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Alleiniges Sorgerecht

H

Hopeless_soul

Gast
hallo Ihr!


habe das alleinige Sorgerecht beantragt und mein Ex Mann auch.

wer hat damit Erfahrungen, wie die gerichte entscheiden!


LG
Hopeless_soul
 
E

einsames Engelchen

Gast
Das kommt wohl immer auf die Umstände an!Wo hat das Kind die meiste Zeit verbracht?Gefährdet ein Elternteil das Kindeswohl?Ist das Kind schon in der Lage seinen Willen zu äußern?Wer von beiden hat immer gearbeitet?usw.
Ich denke die Mutter hat fast immer die besseren Chancen.Warum kann man nicht das gemeinsame Sorgerecht haben?Hast du gute Gründe das abzulehnen?
 
H

Hopeless_soul

Gast
Hallo,

ja sicher kommt es auf die Umstände an. deshalb wollte ich ja wissen, wie es sich bei ähnlich gelagerten Fällen dargestellt hat.

Wo beide Eltern das alleinige Sorgerecht benatragt haben oder nur eins.

Wie das dann abgelaufen ist.

ich wollte weniger wissen, wie das gericht jetzt in meinem fall entscheiden könnte..wahrscheinlich eher zu meinen Gunsten,a ber ich bin trotzdem sehr aufgeregt.

LG
Hopeles_soul
 

Sisandra

Aktiver Nutzer
Hallo Hopeless_soul,

da es wirklich in jedem Einzelfall auf die Umstände ankommt, kann man da pauschal wenig dazu sagen. Wie alt ist denn das Kind und bei wem lebt es zur Zeit?

Gruß
Sisandra
 
A

anonymileinchen

Gast
ich bin zwar kein erwachsener aber dafür ein scheidungskind.....
bei den meisten fällen wird darauf geachtet: wo das kind den günstigsten lebensbedingungen hat, ob jemand da ist der sich um das kind kümmert, ob der elternteil genug geld hat um es zu ernähren, dass der elternteil nicht vorbestraft und kein alkoholabhängiger ist, und es wird auch die eigene meinung des kindes berücksichtigt
ist das kind aber schon 14 jahre alt darf es selbst entscheiden wo es leben will...
ich hoffe ich konnte dir helfen!!!
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Stimmt nicht so ganz: das Kind wird gefragt (sogar schon früher als 14), entschieden wird vom Gericht..aber die Meinung wird stark berücksichtigt !
Gegen den ausdrücklichen Kindeswillen wird bei größeren sehr selten entschieden.

Wichtig ist: wenn ein Elternteil "nicht umgangstolerant" ist unbegründet

(also das Kind gar nicht zum Ex lassen will OHNE Grund),hat man schlechte Karten vor Gericht!

Wichtig ist die bisherige Bindung,die Erziehungsfähigkeit,die Gesundheit,die Wohnsituation,der Kindeswille u.a.
 

franzja

Mitglied
Die Staatsorgane haben kein Recht, die elterliche Sorge zu entziehen. Das Recht der Sorge um die Kinder stehen jedem Elternteil seit Urzeiten - da sassen wir noch ums Lagerfeuer - als Grundrecht zu. Wenn Ihr beiden Eltern um etwas streitet, was Eltern nicht entzogen werden kann - auch wenn es die Staatsorgane grundgesetzwidrig tun - dann werdet ihr euch beide in einem lächerlichen Streit aufreiben. Wenn dem einen das Recht GG-widrig entzogen wird, dann wird er immer darum streiten, es wieder zurückzu erlangen.

Der lachende Dritte - und das werdet ihr erleben - sind die Helfersysteme, die die Kinder dann ins Heim nehmen, weil die Eltern sich nicht einigen können. Warum lasst ihr euch euere Handlungsfreiheit als Eltern nehmen, auch wenn es als Paar nicht geklappt hat? Es geht doch hier um Kinder und nicht darum, wie Gerichte entscheiden. Ich vermeide es hier extra Namen zu nennen von der Institution.

Kommt zur Besinnung. Die Gerichte entscheiden zwar oft für die Mutter, jedoch sicher solltest Du Dich nicht fühlen, denn aus meiner Arbeit kenne ich weiss Gott wie viele Fälle, wo die Kinder ins Heim kamen, spezielle auch dann von Alleinerziehenden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Germ

Aktives Mitglied
franzja postete

Die Staatsorgane haben kein Recht, die elterliche Sorge zu entziehen.
Das Recht der Sorge um die Kinder stehen jedem Elternteil seit Urzeiten - da
sassen wir noch ums Lagerfeuer - als Grundrecht zu. Wenn Ihr beiden Eltern
um etwas streitet, was Eltern nicht entzogen werden kann - auch wenn es
die Staatsorgane grundgesetzwidrig tun -
Wenn du meinst das die deutschen "Staatsorgane" "grundgesetzwidrig
die elterliche Sorge entziehen", dann klag doch vor dem
Bundesverfassungsgericht oder meinetwegen vor dem Europäischen
Gerichtshof. Dort wird dir klipp und klar deutlichst mitgeteilt,
was Sache ist. Es gibt jährlich massenhaft Fälle wo "Staatsorgane"
den Eltern, die unfähig sind Kinder zu erziehen, das Sorgerecht zu Recht
entzogen hat.
Das ist offensichtlich in allen Kulturen der Welt so.

Man behöre und belese sich.

Herzlichst

Germ
 
H

Hopeless_soul

Gast
Hallo !

ich geba Franzja in gewisser Weise recht..der Streit is t lächerlich.

Aber er ist nunmal entstanden.

das Kind ist zwei jahre und lebt bei mir, hatte teilweise gar keinen Kontakt zum vater.
Dem Kind egeht es gut, ich habe noch ein größeres Kind, dem geht es auch gut.Der besucht das Gymnasium, macht Sport, hat freunde.

Der Kleine war noch nie krank und bekommt im Sommer vieleicht einen Kindergartenplatz.

Jetzt will er plötzlich das alleinige Sorgerecht und das Kind zu sich holen.

Ob er eine vernünftige Wohnung oder Arbeit hat, weiss ich nciht.

Zum Großteilgeschieht dass, um mich zu ärgern und Unfrieden zu stiften.

Aber ich werde im keinesfealls das Kind freiwillig überlassen.


LG
Hopeless
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Da wird er schlechte Karten haben...es sei denn,Du bist total erziehungsunfähig oder gewalttätig oder boykottierst böswillig grundlos den Umgang oder bist schwerstkrank.

WIE wird sein Antrag begründet?

Das Kind hat eine feste Beziehung zu Mutter+ Bruder,hat ein stabiles Umfeld..
Da kommen höchstens Gedanken auf,er möchte sich um die Unterhaltszahlung drücken oder Dich empfindlich treffen ?

Du schreibst,Du weiß nicht von regelmäßiger Arbeit..er hat aber wg. Minderjährigenunterhalt eine gesteigerte Erwerbspflicht zur Absicherung des Regelunterhaltes...

Geht es ihm ums Kind oder ums Prinzip?

Er ist ja auch für Dich u.U. unterhaltsverpflichtet, ist DAS ein Motiv?

Denn: er kann doch den Umgang wahrnehmen ? Warum macht er das nicht?

Ein so kleines Kind müßte ein Geborgenheit erfahren zu der Mutter,Bruder UND ein regelmäßig anwesender Vater gehören. Das wäre das Optimum .

Warum hast Du das alleinige Sorgerecht beantragt?
Weil er den Umgang nicht wahrnehmen möchte?

Gibt es Unterhaltsvereinbarungen und Aufenthaltsbestimmung ?

Du schreibst "Mein Mann"--also seid Ihr noch verheiratet?
 
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