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Ablauf anonyme geburt

chichilo

Aktives Mitglied
ich habe in meinem leben bis jetzt nur ein paar mal meine tage gehabt und ich hab mir nichts gedacht das sie länger nicht gekommen ist. ich bin in der schule zusammen geklappt und ins krankenhaus gekommen und da wurde das mit der schwangerschaft festgestellt
 

*ARwEN*

Mitglied
Eine vertraulichen Geburt ist eine Geburt, bei der die Mutter zu keiner Zeit ihre wahre Identität gegenüber dem Krankenhaus bekanntgibt. Sie wird unter einem Pseudonym im Krankenhaus aufgenommen und behandelt. Ihre persönlichen Daten hat die Frau nur einer Mitarbeiterin einer Schwangerschaftsberatungsstelle genannt, die diese in einem Umschlag (sog. Herkunftsnachweis) verschließt und an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zur sicheren Verwahrung weitergibt. Wird das Kind zur Adoption freigegeben, so kann es mit 16 Jahren die Identität der leiblichen Mutter erfahren, außer die Mutter gibst an , weiter anonym bleiben zu wollen.

Bei einer anonyme Geburt erscheint eine schwangere Frau direkt zur Entbindung in einem Krankenhaus. Sie gibt ihre Identität gegenüber niemandem preis und ihre Daten werden nirgendwo erfasst bzw. sind nicht ermittelbar.
Anonym geborene Kinder haben keinen Anspruch darauf, die Identität ihrer Eltern zu erfahren.


Bitte lies das mit jemandem zusammen und stell Fragen. Das ist für jemanden mit 15 Jahren schon sehr viel und sehr verwirrend.

Ich hoffe du triffst die für dich beste Entscheidung. Und egal, welche das ist, wünsch ich Dir nur das Beste!
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Zuerst einmal: wenn du das Kind austrägt, wird dir das Jugendamt eine Einrichtung zum Wohnen anbieten, in der du und das Kind betreut werden. Deinen Lebensunterhalt und den vom Kind stellt das Jugendamt sicher. Manchmal haben auch Wohngruppen einen Mutter-Kind Platz in Reserve.

Die beste Anlaufstelle ist die so genannte Scwangerschaftskonfliktberatungsstelle. Die können dir genau sagen, wie eine vertrauliche Geburt abläuft. Und was der Unterschied zu einer anonymen Geburt ist. Auch wenn du die Schwangerschaft beenden willst, musst du vorher bei dieser Beratungsstelle gewesen sein. Ohne diese Beratung kommst du nirgendwo hin!

Sobald das Kind geboren ist, tritt Vormundschaft ein. Meistens wird das Jugendamt Vormund. Das ist in jeder Konstellation so. Bei vertraulicher Geburt steht das ausdrücklich im Gesetz (BGB). Bei anonymer Geburt führt die Meldung der Klinik ans Jugendamt zur Vormundschaft. Wenn es nicht anonym ist, tritt die Vormundsxhaft ein, weil du selbst minderjährig bist. (Sozialgesetzbuch 8).

Anonyme und vertrauliche Geburt führen sehr oft dazu, daß das Kind von anderen Menschen adoptiert wird. Das ist also der normale Weg, was mit so einem Kind passiert.

Mein praktischer Rat: Wende dich an jemanden in deiner Wohngruppe oder im Jugendamt. Die vermitteln den Termin in der Beratungsstelle. Du brauchst Menschen, die dir helfen! Da du nicht volljährig bist, brauchst du irgendwann auch noch Unterschriften deiner Eltern oder deines Vormundes. Alleine kannst du das nicht regeln.
 

CAT

Aktives Mitglied
den vaterschaftstest muss ich mit der polizei machen sonst gilt es nicht. ich habe es noch nicht gemacht. am liebsten wäre mir abtreibung.
Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste eine Abtreibung noch möglich sein:
Lass dich bitte umgehend von entsprechender Stelle beraten.



Medizinische oder kriminologische Gründe
Straflos bleibt der Schwangerschaftsabbruch auch, wenn bestimmte rechtfertigende Gründe (Indikationen) vorliegen:

  • Eine medizinische Indikation liegt vor, wenn für die Schwangere Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes besteht.
  • Eine kriminologische Indikation ist gegeben, wenn die Schwangerschaft auf einem Sexualdelikt, also zum Beispiel einer Vergewaltigung, beruht (Indikationen nach § 218a Absatz 2 und 3 StGB).
Die Schwangere bleibt zudem straflos, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach einer Beratung durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen wird und seit der Empfängnis nicht mehr als 22 Wochen verstrichen sind. In diesem Fall bleibt die Schwangere straflos, andere Beteiligte können sich dagegen strafbar machen (Straflosigkeit der Schwangeren nach § 218a Absatz 4 Satz 1 StGB).

Quelle:
.
 

chichilo

Aktives Mitglied
ich verstehe nicht warum mir das niemand gesagt hat das man auch später noch abtreiben kann. ich habe sogar im krankenhaus gleich gefragt. ich denke niemand will es machen
 

chichilo

Aktives Mitglied
ich habe morgen einen termin mit meiner betreuerin. sie hat am anfang eigentlich gesagt das ich jetzt halt stark sein muss und das kind zumindest auf die welt bringen muss. aber ich glaube sie weiss selber nicht so gut bescheid. ich hoffe sie hilft mir.
als ich bei der polizei war wegen der aussage hat eine polizistin gesagt: warum hast du nach der ersten v… zugelassen das er es nochmal tut? ich finde das hilft auch nicht sehr
 

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