paps1959
Aktives Mitglied
Und genau das stimmt so nicht.... weil der die Versicherung in Zahlungsverzug setzen kann. Und dann geht das alles recht schnell.
Dem Versicherer ist eine angemessene Zeit zur Prüfung des Sachverhaltes zu gewähren.
Wenn ich das jetzt so mal nachvollziehe, habe ich den leisen Verdacht, dass die Versicherung auch schon Lunte gerochen hat.
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Sicherlich unterstellt man nicht gleich Versicherungsbetrug, aber Werkstätten arbeiten nun mal mit Gutachtern zusammen....
Am Schluß stellt sich die Situation dann so dar:
Wir haben einen Kratzer und die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert+15%.
So läuft das nicht mehr.
Ich denke, es macht das Verärgeniss des Freundes(???) etwas verständlicher.
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Nun sollte man unter Andeutung seiner eigenen Zweifel an der Richtigkeit des Vorgehens der Werkstatt, den Versicherer anfragen, ob er bereit ist auf Grundlage des Gutachtens auszuzahlen oder ein Gegengutachten erforderlich sei.
Erst bei Klärung dieses Sachverhaltes, wäre Verzug (den es so ja nicht gibt) möglich.
Nur mal so am Rande gedacht.