Dann musst Du Dich sofort arbeitslos melden. Ich bin nicht sicher, dass die eintägige Kündigungsfrist überhaupt rechtens ist. Geh auf jeden Fall zum Anwalt.Hallo, mein aktueller Arbeitsvertrag endet zum 30. April und ich hätte dann nach dem ersten Mai-Wochenende am 03.05. im neuen Unternehmen angefangen. Das mit der zweiwöchigen Kündigungsfrist in der Probezeit ist in dem neuen Unternehmen übrigens vertraglich anders geregelt. Dort steht, dass man während der ersten beiden Wochen beidseitig eine eintägige Kündigungsfrist hat.