D
DevilX
Gast
Ich möchte hier mal kurz mein Problem schildern und hoffe auf hilfreiche Antworten.
Mein Lebenspartner wurde vor 1,5 Jahren von einer Gruppe (6Männer) ausländischer Mitbürger zusammengeschlagen.Nur weil er sich erkundigt hatte ob sie eventl. etwas leiser machen könnten da die Kinder schlafen.
Ich mußte in in dieser Nacht meinen Mann..... blutend und reglos auf der Strasse liegend aus dieser Meute tretender,schlagender Personen rausziehen. Das auch ich dabei nicht ohne Blessuren davon kam versteht sich von selbst.
Krankenwagen/ Polizei kamen...und Verfahren wurde eröffnet.
Psychisch sehr angeschlagen was sich bis heute noch hinzieht...und damit gekommene körperliche Beschwerden...nichts desto Trotz habe ich vorm Amtsgericht meine Aussage gemacht. Es ging mit einer Freiheitsstrafe aus. Es sei noch zu erwähnen das er mich noch im Gerichtssaal bedrohte.
In der Hoffnung das man sich jetzt etwas beruhigen würde... gingen wir nach Hause.
Doch gestern der Schock:
Vorladung-Landgericht wegen der Sache
Er scheint wohl in Berufung gegangen zu sein.
Nun zur hauptsächlichen Frage:
Ich stehe diese Vorladung,dass ist mir zu 100% bewusst, psychisch und körperlich nicht mehr durch.
Mir geht es seit gestern körperlich immer schlimmer (Kreislauf etc.) , psychisch kommen immer wieder die Bilder des Vorfalls und der Verhandlung durch.Schlafen ist und wird unmöglich bleiben. Tränen fliessen fast ständig,ungewollt.
Gibt es eine Möglichkeit durch Gutachten oder ärztliches Attest zu belegen das es mir nicht zumutbar ist noch einmal auszusagen?
Hat jemand damit Erfahrungen gemacht....oder die gesetzlichen Grundlagen dafür,was erfüllt sein muß?An wen muß ich mich wenden,wie ist der Werdegang?
Ich will mich nicht drücken,aber ich schaffe es kein zweites Mal.
Ich hoffe hier gibt es jemanden der Rat weiß.
Danke
Mein Lebenspartner wurde vor 1,5 Jahren von einer Gruppe (6Männer) ausländischer Mitbürger zusammengeschlagen.Nur weil er sich erkundigt hatte ob sie eventl. etwas leiser machen könnten da die Kinder schlafen.
Ich mußte in in dieser Nacht meinen Mann..... blutend und reglos auf der Strasse liegend aus dieser Meute tretender,schlagender Personen rausziehen. Das auch ich dabei nicht ohne Blessuren davon kam versteht sich von selbst.
Krankenwagen/ Polizei kamen...und Verfahren wurde eröffnet.
Psychisch sehr angeschlagen was sich bis heute noch hinzieht...und damit gekommene körperliche Beschwerden...nichts desto Trotz habe ich vorm Amtsgericht meine Aussage gemacht. Es ging mit einer Freiheitsstrafe aus. Es sei noch zu erwähnen das er mich noch im Gerichtssaal bedrohte.
In der Hoffnung das man sich jetzt etwas beruhigen würde... gingen wir nach Hause.
Doch gestern der Schock:
Vorladung-Landgericht wegen der Sache
Er scheint wohl in Berufung gegangen zu sein.
Nun zur hauptsächlichen Frage:
Ich stehe diese Vorladung,dass ist mir zu 100% bewusst, psychisch und körperlich nicht mehr durch.
Mir geht es seit gestern körperlich immer schlimmer (Kreislauf etc.) , psychisch kommen immer wieder die Bilder des Vorfalls und der Verhandlung durch.Schlafen ist und wird unmöglich bleiben. Tränen fliessen fast ständig,ungewollt.
Gibt es eine Möglichkeit durch Gutachten oder ärztliches Attest zu belegen das es mir nicht zumutbar ist noch einmal auszusagen?
Hat jemand damit Erfahrungen gemacht....oder die gesetzlichen Grundlagen dafür,was erfüllt sein muß?An wen muß ich mich wenden,wie ist der Werdegang?
Ich will mich nicht drücken,aber ich schaffe es kein zweites Mal.
Ich hoffe hier gibt es jemanden der Rat weiß.
Danke