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Ausbildungswechsel oder Durchziehen? - Von Interesselosigkeit bis zum Boreout.

F

Farnmausi

Gast
Hallo, also direkt die erste Frage: hast du mit "deinem" Ausbilder mal ein intensives Gespräch geführt? Der ist für dich zuständig und nicht die Personalabteilung. Es wundert mich, das dieser nicht zu dem Gespräch hinzu gezogen wurde. Ausbildung abbrechen? Nein ganz klares Nein. Und nun zu deinem persönlichen Offensive-Ausbildung nutzen-Programm. Wenn dir langweilig ist, sorry ...es liegt alleine an dir. Ich lese viele Ausreden ...Ob etwas für meine Ausbildung relevant ist oder nicht ....ich beschäftige mich mit dem was nun mal da ist und ich nutzen kann ... wenn das Linux ist - egal - wer weiß ob und wann ich dies in meinem Leben (das hoffentlich noch lange dauert) nicht noch einmal brauchen kann ... Bücher lesen ...her damit ... ...nur weil jemand vielleicht Friseur lernt ....darf er sich trotzdem für heiße Motorräder oder Fußball interessieren ...verstehst du was ich meine?

Mache das Beste draus und ziehe soviel Informationen, Übungen aus allem was sich dir in dem Betrieb bietet ... du wirst noch irgendwann dies Wissen und Können gebrauchen ...und nicht zuletzt ... wenn es wirklich nichts zu tun gibt, kein Ausbilder meckert, wenn du die Bücher der Berufsschule durcharbeitest. Motiviere dich selber und höre mit dem "falschen" denken auf ....du kannst da eine Menge lernen musst aber selber aktiv werden. Also leg los:):daumen:
 
G

Gelöscht 71014

Gast
...diese Aussage ist meiner Ansicht nach falsch und nicht belegt. Die IHK´s sagen anderes ... https://www.frankfurt-main.ihk.de/berufsbildung/ausbildung/aus_bet_wer/
Dann hier: https://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi/?fp.l=t&fp.d=89986

"Das bedeutet nicht, dass solch eine Person zwingend einen Ausbilderschein benötigt, sie muss aber die Kompetenzen haben um dich fachgemäß auszubilden."

https://www.personal-wissen.de/778/diese-voraussetzungen-mussen-sie-als-ausbildungsbetrieb-erfullen/

"[FONT=&quot]Eine weitere Vorgabe zur Eignung als Ausbilder ist es, das 24. Lebensjahr vollendet und eine Ausbildung in einem dem Ausbildungsberuf entsprechenden Beruf erfolgreich abgeschlossen zu haben. Zusätzlich muss entsprechende Berufserfahrung bestehen. Dann kann auch auf die allseits bekannte Ausbildereignungsprüfung verzichtet werden. "[/FONT]

Somit habe ich deine Aussage widerlegt. Und jetzt BTT
 

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