Die Staatsorgane haben kein Recht, die elterliche Sorge zu entziehen. Das Recht der Sorge um die Kinder stehen jedem Elternteil seit Urzeiten - da sassen wir noch ums Lagerfeuer - als Grundrecht zu. Wenn Ihr beiden Eltern um etwas streitet, was Eltern nicht entzogen werden kann - auch wenn es die Staatsorgane grundgesetzwidrig tun - dann werdet ihr euch beide in einem lächerlichen Streit aufreiben. Wenn dem einen das Recht GG-widrig entzogen wird, dann wird er immer darum streiten, es wieder zurückzu erlangen.
Der lachende Dritte - und das werdet ihr erleben - sind die Helfersysteme, die die Kinder dann ins Heim nehmen, weil die Eltern sich nicht einigen können. Warum lasst ihr euch euere Handlungsfreiheit als Eltern nehmen, auch wenn es als Paar nicht geklappt hat? Es geht doch hier um Kinder und nicht darum, wie Gerichte entscheiden. Ich vermeide es hier extra Namen zu nennen von der Institution.
Kommt zur Besinnung. Die Gerichte entscheiden zwar oft für die Mutter, jedoch sicher solltest Du Dich nicht fühlen, denn aus meiner Arbeit kenne ich weiss Gott wie viele Fälle, wo die Kinder ins Heim kamen, spezielle auch dann von Alleinerziehenden.