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Arge will das Tochter 21 bei mir einzieht

Hallo zusammen ,


Als erstes war ich mit ihr in der Arge wo sie ihre Wohnung hatte. Da hies es ,Aufhebungsbescheid da kein Wohnraum mehr vorhanden.Dann hies es fahren sie zu ihren Wohnort dort soll sie eine neuen Antrag stellen .

Dazu hab ich erst mal nix gesagt.

Dann musste sie zur ihrer Betreuerin von der Arge
Die meinte zu meiner Tochter ,sie müssen bei ihrer Mutter wohnen bleiben . Sonst muss das Jugendamt bestätigen das es nicht geht.

Ich also bei ihrer Betreuerin von der Arge angerufen ,die kam mir mit den Satz SCHWEIGEPFLICHT :Tolle Aussage kam dann ,es is mir zu müssig mit ihnen zu diskutieren fragen sie doch ihre Tochter . Ich sagte dann nur noch zu ihr . Klären wir es über einen Anwalt . Dann kam der Satz ,das is doch nicht nötig. Ich zu der ,schönen Tag noch .

Und das obwohl Tochter hier nicht gemeldet ist . Überall flattert hier ihre Post schon ein .

Naja ,muss man es wirklich über den Anwalt machen .

Lg Conny
 
Nein!

Du musst sie einfach raussetzen. Mehr nicht.

Aber das hab ich ja schon mehrfach geschrieben und will Dich nicht bedrängen. Du musst es selbst wissen. Aber wenn Du Deine Tochter nicht endlich auf die eigenen Füße stellst, brauchst Du Dich eigentlich auch nicht beklagen.
 
@ weidebirke

Du schnallst es einfach nicht,oder? Das hat nichts mit Glauben an ein Gesetz zutun, was ich nicht kenne.

Lässt du dir eigentlich auch mal was sagen? Oder immer schön mit dem Kopf durch die Wand?

Also ich höre auf professionelle Stellen, die mir gerne helfen würden. Die haben mich unterstützt wo es nur geht. Was haben sie denn davon die Arge zu decken bzw. ein Gesetz mitzuerfinden, was es nicht gibt?

Es kämpfen so unendlich viele Leute mit dem selben Problem, wie die TE. Das heißt alle haben keine Ahnung nur du? Sorry, ich schmeiss mich weg.

Alles andere wurde von meiner Seite erklärt. Könnte mir vorstellen, das du es nicht aufnehmen willst oder sogar nicht kannst. Warst du in der gleichen Situation? Hast du es miterlebt? Musstest du vor die Tür oder hast du dein eigen Fleisch und Blut vor die Tür gesetzt?

Wie gesagt, sicherlich kann die Mutter das ´´Kind´´ rauschmeissen, aber trotzdem bleibt das Kind gefesselt. Und zwar in dem Gesetz was es zu 100% gibt. Es hatt dann die Wahl zwischen Pennern in einer Notunterkunft zu liegen oder einsam unter einer Brücke.

Eigene Wohnung gibt es wohl erst wieder mit 25. Gibt keine nennenswerten Gründe, die gegen eine gemeinsame Wohnung mit Mutter und Geschwistern spricht. Und selbst wenn, gibt es wahrscheinlich Probleme, weil sie gegen Auflagen verstossen hat. Sonst würde sie ja noch in der eigenen Wohnung leben.
 
Damit dieser lächerliche Streit hier mal aufhört:

Unter welchen Umständen dürfen Jugendliche eine eigene Wohnung beziehen?

Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, benötigt für einem Umzug die Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 2a SGB II). Ohne diese Zusicherung werden keine Kosten für Unterkunft und Heizung oder die Wohnungserstausstattung übernommen. Die Regel gilt für den erstmaligen Auszug aus dem Elternhaus genauso wie für sich anschließende Umzüge. Sie bedeutet aber nicht, dass Jugendliche gezwungen werden, wieder in den elterlichen Haushalt zurückzukehren. Es ist aber möglich, dass sie bei Umzügen, die sie nach dem Auszug aus dem Elternhaus planen, im Einzelfall wieder auf die elterliche Wohnung verwiesen werden.
Eine Ausnahme gilt für Jugendliche, die am 17. Februar 2006 nicht mehr im Haushalt der Eltern gelebt haben. Sie benötigen keine besondere Zustimmung nach § 22 Abs. 2a SGB II, wenn sie in der Zukunft umziehen möchten.
Der Gesetzgeber hat bestimmte Fälle festgelegt, in denen der Träger zur Erteilung der Zusicherung verpflichtet ist. Dies ist der Fall, wenn

  • der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern verwiesen werden kann (Beispiel: Gewaltanwendung in Familie),
  • der Bezug der neuen Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist, oder
  • ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt (ein solcher Grund kann z.B. vorliegen, wenn eine Schwangere mit ihrem Partner zusammenziehen möchte).
Mit diesen Regelungen wird sicher gestellt, dass der Auszug Jugendlicher, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur noch in begründeten Fällen aus Steuermitteln finanziert wird.


Quelle: BMAS - Fragen und Antworten zu Kosten der Unterkunft


Google ist der Freund und Helfer.


Zum Thema:
Conny, ich kenne zwar Deine Geschichte nicht, aber ich bin "nur" 5 Jahre älter, als Deine Tochter und wohne seit ich 18 bin nicht mehr zu Hause. Und ganz im Ernst: Mit 21 sollte sie in der Lage sein, sich um sich selbst zu kümmern, Amtsgänge zu erledigen und sich generell zu verhalten, wie es ein erwachsener Mensch sollte. Ich bin ein absoluter Chaot, aber selbst ich bin dazu in der Lage. 😉

Wenn ich versuche, mir Deine Situation vorzustellen, wäre mein Vorschlag, dass Du ihr ein Ultimatum setzt. Bis Tag xyz sind Veränderungen sichtbar und sie kümmert sich, oder sie steht vor verschlossenen Türen. Lernen durch Schmerzen, manchmal geht es leider wohl nicht anders.


Hoffe, ich konnte zumindest ein wenig helfen.


Blackfield
 
Tolle Rechtslage ,


Die ALTE geht dann mal für die Faule Generation Arbeiten und die schütteln sich die Nüsse ,tolles deutsches Gesetz.


Rauchen ,Kleidung alles soll ich zahlen für sie und sie acht nicht mal de Finger krum ,geschweige sich überhaupt mal eine Arbeit zu suchen . Es heisst immer ich bring erstmal mein Leben in Griff. Ja am pc



Lg Conny


😀die arge hat das mädchen nicht so erzogen oder?
 
😀die arge hat das mädchen nicht so erzogen oder?


Aja ,ich hab ihr gesagt nun fang mal schön an zu rauchen .Wie niedlich ....


Das glaubste auch nun was du da so geschrieben hast .
Und klar ich hab ihr gesagt ,du brauchst nie Arbeiten zu gehn ,weil die Arge es ja alles bezahlt ,wahnsinn wie unlogisch du grade hier schreibst.....

🙄
 
Aja ,ich hab ihr gesagt nun fang mal schön an zu rauchen .Wie niedlich ....


Das glaubste auch nun was du da so geschrieben hast .

Und klar ich hab ihr gesagt ,du brauchst nie Arbeiten zu gehn ,weil die Arge es ja alles bezahlt ,wahnsinn wie unlogisch du grade hier schreibst.....

🙄



vom rauchen sprech ich weniger...du beschwerst dich übers sauber machen und dergleichen...und das du arbeiten musst für die kids...ich mein
wenn du deinen erwachsenen kindern die putze machst,musste dich nicht beschweren....

unter deiner obhut sind die kids so geworden....warum geht keiner von denen arbeiten? hat die arge bestimmt nicht so gweollt oder gemacht. du hattest 18 jahre lang die hand über sie...kein anderer
du nimmst sie immer wieder ins haus das ist dein fehler,lass sie mal richtig auflaufen...aber das hatten wir ja auch schon mal.... du wirst sie wahrscheinlich noch aufnehmen und betuttern wenn sie 40 ist und du schon alt und grau 😉
 
Hallo Sonnenlichlein,


Nur sie geht nicht Arbeiten !!! Mein Sohn geht arbeiten !!! Also ,stell nicht behauptungen auf die nicht so sind. Übrigens müssen kleinen Kinder bei dir schon Arbeiten . Wie Geil .


Und die Putze mach ich n icht ,aber meinste ich hab Bock in deren Dreck zu verkommen . Na tolle Einstellung .

Bist du Perfekt ????


Lg Conny
 
Hallo Sonnenlichlein,


Nur sie geht nicht Arbeiten !!! Mein Sohn geht arbeiten !!! Also ,stell nicht behauptungen auf die nicht so sind. Übrigens müssen kleinen Kinder bei dir schon Arbeiten . Wie Geil .



Und die Putze mach ich n icht ,aber meinste ich hab Bock in deren Dreck zu verkommen . Na tolle Einstellung .


Bist du Perfekt ????



Lg Conny

ach conny, ich bin nicht perfekt und jede macht mal fehler. aber man sollte die fehler irgendwann auch mal einsehen....und etwas ändern bin dann raus hier. sorry wollt dich nciht angreifen 🙂
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut, dass der Fokus mal dahin rutscht, wo er hin gehört:

Die Tochter will eine Wohnung finanziert bekommen. Das ist ja was anderes, als :Tochter muss bei der Mutter leben. Muss sie gar nicht.

Die schwerwiegende soziale Situation besteht doch, wenn die Mutter sie nicht mehr aufnimmt. Und die kann ja schließlich keiner zwingen.

Und was soll das für eine Logik sein: wer keine Wohnung hat, bekommt auch kein Recht auf eine andere?

Aber wie auch immer, mich bestürzt nur sehr, in welchen Amtsgedanken immer wieder gedacht wird. Das Amt ist nicht allmächtig und darf auch nicht in dem Maße über das Leben Einzelner bestimmen.

Jeder entscheidet selbst, ob er leben und für sich handeln will, oder ob dafür erst Ämter und Anwälte konsultieren möchte.
 

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