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Ärger mit PayPal als Privatverkäufer

G

Gast

Gast
Verkäufe sind immer gesetzlich geregelt, egal ob Privat oder geschäftlich.
Da gibt es sehr viele Verklausulierungen und Verordnungen zu beachten.
So versteht man unter Gewährleistung die gesetzliche Sach- und Rechtsmängelhaftung jedes Verkäufers, also auch des Privatverkäufers.
Das neue Recht kennt aber keine Gewährleistung mehr, sondern gibt dem Käufer im Falle der mangelhaften Lieferung die in § 437 BGB aufgeführten Mängelansprüche.
Hiernach kann der Käufer:
Nacherfüllung verlangen;
Bei wesentlichen Mängeln nach der fehlgeschlagenen Nacherfüllung (zwei Versuche) oder, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, vom Vertrag zurücktreten;
Oder nach der fehlgeschlagenen Nacherfüllung den Kaufpreis mindern;
Bei Verschulden des Verkäufers Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Zur Rücknahme einer Sache und Rückgabe des Kaufpreises ist ein Verkäufer verpflichtet, wenn eine Sache einen wesentlichen Mangel (§ 323 Abs. 5 BGB) aufweist und die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
Nach dem Gesetz besteht das Recht auf Umtausch und Rückgabe nur, wenn eine Sache bei der Lieferung nachweislich mangelhaft war.
Wenn manche Verkäufer ein Rückgabe- und Umtauschrecht auch bei mangelfreien Waren für eine bestimmte Zeit nach Lieferung einräumen, handelt es sich hier um eine freiwillige Leistung.
Ein gesetzlicher Anspruch auf diese Rechtseinräumung besteht nicht.
 

Zebrafellchen

Aktives Mitglied
Wenn der Kunde eine Überweisung an Freunde macht, hat er keinen Käuferschutz.
Allerdings weiß ich nicht, wo für den Käufer bei so einer Überweisung der Vorteil liegt.

Meine Tochter hatte das auch gerade, sie hat bei Ebay-Kleinanzeigen was verkauft, was sie eigentlich nur an Selbstabholer abgeben wolle, sich dann aber doch zum Verschicken überreden lassen. Nun nörgelt die Käuferin, ihr gefällt die Ware so nicht, weil es zum Verschicken auseinandergenommen wurde. Wäre sonst nie heil angekommen! Das ist mit ein paar Handgriffen wieder zusammenzubauen, neu kommt der Artikel auch nicht zusammengebaut an.
Jedenfalls wollte sie das auch zurückgeben. Aber das war nun mal ein Privatverkauf, da hat man kein Rückgaberecht wegen Nichtgefallen. Wer weiss, ob es auch wieder heil den Transport zurück überstehen würde. Warum sollte meine Tochter dieses Risiko übernehmen?

Aber die Käuferin hat die Freunde-Überweisung gemacht und somit auch keinen Anspruch auf Käuferschutz durch Paypal.
 

Portion Control

Urgestein
Wenn manche Verkäufer ein Rückgabe- und Umtauschrecht auch bei mangelfreien Waren für eine bestimmte Zeit nach Lieferung einräumen, handelt es sich hier um eine freiwillige Leistung.
Ein gesetzlicher Anspruch auf diese Rechtseinräumung besteht nicht.
Oh doch! Im Ladengeschäft ist dies freiwillig. Aber ein 14 tägiges Widerrufsrecht, explizit für den Online Handel, muss eingehalten werden.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Hallo Bienchen,

ist ja nochmal gut gegangen ;) -> "blaues Auge"

Bei eBay oder bei Kleinanzeigen, teile ich dem Käufer mit, daß er ggf. den Rückversand übernimmt.

Bin ja Privatperson.

Zumal es doch seit einiger Zeit ein Gesetz gibt:
Rücksendekosten
Neue Regeln für das Online-Shopping


@All,
das mit dem "Freunde PayPal" kannte ich noch nicht.

D. h. ich versende das Geld an einen "Freund" und PayPal verdient nichts daran ?
Wie funktioniert das ?

...

Wie bietet PayPal außerhalb eBay überhaupt eine Sicherheit für den Käufer ?

Bisher habe ich nur PayPal über eBay gemacht.

Da hatte ich einen Receiver bei einer Privatperson gekauft, der einen Defekt hatte.
Gut da war eBay mit dabei, aber ich musste zu einer Fernsehwerkstatt gehen und
mir dort ein/en Nachweis/Gutachten über den Schaden machen lassen.

Die Rücksendung und der/das Nachweis/Gutachten ging auf meine Kosten.

Gruß Hajooo
 
C

chrismas

Gast
Paypal und Ebay sind seit Mitte diesen Jahres getrennt (http://www.zdnet.de/88232665/ebay-spaltet-paypal-im-dritten-quartal-ab/) und ich hatte erst vor kurzem den Käuferschutz in Anspruch genommen, weil mir jemand eine Software verkauft hatte, die selbiger Verkäufer wohl auf Ebay mehrmals verkaufte, so dass es von dem großen Softwareriesen als Pirateriesoftware gekennzeichnet wurde. Da der Käuferschutz bei Ebay schon abgelaufen war, habe ich daher den 180 Tage Käuferschutz von Paypal in Anspruch genommen, mit Erfolg, denn zu verschenken habe ich nichts.

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/paypal-safety-and-security

Das heißt, anders als bei Ebay selbst, kann man nach innerhalb eines halben Jahres überrascht werden als Verkäufer und dann wird halt das Geld zurückgefordert und bei mir brauchte ich nicht viel zu beweisen, denn es war schnell über die Seite vom Softwäreriesen überprüfbar, dass die Seriennummer entsprechend gekennzeichnet wurde.

Im übrigen ist es ein Irrglaube, dass Überweisungen noch immer so lange benötigen würden, denn es kommt nur noch darauf an, wie diese getätigt werden. Wenn ich mir so Bedingungen meiner Bank anschaue, so wird bis 18 Uhr (werktags) alles was ich über Online- oder Telefonbanking mache noch am gleichen Tage auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben. Alles was darüber hinaus geht, am nächsten Werktag am Morgen und hier kommt es unter Umständen dann auch auf das vorgehen bei der Empfängerbank an, denn diese sind dazu angehalten, nach der Umstellung auf Iban und Bic, dass das Geld am gleichen Tage dem Empfänger zugänglich sein muss.
 

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