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Alleiniges Sorgerecht

H

Hopeless_soul

Gast
Danke Micky,


wir sind seit januar 2008 geschieden,sorry,hab mich da falsxch ausgedrückt.

Er zahlt den regelunterhalt für den kleinen von 202 euro.

Wie der antrag begründet ist, weiss ich nicht, meine Anwältin hat antrag auf abweisung gestellt. die Verhandlung ist in zwei wochen.

Er arbeitet 25 Std die Wochen.den rest ohne Papiere, damit er keinen Unterhalt zahlen muss.

ich denke, er willmir eins auswischern.

Erw ar beim JA und hat mich da schlecht gemacht..war aber noch keiner hier..ist vier Wochen her...es kam keine Überprüfung vom Amt..dem wird wohlkeiner richtig glauben, aber er hat es eben gemacht und jetzt das alleinige Sorgerecht beantragt.

Umgag ist sehr schwer, da das Kind klein ist und ich es ihm nicht alleine gebe. deswegen kam es immer wieder zu schlimmem Streit.


LG
Hopeless
 
E

einsames Engelchen

Gast
Das arme Kind!Ihr solltet euch so schnell wie möglich einigen.Sonst wird das Kind unter eurem Streit leiden.Warum kann man keinen gemeinsamen Weg finden?Gemeinsames Sorgerecht.Es geht hier darum,um das Kind zu sorgen und nicht darum, wie man sich am bessten das Leben zur Hölle machen kann.Es tut mir leid,aber ich kenne viele Fälle,indenen das Kind als Waffe gegen den anderen eingesetzt wird.Meine Eltern haben sich nach ihrer Scheidung gehasst,aber danach trotzden ein Basis gefunden um mir eine friedliche Kindheit mit beiden Eltern zu ermöglichen.Sie hatten das gemeinsame Sorgerecht und ich konnte jederzeit selbst entscheiden zu wem ich möchte.Begrabt eure Vergangenheit.Ihr wart mal zusammen und jetzt ist es vorbei.Aber ihr seit immer noch BEIDE die Eltern eures Kindes und habt die Pflicht im Interesse des Kindes zu handeln!
 
H

Hopeless_soul

Gast
Hallo einsames Engelchen,

den rat hättest du Dir aber sparen können ! Meinst du,ich mache das extra ? Ich würde meinem Kind gerne was besseres an Kindheit bieten..ehrlich..Schuldgefühle habe ich genug ! Danke schön!

Der Streit ist nicht aus Langeweile entstanden, sicher nicht!

Ich wollte nur wissen, welche Erfahrungen andere gemacht haben ! dass es besser ist, sowas gar nciht zu machen ist mir ganz klar. Ich habe diese Situation bestimmt nicht konstruiert, weil es so schön für alle ist und es alles so leicht ist..ja kalr, der Kindsvater wartet nur drauf, dass er sich mit mir vertragen kann, sicher..*augenroll*

LG
Hopeless soul
 
M

Mäuschen35

Gast
Stimmt nicht so ganz: das Kind wird gefragt (sogar schon früher als 14), entschieden wird vom Gericht..aber die Meinung wird stark berücksichtigt !
Gegen den ausdrücklichen Kindeswillen wird bei größeren sehr selten entschieden.

Wichtig ist: wenn ein Elternteil "nicht umgangstolerant" ist unbegründet

(also das Kind gar nicht zum Ex lassen will OHNE Grund),hat man schlechte Karten vor Gericht!

Wichtig ist die bisherige Bindung,die Erziehungsfähigkeit,die Gesundheit,die Wohnsituation,der Kindeswille u.a.

Meine Kinder wurden auch mal gefragt und das letzte mal sagten sie das sie zu mir wollen aber es hört keiner zu.

Meine Große will zu mir jetzt will mein EX mit ihr zum psychologen gehen.

Finde ich schon gut hoffe das da was rauskommt. (Die Wahrheit )

MEin Ex geht ja gar nicht auf die Wünsche seiner kinder ein, die wenn was sagen dann interssiert es dem nicht.

MEine Grope hatte oft Bauchweh, und dann ist mein Ex mit ihr zum Hausarzt gegangen und hat ihr magen Darm Trofen pflanzlich gegeben.

Jetzt war ich mit ihr beim Kinderarzt und der stellte magenreizung fest angehendes Magengeschwür hat ihr tabletten gegeben.

wenn danach die schmerzen nicht weg sind muß man eine Magenspiegelung machen sagte sie Ärztin.

Das wenn ich meinen Ex sage der rastet aus und meinte das bauchweh kommt nur von mir.

Sie will ja zu mir aber sie darf nicht und das Jugendamt macht nichts mehr.
 
H

Hopeless_soul

Gast
Hallo Mäuschen,

das tutmir leid. Von einem Fall, wo der Wille des Kindes nicht berücksichtigt wurde, habe ich auch schon gehötr.

Mein Kind ist ja erst zwei, da kann er ja nicht viel äussern.

Wie kam es denn, dass dein mann die Kinder bekam?
 

franzja

Mitglied
Wenn du meinst das die deutschen "Staatsorgane" "grundgesetzwidrig
die elterliche Sorge entziehen", dann klag doch vor dem
Bundesverfassungsgericht oder meinetwegen vor dem Europäischen
Gerichtshof. Dort wird dir klipp und klar deutlichst mitgeteilt,
was Sache ist. Es gibt jährlich massenhaft Fälle wo "Staatsorgane"
den Eltern, die unfähig sind Kinder zu erziehen, das Sorgerecht zu Recht
entzogen hat.
Das ist offensichtlich in allen Kulturen der Welt so.

Man behöre und belese sich.

Herzlichst

Germ
Dies ist eine Aussage von Richter Rudolph in seinem neuesten Buch. Die massenhafte, gesetzesmissbräuchliche Missachtung von Grund- und Menschenrechten ist kein Indiz für die Staathaftigkeit eines solchen Vorgehens. Falls es so wäre, dann wäre auch das was im Dritten Reich mit 5,1 - 6 Mio unliebsamen Juden passiert ist, sozusagen legalisiert, weil es massenhaft passiert - sorry - ich wollte nicht von der Autobahn anfangen. Das ist nicht offensichtlich in allen Kulturen der Welt so, sondern bevorzugt leider in Deutschland.

Ich empfehle mal gegenteilig das ernsthafte Nachlesen des Grundgesetzes Art. 1, Art. 6 und Art 20. Deine Äusserung macht ernstlich Sorge, was wird denn da im Studium für ein Menschenbild vermittelt und an welcher Uni?

Staatsorgane sind auch nicht in Hochkomma zu setzen, sondern sind die drei GG-Gewalten
 

franzja

Mitglied
@DieDiva
dies ist, wie Du erkanntest nicht der richtige Platz das zu diskutieren und Du kannst gerne die Erlaubnis geben, dass wir das per E-Mail diskutieren.

Beweise habe ich zu Hauf.

Auf Germs Frage bin ich doch wohl sehr eindeutig eingegangen und akzeptiere Deinen Vorwurf nicht! Da berührte ich die Elternebene. Die Ebene der Staatsorgane beantwortetest Du mit Zustimmung zur Elternebene.

Hetze und Verallgemeinerung vermeide ich, ich sehe konkrete Einzelfälle, diese sind mittlerweile bei weit über 70 Kinder pro Tag. Der Schaden wird täglich angerichtet. Der Schutz der Grund- und Menschenrechte der Staatsorgane gegenüber den Eltern und Kindern wird nicht gewahrt, da ein Entzug nur unter den in Art. 6 GG vorgegebenen Normen möglich ist. Die Staatsorgane haben hier eine Garantenstellung.
 
H

Hopeless_soul

Gast
Hallo Diva,

ja, er hat schon beides beantragt, Sorgerecht und AufenthBestR.

Er sieht das Kind nicht oft, da er weiter weg wohnt und auch arbeitet.

Warum er es benatragt hat, weiß ich nicht. Wir haben seit einem Monat keinen Kontakt.

Weil er es haben will, gehe ich von aus.


LG
Hopeless soul
 
G

Gast

Gast
hallo Ihr!


habe das alleinige Sorgerecht beantragt und mein Ex Mann auch.

wer hat damit Erfahrungen, wie die gerichte entscheiden!


LG
Hopeless_soul
Hallo Hope,

warum hast du es den beantragt??

Ist der Vater Heroinsüchtig und lässt Spritzen rumliegen??
Ist er nachweislich gewalttätig zum Kind??

Also, aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, es ist in Deutschland fast unmöglich das alleinige Sorgerecht zu bekommen, weil es einer Entmachtung gleichkommt und man in Deutschland davon ausgeht, dass die gemeinsame Sorge das Beste für das Kind ist.

Ich habe das alleinig Sorgerecht vor ca vier Jahren beantragt, der Vater kümmert sich nicht um unser Kind, er zahlt nicht, nimmt Drogen, trinkt, ist vorbestraft wegen Drogen, Alkohol und Körperverletzung.

Jetzt nach fast vier Jahren, vielen Tränen, vielen Sorgen, unzähligen Versuchen einen gemeinsamen Nenner zu finden und wird die Richterin zu meinen Gunsten entscheiden!!!
Habe mittlerweile das Jugendamt hinter mir.
Wenn er Berufung einlegt (das wird er sicher) geht es vors Oberlandesgericht.

In Deutschland muss einiges passieren um das alleinige Sorgerecht zu bekommen
 

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