G
Gelöscht 122209
Gast
Das muss jemand vom Fach entscheiden, und das ist auch gut so.Das Problem ist das durch die OP sein Hirn beschädigt worden ist bzw. ein großteil jetzt fehlt.
Er kann ja nicht mehr klar denken.
Es geht hier nicht um Unzurechnungsfähigkeit (damit wären wir im Strafrecht), sondern um die Frage der Geschäftsfähigkeit. Und wer geschäftsfähig ist und wer nicht, ist gesetzlich klar geregelt. Jemandem die Geschäftsfähigkeit abzusprechen, ist ein massiver Eingriff in dessen Grundrechte. Man degradiert ihn damit im Grunde genommen zum Kleinkind. Daher können das nicht Familienmitglieder untereinander tun, sondern nur Gerichte auf Grundlage eines psychologischen Sachverständigengutachtens, das dem Betroffenen attestiert, dass er dauerhaft nicht mehr für sich selbst entscheiden kann. Solange eine solche Entscheidung nicht vorliegt und ihm ein Betreuer gestellt wurde, kann dein Opa über sein Eigentum verfügen, wie er will.