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Kindergeld/ Unterhalt von den Eltern

L

LillyJo

Gast
Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin 26 Jahre alt, werde im November 27 und bin zu 100% schwerbehindert. Ich studiere und habe noch vier Semester vor mir bis zum Abschluss. Mein Vater verdient sehr gut hat mir bisher 500 Euro Unterhalt im Monat gezahlt. Ich habe mir bis April 250 Euro im Monat dazu verdient. Im April hat er mir den Unterhalt auf 380 Euro gekürzt.

Nun arbeite ich seit Mai beim selben Arbeitgeber wie er, quasi Tür an Tür. Wir haben ein gemeinsames Projekt, wo ich derzeit zuarbeite. Im Mai habe ich 950 euro verdient, im Juni sind es 800 Euro. Davon gehen noch 19,9% Sozialversicherung ab. Die Semestergebühren von 100 Euro waren diesen Monat fällig. Diese sowie Bücher, Unterrichtsmaterialien habe ich bisher schon immer selber gezahlt. Auch meine Krankenkasse bezahle ich selber.

Vom letzten Gehalt habe ich bestehende Schulden abgezahlt (330 Euro), ein Geburtstagsgeschenk für meinen Verlobten gekauft (120 Euro) und auch die Semestergebühr (100 Euro) überwiesen, damit ich weiter studieren kann.

Mein Verlobter ist Soldat und hat ein gutes Einkommen. Wir wohnen zusammen und ich zahle einen Zuschuss zur Miete sowie gelegentlich mal einen Einkauf. Mein neuer Job ist freiberuflich, das heisst, ich bekomme nur bezahlt, was ich auch arbeite. Wenn ich krank bin, was wegen der Behinderung schnell mal der Fall ist, bekomme ich für die Zeit auch kein Gehalt.

Lange Rede, kurzer Sinn. Für Juli hat er mir noch kein Geld überwiesen. sonst ist es immer schon am 26. des Monats auf meinem Konto. Ich kann einfach nicht mehr. Ich arbeite zwei Tage volle Tage die Woche neben dem Studium und mehr arbeiten geht einfach nicht. Mein Arbeitgeber zahlt immer erst Mitte nächsten Monats und von dem was ich jetzt habe, kann ich nur noch die anfallende Sozialversicherung zahlen. Geld kommt erst wieder in zwei Wochen. Jetzt wird aber fällig meine Miete, Krankenkasse, die Kosten für meine Reitbeteiligung und und und. Ich kann einfach nicht mehr :(

Wisst ihr, ob mir noch Kindergeld zusteht und wieviel? Ich habe noch zwei jüngere Brüder, die allerdings keinen Unterhalt bekommen.

Am schlimmsten ist, dass wir Tür an Tür arbeiten und ich ihn morgen im Büro sehe. Ich bin so wütend und finde es einfach total unfair. Er kann doch nicht ohne Ankündigung alles einbehalten! Wenn ich so gut verdiene kann man ja über alles reden, aber ich habe doch jetzt mit dem Geld gerechnet. Am Wochenende haben wir gemeinsam den Geburtstag meines Verlobten gefeiert, da hat mein Vater mit keinem Wort etwas erwähnt. Ich mag einfach nicht mehr :(

Was kann ich tun? Ich will nicht, dass mein Schatz alles bezahlt, das will er übrigens auch nicht. Ich mag ihn einfach nicht mehr um Geld bitten. Mit meinem Vater reden ist auch schlecht, er hat immer recht und ich bin eigentlich erst 5 und klein und dumm :(

LG LillyJo
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Micky

Sehr aktives Mitglied
Ich empfehle Dir DRINGEND:

hol Dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein,such Dir einen Fachanwalt für Familienrecht/Sozialrecht.
Laß Dich dort beraten!

Du hast eine Ausnahmesituation: als Schwerbehinderter steht möglicherweise das KG länger zu als bis 25..das kann man bei der KG-Kasse erfahren.
Anspruchsberechtigt sind aber primär DIE ELTERN!
Sie müssen es aber bei Unterhaltsanspruch Deinerseits an Dich als Teil d.KU "durchreichen".

Es ginge auch: mail an Arbeitsamt/KG-Kasse mit Anfrage (anonymisiert!) .Vielleicht findest Du etwas auf den Infoseiten...

Du bist in ERSTER LINIE Studentin.
Dir steht Unterhalt zu bis zum Ende der ersten Ausbildung bei zahlungspflichtigen/zahlungsfähigen Eltern.


M.E.sind das ca.670 Eu je Monat. 154 KG + 516 Ausbildungsunterhalt.
Titel gibt es wohl nicht?

Dein (sporadisches!)Einkommen darf NICHT auf den Unterhalt angerechnet wrerden--es sei denn,Du bist nur Fernstudentin oder so.

Bei vollj.Schülern und Studenten ist ein Nebenjob anrechnungsfrei,da KEINE NACHHALTIGKEIT des Einkommens gegeben ist--Du mußt ja JEDERZEIT den Job sausen lassen können für die AUSBILDUNG.

Die geht vor!

Ausnahme: das Einkommen ist "garantiert" wegen Koppelung z.B. Praktikum +Studium.


Bafög entfällt offenbar wg.zu hohem Elterneinkommen?

Hast Du Mama +Papa aufgefordert auf Auskunft/Unterhalt? Sind sie getrennt?
Was ist mit Deiner Mutter?
(Wenn Du die Mutter GAR NICHT aufgefordert hast,müßte der Vater AUCH nix mehr zahlen...bis Du ihren Anteil feststellen/prüfen läßt!).

Der Verdienst ist NUR entscheidend für die KG-Kasse--> ab bestimmter Einkommenshöhe (7600?) entfällt das KG.

Da der Vater mit unlauteren Methoden vorgeht...empfehle ich DRINGEND anwaltlichen Rat und Hilfe. Das ist der sicherere Weg.

Wenn es einenTitel gibt,dann pfände.
Der Vater kann aber Änderung des Titels anstreben.

Solange Du nur verlobt bist,ist das Einkommen des Freundes uninteressant.
Bei Heirat ist der Papa außen vor...

Ergänzung: da es aber jüngere Brüder gibt,könnte es sein,daß IHNEN nur Unterhalt zusteht (Rangfolge: Minderjährige +volljährige Schüler--erst DANN Studenten!)--das kommt auf das "anrechenbare unterhältsfähige Einkommen des Papas" an.

Wäre schön,wenn Du mal ergänzt....

Gruß!
Micky

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Zuletzt bearbeitet:
L

LillyJo

Gast
Hallo Micky,

du hast sicher recht in allem was du schreibst. Aber ich kann doch meinen Vater nicht verklagen :( Wir sehen uns ständig im Job und verstehen uns sonst eigentlich gut. Sollte ich es bis auf die Spitze treiben, denke ich nicht, dass wir jemals noch eine Basis finden. Ich glaube, das kann ich nicht.

Bafög bekomme ich wirklich nicht, weil meine Eltern zu gut verdienen. Ich habe keine Kenntnis über genaues Einkommen. Ich hab es einfach so satt. Wenn ich jetzt im Studium trödeln würde, aber ich studiere trotz aller Einschränkungen in Regelzeit und werde auch in Regelzeit abschließen. Wenn er sich tatsächlich weiterhin stur stellt muss ich mein Studium abbrechen und nur noch arbeiten. Ich würde ihn nicht um Geld bitten, wenn ich es nicht müsste und er lag eh schon unterhalb der Unterhaltspflicht. Ich habe das Gefühl, der Stress ums Geld geht langsam aber sicher an meine psychische Substanz...

Unser Jüngster ist in Ausbildung und finanziert sich selbst und der zweite hat seine Ausbildung beendet und ist finanziell unabhängig. Sie sind beide volljährig.

Meine Eltern sind getrennt und mein Vater zahlt an meine Mutter Unterhalt, da sie nur einen "Hilfsjob" hat und 900 Euro netto verdient.

Danke für deine Hilfe

LillyJo
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Micky

Sehr aktives Mitglied
Du mißverstehst mich:
Du sollst niemanden verklagen...aber..Dir Hilfe holen und Dich BERATEN LASSEN.

Ein netter höflicher Brief eines versierten RA
(Bitte um Darlegung des Einkommens,Hinweis auf Deinen Anspruch konkretisiert bezüglich

DAUER (Ende der Erstausbildung) ,Höhe (bei selbsständig wohnenden Studenten 670 Euro) und Fälligkeit (zum ersten des Monats im voraus) und rechtlichen Möglichkeiten (Stufenklage Auskunft/Differenzforderung)
sollte ausreichen.

Anspruch auf STAATLICHE LEISTUNGEN hast Du definitiv nicht.

Kindergeldbezugsberechtigt sind DIE ELTERN!

Du müßtest AUCH ggü.der KG-Kasse nachweisen,daß Dein Vater Dir nicht den BERECHNETEN;EINGEFORDERTEN Unterhalt zahlen will--und Du Überleitung beantragen mußt...

Oder..Du versuchst es allein und mit dem Freund.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Noch ne Ergänzung: das ist ja nett,daß Du ihn nicht "um Geld bitten "willst--nur..es ist DEIN ANSPRUCH,seine Pflicht...so,wie Du als gutausgebildete Tochter dann
LEBENSLANG auch unterhaltspflichtig bist für Deine ,möglicherweise mal pflegebedürftigen,Eltern.

Auf DEINE Zahlungen wird kein Sozialamt verzichten aus "Nettigkeit",wenn Mama oder Papa ins Heim müssen und Du leistungsfähig bist und deren eigenes Einkommen für eine Pflege nicht ausreicht.

Es macht ÜBERHAUPT keinen Sinn,weder für DICH,für IHN noch für die Gesellschaft,wenn Du aus FALSCH VERSTANDENER NETTIGKEIT Deine Ausbildung abbrichst.

Da er LEISTUNGSFÄHIG und verpflichtet ist -- gib Dir nen Schubs und mehr als paar Stunden Mühe und Denken ist es nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
L

LillyJo

Gast
Hallo Micky,

du hast sicher recht. Ich denke ich werde ihn morgen im Büro wissen lassen, dass ich einen Anwalt aufsuchen werde. Würde der denn bereits beim Erstgespräch mit mir ein Schreiben aufsetzen? Einen Anwalt zahlen kann ich nämlich definitiv nicht...


Müde Grüße

LillyJo
 
G

Gast

Gast
Wollen wir doch mal die Kirche im Dorf lassen.

Die TE studiert, hat Einkommen ca. 800 € im Juni, vorher war es mehr und will weiter noch Unterhalt von ihrem Vater, damit sie ihr bescheidenes Leben mit Reitbeteiligung etc. fristen kann.

Weiterhin lebt sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit Ihrem Verlobten.

Für was soll denn der Vater noch alles gerade stehen?

Wenn man sich das Unterhaltsrecht mal anschaut, da steht auch was drin, dass das Einkommen des Begünstigten vom Unterhalt abzusetzen ist.

Hier werden Ansprüche formuliert, die durch nichts haltbar sind.

Aber weiter so, wir leben zwar über unsere Verhältnisse, aber immer noch nicht standesgemäß genug!
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Kommt drauf an...

Gut wäre: frag Kommilitonen nach Erfahrungen----einem Tip , geh zum Justitiar der UNI--es gibt auch oft kostenlose jur. Beratung beim Stura.

Man kann ja den Brief selbst vorbereiten...

Mit Beratungsschein (den erhältst Du,wenn Du Einkommensgrenzen unterschreitest!) zahlst Du nur 10 Eu Eigenanteil!
Das schließt meiner Meinung eine Erstberatung plus Anschreiben ein! (Der RA bekommt vom Staat seine Pauschale )

Je nach Antwort des Vaters kann man dann weitere Schritte absprechen.
 
M

malin

Gast
Habe das Posting gelöscht, weil TE mir einen unangemessen Ton unterstellt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
L

LillyJo

Gast
Hallo Malin,

Deinen Ton mir gegenüber finde ich mehr als unangemessen. Du kennst mich nicht! Ich bin nicht von Beruf Tochter, was du ja anzunehmen scheinst. Und nein, ich bin auch keine Langzeitstudentin! Nach dem Abitur musste ich einige Zeit wegen gesundheitlichen Problemen aussetzen und habe gerade das vierte Semester abgeschlossen. Alle Prüfungen habe ich im Erstversuch bestanden! Dass ich in Regelzeit studiere und auch in Regelzeit abschließen werde (solange mir die Gesundheit keinen Strich durch die Rechnung macht), hatte ich aber bereits im Eingangspost geschrieben!

Er hatte bisher einen Dauerauftrag eingerichtet und das Geld kam immer am 26. oder 27. des Monats. Also durchaus Grund mir Sorgen zu machen!

Grüße,

LillyJo
 
M

malin

Gast
Hallo Malin,

Deinen Ton mir gegenüber finde ich mehr als unangemessen. Du kennst mich nicht! Ich bin nicht von Beruf Tochter, was du ja anzunehmen scheinst. Und nein, ich bin auch keine Langzeitstudentin! Nach dem Abitur musste ich einige Zeit wegen gesundheitlichen Problemen aussetzen und habe gerade das vierte Semester abgeschlossen. Alle Prüfungen habe ich im Erstversuch bestanden! Dass ich in Regelzeit studiere und auch in Regelzeit abschließen werde (solange mir die Gesundheit keinen Strich durch die Rechnung macht), hatte ich aber bereits im Eingangspost geschrieben!
Nun reg dich mal ab. Und deinen Ton finde ich erst recht unangemessen. Du kannst nicht davon ausgehen, dass man deine Lebensgeschichte kennt, aber man darf vielleicht bei einer fast 27-jährigen Studentin, die noch mindestens 4 Semester vor sich hat und fast 1000,--€ / Monat verdient mal anfragen, ob sie sich noch in der Regelstudienzeit befindet. Bei so hohen monatlichen Einnahmen kann kann man auch unterstellen, dass du gar keine wirkliche Studentin mehr bist, sondern das Arbeiten im Vorderfrund steht.

Ich werde mein mein Posting wieder löschen. So einen Ton muss ich mir auch nicht gefallen lassen, zumal ich ganz konkrete Hilfe mit zwei Links angeboten habe.

Danke !
 

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