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Berufsschadensausgleich: Voraussetzungen und Umfang

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keks2011

Neues Mitglied
Hallo, ich beziehe seit Juli 2010 Versorgungskrankengeld nach OEG. Der GdS ist derzeit mit 40 festgesetzt. Nun läuft das Versorgungskrankengeld bald aus und ich weiss nicht, wie es jetzt weitergehen kann.
Eine Rückkehr in meinen Beruf (vertraglich abgsichert, auch Gehaltssteigerunge für die nächsten 10 Jahr bereits schriftlich fixiert) ist derzeit nicht abzusehen, da ich hier regelmäßig retraumatisierenden Inhalten ausgesetzt wäre.
Derzeit läuft die ambulante Traumatherapie, mit der ich letztendlich erst am Anfang stehe, da bisher die Begleitung durch die rechtlichen Instanzen im Vordergrund stand.
Nun habe ich aber Familie und 2 Kinder, weswegen die finazielle Absicherung existenziell notwendig ist.
Um nach vielen Monaten kompletten sozialen Rückzuges wenigstens etwas wieder nach außen zu gehen, habe ich mich jetzt an der Uni eingeschrieben. Hier habe ich jetzt die Sorge, dass mir das in weiteren Verfahren mit dem Versorgungsamt evtl. schaden könnte?
Konkrete Fragen:
1. Das Versorgungsamt hat mir jetzt geschrieben, dass sie einen "Dauerzustand" feststellen wollen u. damit das Versorgungskrankengeld einstellen wollen. Schon vor 8 Wochen habe ich vorsorglich einen Antrag auf Berufsschadensausgleich gestellt.
Wie lange dauert es, bis ich hier ein Ergebnis habe? Bisher habe ich keine Reha gemacht, da meine behandelnden Ärzte dies zum jetzigen Zeitpunkt für nicht förderlich bewertet haben. Vor einer beruflichen Reha habe ich Angst, da ich nicht glaube, in einem engen beruflichen Rahen derzeit bestehen zu können.
2. Gibt es andere Möglichkeiten (das reguläre Krankengeld, AGL I oder ähnliches) über die ich die nächsten Monate absichern kann?
3. Sollte ich parallel bereits einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen, um den Antrag auf Berufsschadensausgleich zu beschleunigen?
4. Wie würde der Berufschadensausgleich in meinem Fall berechnet werden? Da ich ja einen Arbeitsvertrag habe und damit sich auch mein Einkommen, das ich derzeit erzielen würde eindeutig feststellbar sind, müsste doch dieses als Berechnungsgrundlage herangezogen werden, oder? Und heisst dieser Berufsschadensausgleich, dass ich - sollte er gewährt werden - dann auch in der Größenordnung meines bisherigen Nettogehaltes Leistungen bekommen könnte? Bzw. was sind Eure Erfahrungen: wieviel weniger ist es dann am Ende?
5. Habt ihr Tipps zum weiteren Vorgehen? Was muss ich machen / darf ich nicht verpassen?

Danke für Eure Hilfe!!!
 

Pink Panther

Mitglied
Hallo Keks,

ich habe mir das Thema Versorgungskrankengeld nun mal in alle Ruhe angesehen.
Das Versorgungskrankengeld ist solange zu zahlen, bis die Voraussetzungen entfallen.
es ist also nicht, wie bei den KK zeitlich befristet.
Voraussetzungen für Versorgungskrankengeld ist: ua. bestehende Arbeitsunfähigkeit...und diese besteht ja bei dir.
Was die meinen mit "Dauerzustand feststellen", da kann ich auch nur spekulieren.
Aber, ich kann grundsätzlich sagen, dass das Versorgungskrankengeld, dann von einer anderen Leistung des OEG abgelöst wird.
das ist entweder das Übergangsgeld, wenn man sagt, wir haben Reha-Fähigkeit festgestellt oder
BSA, wenn man zu der Erkenntnis kommt, Reha ist nicht möglich ( es ist übrigens sehr selten, dass auf ein Reha-Versuch verzichtet wird)

Sollte man Dir eine Reha vorschlagen, würde ich dir nicht empfehlen, die abzulehnen, du solltest es wenigstens versuchen, wenn das dann nach einer Woche scheitert, dann scheitert sie eben.

Jetzt kommt wieder meine übliche Frage, welches Bundesland bist du?

Also, es darf an und für sich nicht zu einer Versorgungslücke kommen. Da aber Sachbearbeiter wechseln werden, kann ich deine Sorge verstehen. Habe aber leider keinen ultimativen Rat, es sei denn du bist NS, dann könnte ich dir konkreter helfen.

Mit EM-renten kenne ich mich nicht aus, beschleunigend wirkt die sich aber auf gar keinen Fall aus.

Die Uni- Einschreibung...hmmm....das kann ein Problem werden, kann aber auch ein Vorteil werden, das wage ich nicht zu bewerten.
Ein Problem, weil die sagen könnten, ha....ist ja rehafähig...die geht zur Uni um sich umzuschulen, quasi selbst eingeleitete Umschulung.
Vorteil...kann man auch umdrehen, das Argument...die macht ja schon eine Umschulung, dann müssen wir Übergangsgeld zahlen und die Uni zahlen.
Wissen die davon? ist das vielleicht nur ne "Gasthörereinschreibung"?

Also....das kann ich wirklich nicht beurteilen.

BSA....
das Gesetz ist mir Wirkung zum 01.07.11 geändert worden. das war hier bereits Thema.
es wird Übergangsvorschriften geben, die ich aber nicht kenne.
nach der alten VO,
legt man dein altes Einkommen als Vergleichseinkommen zu Grunde (brutto), von dem Brt. erfolgen prozentuale Abzüge, um das Einkommen auf Nettolohn runterzurechnen.

Im nächsten Schritt ermitteln sie dein jetziges Einkommen, das kennst du besser als ich, auch das wird steuerlich bereinigt.

beide Summen werden gegeneinander verrechnet, die Differenz ist dein BSA, der steuerfrei zu zahlen ist.
ich habe das mal bei einem Freund gerechnet und die Summe entsprach ziemlich genau seinem vorherigen Netto.

Neuer BSA....
anhand deines Schul/ Berufsabschlusses wirst du in die Bundesbesoldungstarif eingestuft.
Du hast offensichtlich wenigstens Abi, da ist die tiefste vorgesehen Einstufung A11 (glaube ich), das ist dann dein Vergleichseinkommen (hat mit deinem alten Einkommen also nichts zu tun, es sei denn es war mehr,dann gibt es eine Ausnahmevorschrift.)
Der Rest ist wie oben, es wird steuerlich bereinigt, dein jetziges Einkommen abgezogen, die Differenz ist der BSA.

Das war es grob....es gibt auch etliche Einnnahmen, die nicht abgezogen werden dürfen, aber das würde hier jetzt den Rahmen sprengen.

Zur EM-rente möchte ich nur eines erwähnen...diese durchzusetzen ist ja auch nicht so ganz einfach...da die EM-rente vom BSA abgezogen wird, weiß ich nicht, ob sich der Stress lohnt. da ich die nicht habe, kann ich da aber nicht wirklich mitreden.


Und jetzt schaue ich mir deinen neuen Eintrag nochmal an, ob ich etwas vergessen habe und hoffe, dass ich dir erstmal habe helfen können.
 

Pink Panther

Mitglied
Einstufung neue BSA- VO

ohne Ausbildung -- A5 Stufe 8
mit abgeschlossener Ausbildung ---- A7 Stufe 8
mit Techniker- oder Meisterprüfung ---- A9 Stufe 8
mit Fachhochschulabschluß (wenn er Voraussetzung für den ausgeübten beruf ist)---A 11 Stufe 8
mit Hochschulabschluß (Voraussetzung für den ausgeübten Beruf) ---- A14 Stufe 8
 

Pink Panther

Mitglied
so und denn habe ich noch einen für dich.

Schau dir bitte mal §16 e BVG "Weitergewährung des Versorgungskrankengeldes" an.

Das sollte dir deine Sorgen eigentlich nehmen.
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Einstufung neue BSA- VO

ohne Ausbildung -- A5 Stufe 8
mit abgeschlossener Ausbildung ---- A7 Stufe 8
mit Techniker- oder Meisterprüfung ---- A9 Stufe 8
mit Fachhochschulabschluß (wenn er Voraussetzung für den ausgeübten beruf ist)---A 11 Stufe 8
mit Hochschulabschluß (Voraussetzung für den ausgeübten Beruf) ---- A14 Stufe 8
Hi Pink Panther,
kennst du dich zufällig auch damit aus, was
denn dann für einen Betroffenen (Geschädigten)übrig bleibt?
Gehen wir von ca 2370 Euro/Brutto aus.
Wie hoch ist der % Abzug (was genau wird da eigent. abgezogen?) damit es dann ein Nettoeinkomen wird?
Denn uns interessiert ja in erster Linie, was übrig bleibt..
Ich finde die Berechnungen die in dem Behindertenratgeber stehen etwas
schwer nachvollziehbar.
Na ja und seit Juli ja eh nicht mehr gültig, zumindest nur noch für "Altfälle"
wie ich einer bin....

Gibt es eigentl. BSA Anpassungen (wie bei EM Rente z.B.) oder sind einmal festgelegte Beträge für immer so?
 

keks2011

Neues Mitglied
Danke für deine umfangreiche Antwort, die mich erstmal etwas beruhigt. Vor allem der Part, dass es keine Lücke geben darf / sollte.
Zuständig ist für mich das Versorgungsamt München - leben tue ich in Rheinland-Pfalz. Das macht es insofern schwerer, als hier niemand - auch von anwaltlicher Seite - mit dem Versorgungsamt Erfahrung hat.
Ich hab mich die letzten 20 Monate in so aufreibenden Verfahren rund um den sexuellen Missbrauch befunden, dass ich mir gerade einfach nur noch Ruhe wünsche, um zu mir zu kommen. Auch das war ein Grund, warum ich ich an der Uni eingeschrieben habe: um endlich meinen Kopf mit anderem zu beschäftigen. Zu Deinen Rückfragen:
- Versorgungsamt Oberbayern ist zuständig.
- Eingeschrieben bin ich regulär im 1. FS
- Nein, ich will keine Reha ablehnen - glaube auch, dass mir eine medizinische Reha am richtigen Ort gut tun könnte. Vor einer beruflichen Reha hab ich einfach ein wenig Schiss, weil ich nicht weiss, welche Mühlen da mahlen und was da auf mich zu kommt. Da ich auch Kinder habe und derzeit eh nur sehr begrenzt belastbar bin, fürchte ich letztendlich auch die Anforderungen. Die Uni ist da einfach: ich mache, was geht, lasse, was zuviel ist und kann mir alles selbst einteilen.
- Ich brauchte von der Krankenkasse eine Bescheinigung für die Uni - insofern weiss die Krankenkasse, dass ich mich einschreiben wollte, je nach Rückmeldungssystema auch, dass ich mich eingeschrieben habe. Und was ich keinesfalls will, ist jetzt zu lügen und dann später auffliegen - das kann einfach nur schaden... Meine Therapeutin hat die Einschreibung letztlich empfohlen, weil sie auch sagte, ich brauch was anderes. Denn wenn der Verstand um das Gleiche kreist wie das Gefühl, dann heisst das bei mir immer, dass die Emotionen beschnitten werden. Und genau das will ich ja nicht mehr. Also bekommt mein Verstand eine neue Aufgabe und meine Gefühle vielleicht etwas freiere Bahnen, so die Idealvorstellung.
- Einkommen, wenn das Versorgungskrankengeld wegfällt ist eine hälftig vom Arbeitgeber mitfinanzierte BU - ich vermute, die wird angerechnet, richtig?


Was meinst Du mit NS, das hab ich nicht verstanden. Und kannst du mir sagen: bleibt die Versorgung ungefähr in der Höhe wie das Versorgungskrankengeld - egal aus welchen Anteilen sie sich dann zusammensetzt (BSA, BU, Grundrente, etc.) Oder wieviel Abschlag gibt es erfahrungsgemäß? Du schreibst ja, es bleibt ungefähr beim Netto. Also so wie beim Versorgungskrankengeld, richtig?

Und für das Übergangsgeld gilt das Gleiche?

Danke Dir für Deine Zeit und Mühe! Ich bin froh, dass Du Dich gemeldet hast... Und ein wenig beruhigter bin ich jetzt auch. Hab meine Schachen auch einer Anwältin gegeben. Aber die wollte nicht recht was sagen, bevor sie nicht die Akte vom Versorgungsamt hat. Und Ich hab einfach befürchtet, dass es bis zum BSA vielleicht noch ein langes Verfahren analog zur Anerkennung nach OEG gibt....

Gute Nacht
keks2011
 

Pink Panther

Mitglied
Hallo keks,

also, das hier sind die Abzüge die vorgenommen werden. Die Abzüge sind für verheiratete und nicht verheiratete verschieden!

Gehen wir also von 2370 € Brutto aus.

Nicht verheiratet:

Von den ersten 460 € des Vergleichseinkommens werden 18% abgezogen, das sind maximal 82,80 €,

von dem Betrag zwischen 460 und 1380 (also 1380- 460=920) werden 40% abgezogen, das sind maximal 368 €,

Von dem Rest, also (die Endsumme des Vergleichseinkommens) 2370 - 1380 € = 990, werden 49% abgezogen, das wären in diesem fall 504,90 €

Endrechnung sieht dann so aus:
2370,00 € Brt.
minus 82,80 € (Abzüge 1. Stufe)
minus 368,00 € (Abzüge 2. Stufe)
minus 504,90 € (Abzüge 3.Stufe)
-----------------------
1414,30 € Netto Vergleichseinkommen steuerfrei.

Verheiratet:
von den ersten 716 € werden 18% abgezogen, also max. 128,88 €
von der Differenz von 716 - 1790 € werden 36% abgezogen, also max. 257,40 €
von dem Betrag über 1790 € werden 40% abgezogen, in diesem fall also 2370-1790 = 580 davon 40% = 232 €

Die Endrechnung sieht dann so aus:
2370,00 €
minus 128,88 € (Abzüge 1.Stufe)
minus 257,40 € (Abzüge 2.Stufe)
minus 232,00 € (Abzüge 3.Stufe)
--------------------
1751,72 € Netto steuerfrei

Diese prozentualen Abzüge erfassen die steuerliche Progression. Daher ist der Endbetrag auch steuerfrei.

Es erfolgen auch Anpassungen, da kann ich dir jetzt aber nicht genauer sagen, wann und wie viel.

jetzt schicke ich dies erstmal ab und dann kommen die Fragen aus deinem anderen Eintrag. Sekunde
 

Pink Panther

Mitglied
nun also teil 2

NS sollte Niedersachsen heißen. das war die einfache Frage ;)

Die vom AG mitfinanzierte BU....da möchte ich mich jetzt nicht festlegen, ich habe da was gelesen... *grübel*....muss ich suchen. es wird da sehr genau drauf ankommen, ob du durch deine Tätigkeit diese mitfinanziert hast oder nicht...da war was. Diese betrieblichen Altersvorsorgen meine ich, ist das sowas? ist das durch dein einkommen finanziert, also wurde das vom Gehalt abgezogen?
das wird ein bisschen dauern, bis ich das gefunden habe.
Sag mal, rechnen die das beim Versorgungskrankengeld an? Wenn die das da nicht angerechnet haben, dürfen die das beim Übergangsgeld auch nicht. das ist die gleiche gesetzliche Bestimmung nämlich §16f BVG.

Kommen wir zum Thema Übergangsgeld...das wird gezahlt, wenn du eine berufliche Reha beginnst.
Höhe: 80% des Regelentgeltes, aber höchstens das entgangene Netto. Angerechnet werden nach §16 f BVG
- Arbeitseinkommen, das während der Umschulung erzielt wird (kommt bei dir z.Zt. nicht in Betracht)
- Renten, unter bestimmten Voraussetzungen (also nicht grundsätzlich)

Ich schreib dir das ab:
" Betriebsrenten, Zusatzrenten, und freiwillige Leistungen des AG, die jeweils unabhängig vom Arbeitsentgelt gezahlt werden, nach dem das Versorgungskrankengeld zu bestimmen ist, sind nicht Renten im Sinne des §16f BVG Abs. 3 nr. 2 und 3.
das gleiche gilt für Renten aus privaten Lebensversicherungen, die Grundlage für eine Befreiung von der gesetzl RV waren. Nicht abgezogen werden ebenfalls Rentenanteile, die auf einer freiwilligen Höherversicherung beruhen.

Wenn eine berufliche Reha anläuft, gibt es also Übergangsgeld und zusätzlich müssen alle Kosten übernommen werden, die durch die Umschulung entstehen, das betrifft die Fahrtkosten, die Bücher, Studiengebühren etc. und nicht unwichtig, deine RV- Beiträge werden vom Versorgungsamt wieder ins System abgeführt.

Im Normalfall wird ein Studium nicht finanziert, aber sie machen das in den Fällen, in denen eine vergleichbare soziale Stellung sonst nicht mehr erreichbar ist.
Aus Kostengründen (eine Umschulung durch ein Studium ist ja viel teurer) kann es sein, dass ein Gutachter zu dem Ergebnis kommt, das man dich nicht mehr umschulen kann. es hängt also von dir ab, was du möchtest. Eine Umschulung bringt dir ja wirtschaftliche Vorteile, wenn du signalisierst das du darauf verzichtest, wird eigentlich schon klarer, dass du nicht den wirtschaftlichen Vorteil suchst, sondern wirklich deinem Gesundheitszustand geschuldet, lieber darauf verzichtest.

Der BSA...
wird in der Höhe eher deinem alten netto entsprechen (also nicht der Höhe des Versorgungskrankengeldes).

Zu welchem Termin haben die die Einstellung des Versorgungskrankengeldes angekündigt?
Und hast du schon einen Gutachtertermin, der über die Umschulung/ Rente entscheidet, ist überhaupt schon einer benannt worden?

hab ich noch was vergessen? dann schreib bitte nochmal.
 

Vermisst

Aktives Mitglied
ist das durch dein einkommen finanziert, also wurde das vom Gehalt abgezogen?
Hi Pink Panther,
ich habe da gerade etwas gelesen, wegen dieser Geschichte
was genau beim BSA angerechnet wird...
Hier wird es beschrieben:
Abschnitt 1 BSchAV VO Berufsschadensausgleich Berufsschadensausgleichsverordnung Verordnung zur

Wenn ich das richtig gelesen habe, wird der Teil nicht angerechnet, wenn man es unabhängig vom Lohn bezahlt hat. Wenn es vom Lohn abgezogen wurde, wird es ganz normal angerechnet. Aber du kennst dich da bestimmt besser aus...
 
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