Nun fragte ich beim Arbeitsamt, wie es denn mit einer Übernahme / einem Darlehen aussehen würde, denn ich selbst habe ja nun alle Punkte meiner Eingliederungsvereinbarung erfüllt... Diese verweigerten sofort und legten mich einfach auf -
Wenn jemand ne Ahnung hat, welche Paragraphen evtl. zu meinen Gunsten sprechen und/oder, ob der juristische Weg diesbezüglich ein besserer wäre...
Du
fragtest telefonisch nach.
Telefonisch läuft gar nichts,Anträge auf irgendwelche Leistungen sind immer schriftlich zu stellen.
Auf schriftliche Anträge ist die Agentur gezwungen zu antworten.
Warst du als "Ausbildungssuchender" bei der Agentur gemeldet ?
Mobilitätshilfen zur Aufnahme einer Ausbildung
Die Agentur für Arbeit unterstützt Jugendliche bei der Aufnahme einer Berufsausbildung; dabei
kann sie mit diesen Leistungen finanziell helfen:
- Übergangsbeihilfe (Leistungen zum Lebensunterhalt bis zur ersten Zahlung der Ausbildungsvergütung)
- Ausrüstungsbeihilfe (Leistungen für Arbeitskleidung und Arbeitsgeräte)
- Reisekostenbeihilfe (Kosten der Fahrt zum Antritt einer Ausbildungsstelle)
- Umzugskostenbeihilfe
Voraussetzung für die Gewährung dieser Leistungen ist in allen Fällen, dass der Jugendliche bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungsplatzbewerber gemeldet ist und der jeweilige Antrag zuvor gestellt wurde.
Arbeitsagentur, damit der Start in die Ausbildung ein Erfolg wird - www.arbeitsagentur.de
An deiner Stelle würde ich persönlich bei der Information der Arbeitsagentur vorsprechen,meinen Fall und die Dringlichkeit schildern und dort auf die Verweisung an eine geeignete Stelle bitten/drängen.
Dir blieb vor Unterschrift des Ausbildungsvertrags nicht ausreichend Zeit um entsprechende Anträge zu stellen und auf deren Bearbeitung zu warten.
Keine Hilfe,keine Ausbildung.
Das kann nicht im Interesse der Arbeitsagentur sein.
(Sie müßten froh sein, dich finanziell von den Hacken zu haben.)
Wenn du dort nicht weiterkommst :
Du schreibst du hast einen netten Ausbilder gefunden.
Vielleicht kannst du ihm dein Problem schildern und fragen,
ob er eine Möglichkeit sieht dir zu helfen.
Eventuell kann er einen kleinen Firmenkredit für die Kaution zur Verfügung stellen und dir den Betrag in monatlichen Raten von deiner
Ausbildungsvergütung abziehen.
Du bekommst ja auch noch die Kaution von der alten Wohnung zurück,dieses Geld kannst du nutzen um diesen Betrag zum Teil sofort zurück zu zahlen.
Ich wünsche dir viel Glück ,dass es klappt und du deine Ausbildung antreten kannst.
L.G.Karin