Hallo, ich beziehe seit Juli 2010 Versorgungskrankengeld nach OEG. Der GdS ist derzeit mit 40 festgesetzt. Nun läuft das Versorgungskrankengeld bald aus und ich weiss nicht, wie es jetzt weitergehen kann.
Eine Rückkehr in meinen Beruf (vertraglich abgsichert, auch Gehaltssteigerunge für die nächsten 10 Jahr bereits schriftlich fixiert) ist derzeit nicht abzusehen, da ich hier regelmäßig retraumatisierenden Inhalten ausgesetzt wäre.
Derzeit läuft die ambulante Traumatherapie, mit der ich letztendlich erst am Anfang stehe, da bisher die Begleitung durch die rechtlichen Instanzen im Vordergrund stand.
Nun habe ich aber Familie und 2 Kinder, weswegen die finazielle Absicherung existenziell notwendig ist.
Um nach vielen Monaten kompletten sozialen Rückzuges wenigstens etwas wieder nach außen zu gehen, habe ich mich jetzt an der Uni eingeschrieben. Hier habe ich jetzt die Sorge, dass mir das in weiteren Verfahren mit dem Versorgungsamt evtl. schaden könnte?
Konkrete Fragen:
1. Das Versorgungsamt hat mir jetzt geschrieben, dass sie einen "Dauerzustand" feststellen wollen u. damit das Versorgungskrankengeld einstellen wollen. Schon vor 8 Wochen habe ich vorsorglich einen Antrag auf Berufsschadensausgleich gestellt.
Wie lange dauert es, bis ich hier ein Ergebnis habe? Bisher habe ich keine Reha gemacht, da meine behandelnden Ärzte dies zum jetzigen Zeitpunkt für nicht förderlich bewertet haben. Vor einer beruflichen Reha habe ich Angst, da ich nicht glaube, in einem engen beruflichen Rahen derzeit bestehen zu können.
2. Gibt es andere Möglichkeiten (das reguläre Krankengeld, AGL I oder ähnliches) über die ich die nächsten Monate absichern kann?
3. Sollte ich parallel bereits einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen, um den Antrag auf Berufsschadensausgleich zu beschleunigen?
4. Wie würde der Berufschadensausgleich in meinem Fall berechnet werden? Da ich ja einen Arbeitsvertrag habe und damit sich auch mein Einkommen, das ich derzeit erzielen würde eindeutig feststellbar sind, müsste doch dieses als Berechnungsgrundlage herangezogen werden, oder? Und heisst dieser Berufsschadensausgleich, dass ich - sollte er gewährt werden - dann auch in der Größenordnung meines bisherigen Nettogehaltes Leistungen bekommen könnte? Bzw. was sind Eure Erfahrungen: wieviel weniger ist es dann am Ende?
5. Habt ihr Tipps zum weiteren Vorgehen? Was muss ich machen / darf ich nicht verpassen?
Danke für Eure Hilfe!!!
Eine Rückkehr in meinen Beruf (vertraglich abgsichert, auch Gehaltssteigerunge für die nächsten 10 Jahr bereits schriftlich fixiert) ist derzeit nicht abzusehen, da ich hier regelmäßig retraumatisierenden Inhalten ausgesetzt wäre.
Derzeit läuft die ambulante Traumatherapie, mit der ich letztendlich erst am Anfang stehe, da bisher die Begleitung durch die rechtlichen Instanzen im Vordergrund stand.
Nun habe ich aber Familie und 2 Kinder, weswegen die finazielle Absicherung existenziell notwendig ist.
Um nach vielen Monaten kompletten sozialen Rückzuges wenigstens etwas wieder nach außen zu gehen, habe ich mich jetzt an der Uni eingeschrieben. Hier habe ich jetzt die Sorge, dass mir das in weiteren Verfahren mit dem Versorgungsamt evtl. schaden könnte?
Konkrete Fragen:
1. Das Versorgungsamt hat mir jetzt geschrieben, dass sie einen "Dauerzustand" feststellen wollen u. damit das Versorgungskrankengeld einstellen wollen. Schon vor 8 Wochen habe ich vorsorglich einen Antrag auf Berufsschadensausgleich gestellt.
Wie lange dauert es, bis ich hier ein Ergebnis habe? Bisher habe ich keine Reha gemacht, da meine behandelnden Ärzte dies zum jetzigen Zeitpunkt für nicht förderlich bewertet haben. Vor einer beruflichen Reha habe ich Angst, da ich nicht glaube, in einem engen beruflichen Rahen derzeit bestehen zu können.
2. Gibt es andere Möglichkeiten (das reguläre Krankengeld, AGL I oder ähnliches) über die ich die nächsten Monate absichern kann?
3. Sollte ich parallel bereits einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen, um den Antrag auf Berufsschadensausgleich zu beschleunigen?
4. Wie würde der Berufschadensausgleich in meinem Fall berechnet werden? Da ich ja einen Arbeitsvertrag habe und damit sich auch mein Einkommen, das ich derzeit erzielen würde eindeutig feststellbar sind, müsste doch dieses als Berechnungsgrundlage herangezogen werden, oder? Und heisst dieser Berufsschadensausgleich, dass ich - sollte er gewährt werden - dann auch in der Größenordnung meines bisherigen Nettogehaltes Leistungen bekommen könnte? Bzw. was sind Eure Erfahrungen: wieviel weniger ist es dann am Ende?
5. Habt ihr Tipps zum weiteren Vorgehen? Was muss ich machen / darf ich nicht verpassen?
Danke für Eure Hilfe!!!