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als Hartz IV & Arbeitslosengeld-Empfänger im Krankenhaus

PsychoSeele

Sehr aktives Mitglied
Huhu Live81,

sorry das ich mich da kurz zwischen melde. Habe noch einen kleinen aber guten Tipp:

Du kannst dich bei der Krankenkasse befreien lassen.
Rufe mal bei der Krankenkasse an und frage nach einem Antrag zur Befreiung von Zuzahlungen. Den füllst du aus und bittest, wenn du den Antrag zurücksendest, schriftlich, um Berechnung bis zur Belastungsgrenze.

-Du brauchst dann das Krankentagegeld für die 28 Tage nicht bezahlen, -keinerlei Zuzahlungen für Medikamente,
-Praxisgebühr entfällt und und und.. Genaueres steht auf einer Infobroschüre der Krankenkasse.

-Ausgenommen davon sind in der reg. Fahrten zu einem amb. Arzt
-Zahnzuzahlungen

Ich bin auch seit meinem Klinikaufenthalt von den Zusatzkosten befreit da ich eine chronische psych. Erkrankung habe.

Da du aber mit Sicherheit auch längerfristig Medikamente nehmen musst, kannst du diesen Antrag anfordern.

Viele Versicherte wissen nicht das es diese Möglichkeit gibt, für chronisch kranke, psych. Kranke. Jeder Versicherte kann dieses beantragen egal ob er Harts IV bekommt, oder Geringverdiener/ Rentner ist. Es kommt dabei immer auf die Einnahmen, also ob für einen selbst eine finanz. Bedrängnis entsteht, an.

Daraus wird die persönliche Belastungsgrenze berechnet, wozu du, je nach Einnahmen und Krankenkasse nur einen kleineren Geldbetrag überweisen musst und schon bist du für das ganze Jahr 2010 von den Zusatzkosten befreit.

Zum Ablauf des Jahres musst du dann, wenn sich nichts an der finanz. Lage geändert hat, einen neuen Antrag stellen.

Dein behandelnder Arzt muss auch einen Teil des Antrages ausfüllen und es mit seiner Unterschrift absegnen.

Die Bearbeitung kann zwischen 2 -4 Wochen dauern. Auch wenn du dann schon in der Klinik sein solltest, erwähne das du diesen Antrag gestellt hast.
Wenn du den Ausweis schliesslich erhälst, lege ihn bei jedem Arzt -, Apothekenbesuchen und Klinikaufenthalten vor.

Ist ein wenig Papierkram, aber es lohnt sich.


Liebe Grüsse
SchwarzeSeele
 

Live81

Mitglied
hallo schwarze seele,
danke für deinen beitrag. aber vielleicht solltest du erstmal die anderen beiträge lesen. darin steht dass ich diese befreiung die du vorschlägst schon längst habe.
nein, ich nehme keinerlei medikamente und der antrag musste auch nicht von meinem arzt unterschrieben werden, da der arzt bei dieser befreiung nur was zu tun hat, wenn man chronisch krank ist (was ich nicht beantragt habe) auch kommt es nicht auf eine finanzielle bedrängnis an ob man so eine befreiung bekommt oder nicht. es kann sich jeder - egal ob krank oder nicht, egal ob in finanziellen nöten oder nicht - befreien lassen.
jeder muss nur 2 % (chronisch kranke 1%) von seinem brutto-jahreseinkommen an zuzahlungen leisten.
entweder man sammelt bis jahresende die quittungen für sämtliche zuzahlungen und praxisgebühren und stellt dann den antrag, dann bekommt man den betrag der über die 2% hinausreicht zurück gezahlt oder man stellt zB jahresanfang einen antrag und zahlt die 2% im vorraus an die krankenkasse und bekommt dann für das restliche jahr eine befreiung. und genau das hab ich bereits getan.
trotzdem danke für den beitrag.
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
allerdings wird es sich keinesfalls lohnen wegen einem streitwert von vorraussichtlich 250 € vor Gericht zu ziehen. Das deckt ja nichtmal meinen Eigenanteil meiner Rechtschutzversicherung.
Doch es lohnt sich,denn es kostet nichts.

wenn dieses gerichtsurteil denn auch so in der praxis umgesetzt werden würde wie du dieses urteil interpretierst, hiesse das, dass man keinem hartz IV empfänger jemals etwas von der grundsicherung abziehen könnte. aber genau das ist tagtäglich der fall.
Deswegen ja auch die Klageflut, die noch wachsen wird.

da ich den hintergrund dieses urteils nicht kenne, kann man das auf x weisen auslegen.
Ja,Garantie gibt es vor Gericht nie, auch wenn man Recht hat. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

ich glaube kaum, dass sich dieses urteil auf meine situation bezieht.
deshalb würd ich gerne wissen woher dieses urteil stammt, damit ich mir den kontext mal genauer anschaun kann
Bundessozialgericht Urteil vom 18.6.2008, B 14 AS 22/07 R
 
D

Deichgräfin

Gast
Bundessozialgericht Urteil vom 18.6.2008, B 14 AS 22/07 R
Nix ist mit Klage. ;)
Dieses Urteil bezieht sich auf einen Krankenhausaufenthalt,
im Jahre 2006.:rolleyes:




BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 18.6.2008, B 14 AS 22/07 R

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - freie Verpflegung während Krankenhausaufenthalt vor dem 1.1.2008

Leitsätze
Bis zum 31.12.2007 fehlte es an einer Rechtsgrundlage dafür, anderweitig bereit gestellte Vollverpflegung (hier Verköstigung während eines stationären Krankenhausaufenthalts) als Einkommen des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu berücksichtigen.
 

Live81

Mitglied
ich glaub jetzt hab ichs.
das urteil das immobilienhelfer geschrieben hat ist inzwischen ausser kraft gesetzt worden. das war ein urteil von 2006, das inzwischen mit der "verordnung zur berechnung von einkommen sowie zur nichtberücksichtigung von einkommen und vermögen beim arbeitslosengeld 2/sozialgeld"
im urteil von 2006 wird aufgeführt, dass dieses urteil wohl als anlass genommen wird daraufhin neue verordnungen zu erlassen, die diese angelegenheiten entgültig regeln sollen. und die oben genannte verordnung ist letztlich dabei rausgekommen.
diese verordnung ist nun seit dem 1.1.2008 gültig und darin steht schwarz auf weiss, dass verpflegung nicht als einkommen gerechnet werden darf soweit es nicht aus bestimmten einkommensarten folgt (wie bei der bundeswehr, verpflegung im betrieb eines arbeitgebers etc.)
das heisst also, dass verpflegung im krankenhaus nicht als einkommen gerechnet werden darf.
das heisst aber wiederum dass die arge mich anscheinend bei meinem krankenhausaufenthalt im sommer 2008 beschissen hat, weil sie mir damals die vollen 35% abgezogen hat.
das heisst wiederum dass ich mich auf einen rechtsstreit einlassen müsste um mein recht durchzusetzen.
und das bedeutet dass ich dazu einen anwalt brauche und dafür meine rechtschutzversicherung in anspruch nehmen müsste. bei dieser habe ich allerdings im vertrag stehen, dass ich in so einem fall unabhängig vom ausgang des falls eine eigenbeteiligung von 250 € zu zahlen habe. und das übersteigt den betrag der mit ansonsten von der arge abgezogen werden würde.
das heisst das es sich letztlich gar nicht lohnt mein recht durchzusetzen und es so also doch alles beim alten bleibt.
na toll.

p.s. immobilienhelfer: du sagst "doch es lohnt sich denn es kostet nichts" was soll ich denn damit anfangen? wieso glaubst du dass es nichts kostet? ich hab doch gesagt dass ich einen eigenanteil zahlen muss sobald ich einen rechtsstreit habe, also habe ich kosten. wieso behauptest du dann einfach das gegenteil und begründest es nichteinmal?
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
das urteil das immobilienhelfer geschrieben hat ist inzwischen ausser kraft gesetzt worden. das war ein urteil von 2006,
1.)
Urteile werden nicht ausser Kraft gesetzt
2.)
Wenn du es besser weisst, warum fragst Du dann?
3.)
Kann doch jeder tun und lassen was er möchte, es war nur ein Vorschlag und ist ja nicht mein Geld.

das heisst wiederum dass ich mich auf einen rechtsstreit einlassen müsste um mein recht durchzusetzen.
sagte ich schon im ersten Posting

und das bedeutet dass ich dazu einen anwalt brauche und dafür meine rechtschutzversicherung in anspruch nehmen müsste. bei dieser habe ich allerdings im vertrag stehen, dass ich in so einem fall unabhängig vom ausgang des falls eine eigenbeteiligung von 250 € zu zahlen habe. und das übersteigt den betrag der mit ansonsten von der arge abgezogen werden würde.
das heisst das es sich letztlich gar nicht lohnt mein recht durchzusetzen und es so also doch alles beim alten bleibt.
na toll.

p.s. immobilienhelfer: du sagst "doch es lohnt sich denn es kostet nichts" was soll ich denn damit anfangen? wieso glaubst du dass es nichts kostet? ich hab doch gesagt dass ich einen eigenanteil zahlen muss sobald ich einen rechtsstreit habe, also habe ich kosten. wieso behauptest du dann einfach das gegenteil und begründest es nichteinmal
Klage in Bezug auf diese Sache beim Sozialgericht kostet nichts und es gibt ja auch noch den PKH.
Ausserdem kann Dir dies Dein Anwalt Deiner Wahl (wenn die Wahl gut was) erklären....
 
D

Deichgräfin

Gast
Man findet auf die Schnelle zu diesem Thema anscheinend nur olle Kamellen oder fehlerhafte Angaben /Berechnungen.

Habe auf den Arbeitsagentur Seiten nach "neueren" Angaben zu diesem Thema gesucht und tatsächlich etwas gefunden was nach meiner Meinung Hand und Fuß hat .
L.G.Karin

Presse Info 007/2009 vom 19.01.2009
Betroffene werden damit besser gestellt


Seit dem 01. Januar 2009 gilt eine neue Arbeitslosengeld II – Verordnung. Daraus ergeben sich für Empfänger von Arbeitslosengeld II (Alg II) eine Reihe von Verbesserungen:


Anrechnung von Verpflegung im Krankenhaus ist vom Tisch

Bisher wurde Verpflegung, die beispielsweise bei einem Aufenthalt im Krankenhaus, in Schulen oder durch Verwandte bereitgestellt wurde, teilweise als Einkommen „mit Geldeswert“ beim Alg II berücksichtigt. Dieses Verfahren wurde in der Öffentlichkeit kritisiert und stellte sich in der Praxis recht umständlich dar. Hier kam es zu einer Änderung, diese Verpflegung ist nunmehr anrechnungsfrei.

Seit 01.01.2009 gilt neue Arbeitslosengeld II ? Verordnung - www.arbeitsagentur.de
 

Live81

Mitglied
Immobilienhelfer:
"1.) Urteile werden nicht ausser Kraft gesetzt"
>> damit meinte ich doch nur, dass dieses urteil nicht mehr angewandt wird weil es eine neuere verordnung gibt, die das sozusagen überstimmt oder wie auch immer man das ausdrückt

"2.) Wenn du es besser weisst, warum fragst Du dann?"
>> ich fragte, weil ich es bis zu deinem letzten tip nicht wusste. aber in dem urteil das du geschrieben hast, habe ich einen hinweis auf diese neue verordnung gefunden und genau deshalb habe ich zu anfang meines letzten beitrages geschrieben: "ich glaub jetzt hab ichs" was soviel bedeutet wie: bisher hab ich es nicht gewusst, aber ich glaube, dass ich es jetzt weiss

"3.) Kann doch jeder tun und lassen was er möchte, es war nur ein Vorschlag und ist ja nicht mein Geld."

>> anscheinend fühlst du dich persönlich angegriffen. aber ich hab keine ahnung wieso. ich hab lediglich gesagt, dass dieses urteil schon veraltet ist und habe gesagt, dass du nicht einfach eine aussage machen solltest die eine andere aussage überstimmt ohne diese zu begründen und in dem fall deine quelle zu nennen.
wenn du einfach sagst dass etwas nicht so ist wie ich es glaube, dann solltest du das auch begründen, sonst kann ich damit doch nichts anfangen. aber das hat sich jetzt eh erledigt. Begründung siehe unten.


Deichgräfin:
echt genial. das nenn ich mal klartext reden. damit haben sich all meine sorgen und gedanken hierzu endlich erledigt.
vielen vielen dank!
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Habe auf den Arbeitsagentur Seiten nach "neueren" Angaben zu diesem Thema gesucht und tatsächlich etwas gefunden was nach meiner Meinung Hand und Fuß hat .
Ok diese Quelle kann man evtl.trauen, aber ansonsten traue ich niemand von der ARGE. Die haben weder Ahnung noch sind sie daran interessiert den Hilfesuchenden zu helfen.

Anrechnung von Verpflegung im Krankenhaus ist vom Tisch
Und warum deswegen soviel Wind und Postings?
Hatte ich schon in meinem ersten Posting gesagt. Ob mir dies jemand glaubt oder nicht ist mir egal; aber meine Quellen haben meistens Hand und Fuss und kommen aus der angeschlossenen Kanzlei.
So:
Aber wenn Ihr mögt könnt Ihr nun noch weiter diskutieren und Quellen suchen und das Thema totreden.
Weitere Quellen, Gegenquellen,Tote Quellen, Quellen der Quellen und Gegenmeinungen der Gegenmeinungen....Viel Spass
An der Tatsache meines ersten Postings änders dies nix....
 

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