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Bei Geld hört bekanntlich "die Freundschaft" auf...

Student123

Mitglied
Hallo zusammen,

ich habe leider Geld verliehen und nicht wieder bekommen...

Welche Möglichkeiten habe ich nun über einen Anwalt oder sogar Inkasso?
Tatsächlich geht es "nur" um 500 Euro...

Dennoch ärgert mich meine Dummheit und gleichzeitig die Respektlosigkeit mir gegenüber.

Habt ihr selbst schon die Erfahrung gemacht und wie habt ihr dies gelöst?

Danke euch und einen schönen Abend
 

GrayBear

Aktives Mitglied
Kann Dein Schuldner das Geld nicht zurückzahlen oder will er nicht?

Wenn Du einen gerichtlichen Titel erwirkst, dann kannst Du 30 Jahre lang vollstrecken, inklusive der dafür notwendigen Kosten. Aber die musst Du erst vorschießen und da kommt schon was zusammen: Gerichtsgebühren, evtl. Anwalt, Zeugen, etc. Also wie ernst ist es Dir damit? Vielleicht gibt es eine Alternative? Hat sie/er etwas, das Du gerne hättest?
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
An wem hast du es verliehen? Freunde, Bekannte, gerade erst kennengelernt?
Aus welchem Grund hat man sich das Geld geliehen?
Hast du Kontakt?
Was war vereinbart?
Hast du schon nachgefragt oder wartest du das man sich meldet?
 

Student123

Mitglied
Guten Morgen zusammen,
vielen Dank für eure zahlreichen Beiträge.

Ich werde mal ein paar Informationen in Stichpunkten ergänzen...

Es gibt genug schriftlich um meine Forderung zu belegen...., tatsächlich nicht explizit als Vertrag
(mein Fehler), aber in diversen Mails, WhatsApp etc. .

Ich habe das Geld verliehen, da der Schuldner in Not war....
Tatsächlich habe ich wohl eher ein Suchtverhalten unbewusst unterstützt und mein Verdacht liegt nahe, dass ich nicht der einzige Betroffene bin, der hier ausgenutzt wurde...

Ein richtiger Kontakt existiert leider nicht mehr, daher meine Frage nach den möglichen Optionen...
Kann ich tatsächlich ohne Anwalt einen Mahnbescheid auslösen?

Erstmal müsste ich dafür die neue Adresse ermitteln, klassischer Weise ist er natürlich auch ohne ein Wort umgezogen (verschwunden),

Ehrlich gesagt habe ich die Summe auch schon ein bisschen abgeschrieben und als "Lehrgeld" gesehen, andererseits hasse ich es so behandelt und angelogen zu werden...

Eine Rechtsschutz ist vorhanden, wird aber nicht greifen denke ich, da die Forderungen länger existieren als dieRechtsschutz... Oder vielleicht doch nicht? Er hat "Step by Step" mal immer wieder eine gewisse Summe bezahlt (Forderungen waren mal 3.000 Euro)
 
G

Gelöscht 127254

Gast
Wenn das vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung passiert ist, greift die Versicherung nicht.
Du brauchst auf jeden Fall die neue Anschrift, sonst kann der Mahnbescheid nicht zugestellt werden.
 
G

Gelöscht 127254

Gast
Lege es unter Erfahrung ab und verleihe kein Geld mehr.
Du musst die ganzen Gerichtskosten (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, überall fallen Gerichtskosten an) vorstrecken und wenn bei demjenigen nichts zu holen ist, bleibst auf den gesamten Kosten sitzen. Du hast dann im Endeffekt einen sogenannten Titel, der 30 Jahre gültig ist. Wenn du den Titel hast, brauchst du kein neues Verfahren einzuleiten. Du musst aber dahinter her sein, wo derjenige wohnt, Anfragen an Einwohnermeldeämter kosten Geld, und immer wieder versuchen, ob Geld zu holen ist und das 30 Jahre lang. Wenn derjenige jetzt schon untergetaucht ist, würde ich mir überlegen, ob ich dem nachgehe. Derjenige wird bei anderen Leuten auch noch Schulden haben.

 
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