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Schulnote runtergesetzt wegen Nichterscheinen bei einer Veranstaltung

jeyem89

Mitglied
Hallo Leute, ich brauche dringend euren Rat!
Undzwar geht es um meine Note im Chor.
Ich besuche ein Ganztagsgymnasium in Essen und heute gab es Zeugnisse.
Vor ein paar Wochen musste ich im Chor vorsingen, da die Lehrerin nicht genau wusste, ob sie die Note, die sie mir im ersten Halbjahr nach dem Vorsingen gegeben hatte, übernehmen konnte. Damals hatte ich eine glatte 1, also 14 Punkte.
Nach dem letzten Vorsingen hat meine Lehrerin gesagt, ich bekäme wieder die 1 und sie hat mir sogar geraten, professionellen Gesangunterricht zu nehmen, da sie der Meinung sei, ich hätte Talent.
Ich war total zufrieden mit meiner Note und hab mich natürlich riesig über das Kompliment gefreut.

Im letzten Halbjahr gab es viele Veranstaltungen, bei denen der Schulchor dabei war und ich bin zu jeder erschienen und immer bis ganz zum Schluss geblieben- einfach weil ich Spaß daran hatte, mit den anderen zu singen.
Letzten Freitag war die Entlassungsfeier der Abiturienten und deswegen gab es für uns alle einen Studientag- wir hatten also frei.
Meine Chorleiterin hat angeblich schon am Montag eine Notiz ans schwarze Brett gehängt, dass die Chormitglieder zu der Entlassungsfeier erscheinen sollen. Diesen habe ich aber übersehen, zudem hatte ich am Mittwoch und am Donnerstag ebenfalls frei (bedingt durch Angelegenheiten der Stufe^^). Daher habe ich erst am Donnerstagabend von einer Freundin erfahren, dass wir am Freitag erscheinen müssen. Da ich aber für Freitag einen Arzttermin hatte und außerdem meinen Bruder zum Chirurgen begleiten musste (er hatte einen gebrochenen Arm und musste noch einmal untersucht werden, meine Mutter hat sich einen Nerv eingeklemmt und kann nicht laufen, deswegen hat sie mich darum gebeten, mit meinem Bruder zum Arzt zu gehen), habe ich meine Freundin gebeten bescheid zu sagen, dass ich nicht kann.
Leider hat die Nachricht, dass wir zum Singen kommen sollen, viele aus dem Chor nicht erreicht und deswegen war nur ungefähr die Hälfte da.

Diejenigen, die nicht anwesend waren, haben nun Punkteabzug in der Endnote bekommen und zusätzlich noch bei den Kopfnoten. Mir wurden vier Punkte abgezogen, anderen nur zwei. Und jetzt kommt meine Frage: Ist es zulässig, dass die Chornote runtergesetzt wird, weil man nicht zu einer Veranstaltung außerhalb der Unterrichtszeit erschienen ist?
Vor allem ist es jetzt das erste Mal vorgekommen.
Ich wäre echt dankbar, für jeden ernshaften Kommentar von euch!
LG
 
L

lachdochmal

Gast
Vier Punkte wegen einer versäumten Veranstaltung und dazu noch Abwertungen in den Kopfnoten?
Das ist sicherlich vieles - aber rechtens auf gar keinen Fall.
Du solltest dich umgehend an deinen Stufenkoordinator wenden (der Schulchor ist doch außerdem i.d.R. eine AG und keine unterrichtsverpflichtende Veranstaltung...so gesehen darf sie dafür dann gar nichts an der Note ändern...aber manche Musiklehrer nutzen sowas gerne als Druckmittel...).

Viel Glück! ;)
 

jeyem89

Mitglied
Vier Punkte wegen einer versäumten Veranstaltung und dazu noch Abwertungen in den Kopfnoten?
Das ist sicherlich vieles - aber rechtens auf gar keinen Fall.
Du solltest dich umgehend an deinen Stufenkoordinator wenden (der Schulchor ist doch außerdem i.d.R. eine AG und keine unterrichtsverpflichtende Veranstaltung...so gesehen darf sie dafür dann gar nichts an der Note ändern...aber manche Musiklehrer nutzen sowas gerne als Druckmittel...).

Viel Glück! ;)
Hey!
Danke für deinen Kommentar!
Naja also bei uns kann man entweder Literatur oder Chor als eigenständiges fach anstelle von Musik oder Kunst wählen, wenn man mindestens eines der beiden Fächer in der Stufe 11 belegt hat. Sogesehen ist das also ein richtiges Fach.
Wegen dieser Veranstaltung wurde angeblich gestern eine Konferenz einberufen und die Lehrer (darunter auch meine beiden Stufenleiter!!!) waren der Meinung, dass wir Schüler eine Strafe dafür erhalten müssten.
Ich habe meinen Stufenleiter darauf angesprochen und sein Kommentar dazu war nur: "Es kann nicht sein, dass du nicht wusstest, dass der Chor am Freitag erscheinen sollte und daher ist mir das egal."

Da ja jetzt Ferien sind, weiß ich nicht, ob ich den Oberstufenkoordinator erreichen kann...
Soll ich nach den Ferien vielleicht mal zum Schulleiter gehen oder gibt es vielleicht sowas wie eine Beratungsstelle dafür?

LG
 
L

lachdochmal

Gast
Hey!
Danke für deinen Kommentar!
Naja also bei uns kann man entweder Literatur oder Chor als eigenständiges fach anstelle von Musik oder Kunst wählen, wenn man mindestens eines der beiden Fächer in der Stufe 11 belegt hat. Sogesehen ist das also ein richtiges Fach.
Wegen dieser Veranstaltung wurde angeblich gestern eine Konferenz einberufen und die Lehrer (darunter auch meine beiden Stufenleiter!!!) waren der Meinung, dass wir Schüler eine Strafe dafür erhalten müssten.
Ich habe meinen Stufenleiter darauf angesprochen und sein Kommentar dazu war nur: "Es kann nicht sein, dass du nicht wusstest, dass der Chor am Freitag erscheinen sollte und daher ist mir das egal."

Da ja jetzt Ferien sind, weiß ich nicht, ob ich den Oberstufenkoordinator erreichen kann...
Soll ich nach den Ferien vielleicht mal zum Schulleiter gehen oder gibt es vielleicht sowas wie eine Beratungsstelle dafür?

LG

Mhm...wenn das bei Euch als eigenständiges Fach möglich ist, sieht das natürlich leicht anders aus.
Trotzdem: vier Notenpunkte sind definitiv zu hart - gerade wenn andere Leute nur zwei Punkte verloren haben.
Hat deine Freundin denn eigentlich auch Bescheid gesagt, dass Du nicht kommst?
Bei Dir ist das ja eigentlich ein wenig anders - Du konntest terminlich nicht (vollkommen nachvollziehbar in der Situation), andere haben es halt nicht wahrgenommen.

Auf dem Zeugnis steht ja auch normalerweise drauf, wie lange man Zeit hat, um gegen die Noten Einspruch zu erheben.
Das wäre wohl die einzige Möglichkeit - dann ist zwar auch die Schulleitung involviert (bzw. noch "mehr" involviert - wenn es eine Konferenz deswegen gab, wird die Schulleitung schon Bescheid wissen...), aber okay.

Zumindest die zwei Punkte Differenz zu den Anderen, die man Dir mehr abgezogen hat, wirst Du wohl wieder zugesprochen bekommen.
Das sind zwei Punkte, die am Ende für eine gewisse Note total entscheidend oder auch total belanglos sein können - deshalb überleg' es Dir gut vorher, ob es das wert ist.
Immerhin spricht sich sowas dummerweise auch im Lehrerkollegium rum - und Du bist wohl noch ein Jahr an der Schule...könnte sich also auch kontraproduktiv für dich auswirken.

Äußere Beratungsstelen gibt es zwar - aber wenn dann rauskommt, dass Du schulintern nicht alle Möglichkeiten genutzt hast, kann da richtig was auf dich zu kommen. Du wendest dich ja dann immerhin an eine höhere "Instanz".

Das soll Dir aber alles keine Angst machen - ich würde an deiner Stelle trotzdem den Weg gehen und gegen die Note Einspruch erheben (siehe Zeugnis) oder, wenn Du die Möglichkeit hast, nochmal ein klärendes Gespräch mit den betroffenden Lehrern führen. Denn Du bist da auf jeden Fall im Recht.

Liebe Grüße :),

lachdochmal
 

jeyem89

Mitglied
Mhm...wenn das bei Euch als eigenständiges Fach möglich ist, sieht das natürlich leicht anders aus.
Trotzdem: vier Notenpunkte sind definitiv zu hart - gerade wenn andere Leute nur zwei Punkte verloren haben.
Hat deine Freundin denn eigentlich auch Bescheid gesagt, dass Du nicht kommst?
Bei Dir ist das ja eigentlich ein wenig anders - Du konntest terminlich nicht (vollkommen nachvollziehbar in der Situation), andere haben es halt nicht wahrgenommen.

Auf dem Zeugnis steht ja auch normalerweise drauf, wie lange man Zeit hat, um gegen die Noten Einspruch zu erheben.
Das wäre wohl die einzige Möglichkeit - dann ist zwar auch die Schulleitung involviert (bzw. noch "mehr" involviert - wenn es eine Konferenz deswegen gab, wird die Schulleitung schon Bescheid wissen...), aber okay.

Zumindest die zwei Punkte Differenz zu den Anderen, die man Dir mehr abgezogen hat, wirst Du wohl wieder zugesprochen bekommen.
Das sind zwei Punkte, die am Ende für eine gewisse Note total entscheidend oder auch total belanglos sein können - deshalb überleg' es Dir gut vorher, ob es das wert ist.
Immerhin spricht sich sowas dummerweise auch im Lehrerkollegium rum - und Du bist wohl noch ein Jahr an der Schule...könnte sich also auch kontraproduktiv für dich auswirken.

Äußere Beratungsstelen gibt es zwar - aber wenn dann rauskommt, dass Du schulintern nicht alle Möglichkeiten genutzt hast, kann da richtig was auf dich zu kommen. Du wendest dich ja dann immerhin an eine höhere "Instanz".

Das soll Dir aber alles keine Angst machen - ich würde an deiner Stelle trotzdem den Weg gehen und gegen die Note Einspruch erheben (siehe Zeugnis) oder, wenn Du die Möglichkeit hast, nochmal ein klärendes Gespräch mit den betroffenden Lehrern führen. Denn Du bist da auf jeden Fall im Recht.

Liebe Grüße :),

lachdochmal

Okay, danke nochmal.
Ich werd auf jeden Fall Einspruch gegen die Note erheben und dann mal sehen, was daraus wird.
Informationen werd ich mir aber trotzdem an einer Beratungsstelle oder so einholen.
Fragen kostet ja nichts. :D
LG
 

Child of Storm

Aktives Mitglied
Wenn die Veranstaltung nicht Teil des regulären Unterrichts war, dürfen sie schon mal gar keine Änderungen an der Note vornehmen. Dafür gibt es andere disziplinarische Mittel wie bspw. im schlimmsten Fall einen Verweis. Die Note darf ausschließlich zur Beurteilung der schulischen Leistungen herangezogen werden.

Wenn die Veranstaltung Teil des regulären Unterrichts war, kann die Nichtteilnahme als Verweigerung eines Leistungsnachweises gewertet werden und damit auch negative Auswirkungen auf die Note haben.

Die Erklärung gegenüber der Freundin dürfte nicht ausreichend sein. In einem solchen Fall kann erwartet werden, dass der Lehrkraft zumindest eine schriftliche Erklärung ins Fach gelegt wird.

An deiner Stelle würde ich zuvor unbedingt versuchen, das mit der Lehrerin einvernehmlich zu klären. Widersprichst du nämlich der Note kann das ganz schnell im Kultusministerium landen, wenn die Schulleitung nicht abhelfen will oder kann. Sollte die Note nicht gerechtfertigt sein, müssen Lehrerin und Schulleitung ihrerseits mit u.U. erheblichen Ärger rechnen. Und das wiederum würde dir einige äusserst unschöne Monate bescheren und vermutlich ein erheblich schlechteres Zeugnis. Die Lehrer sitzen in solchen Situationen immer am längeren Hebel... und leidergottes wissen sie das auch.
 
G

Gast

Gast
Was hat eigentlich den Pennäler daran gehindert, selber mit der Schule Kontakt aufzunehmen, um mitzuteilen, dass er nicht teilnehmen kann?

Selbst ist der Mann!
 

jeyem89

Mitglied
Was hat eigentlich den Pennäler daran gehindert, selber mit der Schule Kontakt aufzunehmen, um mitzuteilen, dass er nicht teilnehmen kann?

Selbst ist der Mann!


Schlaumeier!
Ich hab doch gesagt, dass ich erst am Abend davor davon erfahren habe und am nächsten Tag, FREITAG, war ein Studientag, d.h. in der Schule war keine Menschenseele!
Normalerweise ruf ich im Schülerbüro IMMER an, wenn ich fehle, damit die Lehrer des auf einem Plan sehen können, der im Lehrerzimmer aufgehängt wird.
 

jeyem89

Mitglied
Wenn die Veranstaltung nicht Teil des regulären Unterrichts war, dürfen sie schon mal gar keine Änderungen an der Note vornehmen. Dafür gibt es andere disziplinarische Mittel wie bspw. im schlimmsten Fall einen Verweis. Die Note darf ausschließlich zur Beurteilung der schulischen Leistungen herangezogen werden.

Wenn die Veranstaltung Teil des regulären Unterrichts war, kann die Nichtteilnahme als Verweigerung eines Leistungsnachweises gewertet werden und damit auch negative Auswirkungen auf die Note haben.

Die Erklärung gegenüber der Freundin dürfte nicht ausreichend sein. In einem solchen Fall kann erwartet werden, dass der Lehrkraft zumindest eine schriftliche Erklärung ins Fach gelegt wird.

An deiner Stelle würde ich zuvor unbedingt versuchen, das mit der Lehrerin einvernehmlich zu klären. Widersprichst du nämlich der Note kann das ganz schnell im Kultusministerium landen, wenn die Schulleitung nicht abhelfen will oder kann. Sollte die Note nicht gerechtfertigt sein, müssen Lehrerin und Schulleitung ihrerseits mit u.U. erheblichen Ärger rechnen. Und das wiederum würde dir einige äusserst unschöne Monate bescheren und vermutlich ein erheblich schlechteres Zeugnis. Die Lehrer sitzen in solchen Situationen immer am längeren Hebel... und leidergottes wissen sie das auch.

Warum ist das Leben so ungerecht? :(
Die Veranstaltung war auf keinen Fall Teil des Unterrichtes, wir hatten uns nichtmal mehr darauf vorbereitet.
Des wurde spontan festgelegt und viele haben das überhaupt nicht mitbekommen...

Naja, mit der Lehrerin konnte ich nicht mehr sprechen, weil sie nicht mehr da war, jetzt sind Ferien, mein Stufenleiter hat mir die kalte Schulter gezeigt und ich hab keine Ahnung, an wen ich mich jetzt wenden kann, um eine Beschwerde einzulegen, denn beschweren werde ich mich auf jeden Fall.

Die Lehrer haben aus reiner Willkür und Wut diese Konferenz gehalten, um uns Schülern eins auszuwischen, weil sie wegen uns schlecht dagestanden haben! :(
Und sowas sollte man doch trennen können, oder nicht?

Die Chornote ist ausschließlich dafür da, die Leistungen der Schüler innerhalb des Unterrichts zu beurteilen, schulische Veranstaltungen sind immer eine freiwillige Angelegenheit gewesen und trotzdem waren wir immer alle da.
Und nur weil wir ein einziges Mal gefehlt haben, weil die ganze Sache so sch***e organisiert war, müssen wir dafür büßen.

Ist das denn richtig?
Find ich nicht.
Also, danke für deinen Kommentar, ich werd mal sehen, was sich machen lässt! :)
 

Germ

Aktives Mitglied
Auch Schüler der Oberstufe haben die Möglichkeit
eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Oberen
Schulbehörde schriftlich einzureichen. Bevor man
das macht, ist noch einmal die Schuldirektion mittels
Einschreiben auf das Vorhaben hinzuweisen.
Wenn alles nichts fruchtet, kann man auch über das
Verwaltungsgericht die Angelegenheit klären.
Den Lehrern muss klar werden: Schüler wehren sich,
wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen und das
über die Justiz, wenn es sein muss.


Herzlichst

Germ
 

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