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Autoverkauf bei unzurechnungsfähigkeit

  • Starter*in Starter*in Patrick K.
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Das Problem ist das durch die OP sein Hirn beschädigt worden ist bzw. ein großteil jetzt fehlt.

Er kann ja nicht mehr klar denken.
Das muss jemand vom Fach entscheiden, und das ist auch gut so.

Es geht hier nicht um Unzurechnungsfähigkeit (damit wären wir im Strafrecht), sondern um die Frage der Geschäftsfähigkeit. Und wer geschäftsfähig ist und wer nicht, ist gesetzlich klar geregelt. Jemandem die Geschäftsfähigkeit abzusprechen, ist ein massiver Eingriff in dessen Grundrechte. Man degradiert ihn damit im Grunde genommen zum Kleinkind. Daher können das nicht Familienmitglieder untereinander tun, sondern nur Gerichte auf Grundlage eines psychologischen Sachverständigengutachtens, das dem Betroffenen attestiert, dass er dauerhaft nicht mehr für sich selbst entscheiden kann. Solange eine solche Entscheidung nicht vorliegt und ihm ein Betreuer gestellt wurde, kann dein Opa über sein Eigentum verfügen, wie er will.
 
Sind vor dem Schlaganfall mal irgendwelche schriftlich festgehaltenen Vollmachten -auch notariell- zwischen den Ehepartnern (zugunsten des anderen Ehegatten) , z.B. Kontovollmachten, Generalvollmacht oder Patientenverfügung festgelegt worden? Dann könnte evtl. die Ehefrau über einen Verkauf des Autos verfügen.
Falls es sowas noch nicht gibt, ist es auch die Frage, ob man das beim jetzigen Zustand des Schwiegeropas überhaupt noch hinbekäme. Sollte man auf jeden Fall drüber nachdenken.
 
Ein Auto BESITZEN bedeutet ja nicht, dass man es fährt.
Der Mann ist auch nicht "unzurechnungsfähig". Oder liegt da ein entsprechender Befund vor?
Du darfst kein fremdes Eigentum gegen den Willen des Besitzers veräußern.
Es wäre auch unanständig, nicht nur verboten.
bei so einer Krankheit muß früher oder später ein Vormund gestellt werden entweder ein Fremder oder man macht es selbst sollte ein unbeabsichtigter Krankenhausaufenthalt dazu kommen machen die das Automatisch und setzen einen Fremdbetreuer fest
darum ist es besser das frühzeitig selbst zu tun über das Amtsgericht
tja altern ist kein Spaß auch wenn es ältere nicht wahrhaben wollen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Er ist jetz zwiegespalten und ändert gefühlt jede Std. seine Meinung.
Ich sollte seinen Audi A3 verkaufen weil er nicht mehr fahren kann.
Jetzt ist alles fertig, Auto inseriert und plötzlich will er es nicht mehr verkaufen.

Dass jemand seine Meinung um 360 Grad ändert, soll vorkommen. Deshalb ist jemand nicht unzurechnungsfähig. Denn den Unterschied zwischen verkaufen und nicht verkaufen scheint der Schwiegeropa ja noch zu erkennen.
Es mag verständlich sein, dass andere als der Schwiegeropa wissen, was gut für ihn wäre, doch er ist nicht entmündigt und unter Betreuung. Und zum Glück geht das auch nicht so einfach, schon allein auch zum Schutz der Leute wird das überprüft, bevor es dazu kommt.
 
Es spielt keine Rolle ob es ein Sparbuch, Auto oder Motorrad ist. Solange dein Opa geschäftsfähig ist, kann er über sein Eigentum verfügen, wie er lustig ist.

Wie Aufbauanleitung bereits geschrieben hat, kann die Geschäftsfähigkeit nur richterlich aberkannt werden.
 
Verkauf das Auto, so schnell du kannst. Wenn das Geld benötigt wird, kannst du dich nicht auf ständige Meinungswechsel einlassen.
 
Das der Kaufvertrag nur vom Schwiegeropa unterschrieben werden kann, weiss doch wohl jedes Kind. Also ehrlich. Wir sind hier doch nicht im Kindergarten.
 
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