insolvenzverfahren.

Daher kannst Du bei ihr nichts mehr holen. Melde die Schulden beim Insolvenzverwalter an. Sie ist dann durch die Insolvenzordnung (InsO) geschützt und nach Ablauf des Verfahrens wird sie von den Schulden befreit.

Wer das ist, erfährst Du über www.insolvenzbekanntmachungen.de oder InsolNet Informationsdienst für Insolvenzverfahren GmbH, Aachen


Aber mich interessiert jetzt, wer ist Kreditnehmer bei der Bank?

Die beiden oder Du?

Gibt es eine Vereinbarung zwischen den beiden und Dir?

Wenn diese Fakten klar sind, kann ich weiterdenken.
 

andolina

Mitglied
Hallo Uncle Tom,

erstmal vielen Dank für Deine rasche Antwort und die Adresse, an wem ich mich wenden kann. Da habe ich nämlich schon gesucht:)
Nun, die Frau hatte Insolvenz beantragt und war verpflichtet, alle Schulden anzugeben. Die Schulden bei mir hatte sie verschwiegen, da sie der Meinung ist, dass ich die Schwester ihres Mannes bin, das ginge sie dann nichts an, wenn sie mal getrennt seien. Diese Äusserung habe ich mal von ihr gehört, als sie noch nicht in Trennung war.
Die Kreditnehmerin bin ich. Ich hatte den Kredit vor Jahren nur erhalten, nachdem mein Bruder eine Erklärung der Bank abgegeben hatte, dass die monatl. Tilgungen von ihm gezahlt werden. Die Bank hat die Erklärung leider nicht mehr, die ich persönlich dort abgegeben hatte.
Da mein Bruder voll beschäftigt war/ist erledigte die Frau die Zahlungen vom gemeinsamen Konto. Sie rief mich auch immer wieder an, wenn Geldnot war. Sie bestätigte immer, dass die Zahlungen auf mein Konto regelmäßig weiter eingehen werden, nur benötigt sie ganz dringend Geld. So stockte ich den Kredit immer wieder auf.
Jetzt erst erfuhr ich, dass sie die Beleihung ohne dem Wissen meines Bruders tätigte. Erst spätersagte sie meinem Bruder, dass ich ihnen Geld leihe.
Also, es besteht eine mündliche Vereinbarung. Sie bezahlt regelmäßig das Geld auf mein Konto.
Nun, bei der Trennung tut sie, als ob es sie gar nichts angeht.
Ich habe nun auch mitbekommen, dass sie auch sonst andere gemeinsame Schulden nicht angegeben hat. Laut dem Sohn versucht sie weiterhin, immer wieder ein Kredit von irgendjemanden zu bekommen. Das wird früher oder später rauskommen. Dann wird ihr Insolvenzverfahren sowieso platzen, da sie ja keine Schulden machen darf.
Viele Grüße
andolina
 

paps1959

Aktives Mitglied
Nun das mit dem Nichtdürfen von Neuschulden vergessen wir mal ganz schnell wieder. ;)
Das ist schlichtweg falsch.
----------------------------------------------
Eine Lösung des Problems wird es bei einem gewissenhaft vorgehenden TH nicht geben.
Da nicht schriftliches vereinbart wurde, sind Sie in der Beweislast eingeschränkt.
----------------------------------------------
Sie sollten trotzdem die jetzt offenen Forderung beim Treuhänder der Exschwägerin anmelden.
Dazu setzen Sie sich mit dem Th in Verbindung und lassen sich einen entsprechenden Anmeldevordruck zusenden.
Manche akzeptieren es auch formlos.
Dann sollten folgende Angaben enthalten sein:
- Wann ist die Forderung entstanden
- gegen wen ist die Forderung gerichtet
- wie hoch war die Ursprungsforderung
- wie ist der aktuelle Forderungsstand
- welche Zinsen werden auf die Forderung erhoben
- wie ist der Forderungsstand bei den Zinsen
- welche Sicherheiten wurden eingebracht
Als Erklärung können Sie formlos, wie hier durch Sie geschildert, einen Anhang machen.

Im übrigen haften aus meiner Sicht beide Ehepartner vollumfänglich; so dass bei Nichtanerkennung durch den Th, ihr Bruder allein für die offene Forderung gerade steht.

Ich bin zwar nicht für Privatfehden, aber wenn Sie den Th einmal am Wickel haben, könnte man ja nebenbei fragen, wie denn die anderen Verwandten ihre Forderungen angemeldet haben.
Vielleicht wird er dann von sich aus tätig.
 

andolina

Mitglied
Hallo paps1959,
vielen Dank für Deine Antwort.
Hmm, die einzige Beweise, die ich habe sind meine Kontoauzüge, von den vielen Jahren, indem monatlich der Betrag der Tilgung von meinem Bruder und der Frau namentlich auf mein Konto einging, welches identisch mit der Tilgungssumme der Bank ist. Des weiteren wird mein Bruder dies bestätigen. Wie weit seine Aussage gilt, weiß ich nicht.
Schwierig ist, dass ich nicht weiß, wer der Th ist. Das Insolvenzverfahren ist erst eingeleitet worden. Es ist noch nicht so weit fortgeschritten. Ich weiß auch gar nicht, wie ich an ihn ran kommen kann.
Für meinen Bruder ist es ganz klar und selbstverständlich, dass er für seinen Teil der Schulden aufkommt.
In www.insolvenzbekanntmachungen.de oder InsolNet Informationsdienst für Insolvenzverfahren GmbH, Aachen habe ich auch schon geschaut.

Viele Grüße

andolina
 

andolina

Mitglied
Ich will sie nicht ärgern, nur sie entzieht sich ihrer Verantwortung. Sie meldete die Schulden an mich nicht mal an.
Und ich will Gerechtigkeit, da das was sie abzieht, nicht in Ordnung ist.
 

andolina

Mitglied
ja gut, ich habe heute nochmals recheriert in google und auf irgendeiner Seite wurden die Voraussetzungen eines Insolvenzverfahrens aufgelistet unter anderem, dass alle Schulden aufgeführt werden müssen, sowie, dass die Schulden nicht aus einer Verschwendung basieren.
Sie hat ein paar Schuldenposten nicht angegeben und die Schulden basieren aufgrund ihrem verschwenderischem Lebensstils, z.B. Bestellungen von Spielen für ihre Kinder von insgesamt 10 000,- €. Sie war Vertreterin einer Plastikschüssel Firma, wobei sie die beste Kundin war. Dadurch holte sie sich Anerkennung und bekam für den guten Verkauf(für sich selbst) immer wieder Prämien, wie Reisen, ein Dienstauto .... Dieser Lebensstil ist belegbar.
Ja, ich werde sehen, was passiert.
 

paps1959

Aktives Mitglied
Sie sollten täglich bei Insolvenzbekanntmachungen.de nachsehen.
Detailsuche wählen-Bundesland-Amtsgericht-Name/Wohnort eingeben.

Im Eröffnungsbeschluß steht der TH und die Anmeldefristen.

Ob Verschwendung vorliegt, ist unerheblich, es muß zum Nachteil der Gläubiger geschehen sein.

Ansonsten sollte sich Ihr Bruder/oder Sie mal beim zuständigen Amtsgericht erkundigen.
Da Sie Gläubiger sind, werden Sie die gewünschten Informationen auch bekommen.

Melden Sie die Forderung auf jeden Fall an. Dann wird man sehen, wie der TH reagiert.
Sollte es nämlich unerwarteter Weise doch noch im Laufe des Verfahrens zu Vermögenszuwächsen kommen, käme zumindest ein Teil zurück.
 

andolina

Mitglied
Hallo paps1959,
ich habe dem Amtsgericht heute geschriegen, dass ich einen Antrag als Gläubigerin für eine Forderung stellen möchte , gerichtet an die Frau, da sie den Betrag bei mir offen stehen hat.
Danke schön auch für den Tipp, jeden Tag auf die Insolvenzverfahrensseite zu schauen. Das werde ich machen. Ich hoffe auch, dass ich nun auch über das Amtsgericht weiterkomme.
 

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