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Anspruch auf das Opferentschädigungsgesetz

kn5000

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

das ist nun mein zweiter Beitrag.
Ich habe die Tage ein Gespräch mit einem Anwalt der auf das Opferentschädigungsgesetz spezialisiert ist.

Da es mich aber sehr unter den Nägeln brennt, wollte ich schonmal hier im Forum nachfragen.

Zum Sachverhalt:

Ich wurde vom 1-4 Lebensjahr schwerwiegend misshandelt
(Todesängste etc.)

Das Jugendamt ist bei uns ein und aus gegangen. Natürlich mit vorheriger Anmeldung. Demnach war zum Zeitpunkt des Besuches alles ok. Meine leiblichen Eltern haben heile Welt gespielt. Direkt nach dem Besuch ging das Martierium weiter.

Dir Folge des erlittenen Traumata
Depressionen, Angst und Panikattaken. Je älter ich werde desto schlimmer wird es (trotz Therapie).

Wie einige evtl. gesehen haben, habe ich schon einen Tread eröffnet
wo es mir um Akteneinsicht beim Jugendamt geht. Ich will feststellen wie das Jugendamt diese Misshandlungsjahre dokumentiert hat.

Meine Therapeutin hat mir gesagt das ich aufgrund der Symptomatik evtl. einen Anspruch auf das Opferentschädigungsgesetz habe.

Mittlerweile habe ich 8 Psychiatrische Klinikaufenthalte hinter mir. Ich befinde mich seit langem in Psychotherapie um das Traumata aufzuarbeiten.

Jetzt habe ich gelesen das es auch Verjährungsfristen bzgl. der Gewalt gibt. Gilt das nur im Zusammenhang mit dem StGB (um die Täter nachträglich zu verurteilen) oder gilt das auch bei der Anwendung des Opferentschädigungsgesetzes?

In erster Linie wäre mir natürlich sehr damit geholfen die Täter noch für ihr Handeln verurteilen zu können.

In zweiter Sache geht es mir aber auch um den Anspruch auf Entschädigung. (Ich weiss, dass dies die Symptomatik nicht ändert bzw. ich mein Leben lang mit Ängsten, Depressionen, Dessoziation usw. leben muss)

Es geht mir dabei eben ob ich zeitlich noch Anspruch habe.

Auf den Tag genau sind es jetzt 30 Jahre und 19 Tage her.
 
D

Deliverance

Gast
Hallo,

mit genau dem selben Thema habe ich gerade auch zu kämpfen ;)

Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt bei dem OEG keine Verjährung.
Beim strafrechtlichen könntest du Pech haben...

Gibt es eventuell Zeugen?
Nachbarn, Ärzte, Verwandte, Kita?
Die könntest du hinzu ziehen, falls es deine Akte beim Jugendamt nicht meht gibt.
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied


Ich habe es mit der OEG mal versucht,aber keine Chance.

Es gilt nur für Gewalt Opfer..WIR sind ja keine,denn es werden
Gewalt Verbrechen gemeint,die auch Aufgeklärt sind und der Fall Klar ist oder auch unverschuldete Unfälle,
oder Fremde Gewalt mit Aufklärung.

Ich kann dir da keine Hoffnung machen,Null.
Aber du hast ja bald deinen Anwalt Termin,vllt gibt es ja neues. Dann kannst dich gerne Melden^^

Das Problem ist,das keine Zeit-Zeugen da sind,es ist zu lange her und eben kein Strafverfahren o.ä gab.
Selbst Aktenkundig bei der Polizei oder dem Jugendamt,..ist deine/meine/etliche Aussagen die Wahr sind,
nicht zu Belegen.

Wahrscheinlich würden viele nachziehen und alte Geschichten erzählen,wo man nicht Prüfen kann ob es stimmt.
Ich finde es auch sehr Schwer/Schwierig ,weil es wirklich das ganze Leben erhebliche schlimme Nachfolgen hat.
Es Tut mir Leid.
 
Zuletzt bearbeitet:

kn5000

Neues Mitglied
An alle die mir darauf geantwortet haben. Erstmal vielen Dank.

@Salis: habe dir mal einen Pinnwandeintrag hinterlassen (ist das wie eine PN?)

Danke für deine netten Worte und den zugesprochen Mut. Ich werde dir mal berichten.
 
Zuletzt bearbeitet:
D

Deliverance

Gast
Hallo TE,
sehe immer eine Chance, selbst wenn die zuständige Stelle dir zuerst wegen Mangel an Beweisen, den Antrag ablehnen wird, was der Normalfall ist, laut zahlreicher Erfahrungsberichte von Antragstellern im Internet.
Lass dich auch bitte nicht von einem Rechtsberater in die Irre führen, auch nicht entmutigen, den Antrag zu stellen. Ja, auch Juristen irren sich.
Klar, wir Schreiber am anderen Ende können nur aus unseren Erfahrungen berichten. Meine Anfangssituation war ehemals mehr als aussichtslos, weil die Kindheit Jahre zurück lag. Heute bin ich anerkannt, doch noch nicht ganz mit dem Verfahren durch. Ja, die Jahre vergehen mit dem Antrag, man sitzt mit enorm viel Wut und Unverständnis im Bauch, immer wieder vor den Bescheiden. Man wird im wahrsten Sinne des Wortes niedergemacht, klein gehalten, damit man doch irgendwann Ruhe gibt. Selbst werden Gutachten über Gutachten von der Gegenseite stets "auszelebriert".
Wie gesagt, lass dich nicht entmutigen und geh deinen Weg, mit Hilfe deines Partners, Therapeut oder oder. . . . . alleine wird der Stress, (im schlimmsten Fall - Retraumatisierung) allerdings nicht auszuhalten sein ! (dies muss dir klar sein !! ) Du benötigst jemanden der mit dir oder für dich kämpft.

Ich bin den Weg gegangen, weil ich für meine Wenigkeit Gerechtigkeit erfahren wollte. Ganz erfahren habe ich sie jedoch nicht, doch in bin dabei dem ein Stück näher zu rücken.
Im Übrigen, ein Strafverfahren gab es meinerseits nicht, was ich jedoch zuvor angestrebt habe, dies mit der Verfolgungsverjährung eingestellt wurde.

Also nur Mut . . . . nichts ist ganz ausgeschlossen. Ich wünsche es dir, es zu schaffen.

Ich könnte dir noch weit mehr erzählen, über Anwälte, Gutachter etc.etc. aber ich werde es hier im öffentlichen Raum tunlichst unterlassen. Wichtig - sei dir immer selbst der Anwalt und befasse dich mit dem Gesetz.
Hallo Salis,

ich hätte da auch ein paar Fragen an dich, die aber so nicht in den öffentlichen Raum gehören, leider kann ich dir keine PN schreiben - wäre es möglich, dass du mir eine schreibst und ich dann antworte? Das wäre super :)
 

Sozpäd

Aktives Mitglied
Die Kriterien für die Bewilligung von OEG Leistungen sind für mich ein Buch mit sieben siegeln....

Denkt Ihr, dass mein Antrag eine Chance hat? Es gibt ja ein Gerichtsurteil und viele ärztliche Berichte.
 

Ondina

Sehr aktives Mitglied
Da hilft nur eins Versuchen und ja nicht abbügeln lassen. Notfalls einen Anwalt zu Rate ziehen, wenn gar nichts mehr geht.

Ich empfinde es geradezu als Bodenlose Frechheit das es hier den Opfer so schwer gemacht wird.
 
D

Deliverance

Gast
Na ja, die wollen ja auch Kohle sparen - mal ganz pragmatisch gesehen.
Wenn einer anfängt, wollen es alle - klar das die versuchen, es so undurchsichtig und schwer wie möglich zu machen.
 

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