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Berufsschadensausgleich: Voraussetzungen und Umfang

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Pink Panther

Mitglied
So, nun hab ich nochmal alles gelesen.

Stutzig gemacht, hat mich dein Hinweis, ....wird ja wegen der Therapie größer....

reden wir also mal von Geld.

Du bist mit 40% anerkannt, d.h. dass alle schädigungsbedingten Kosten, inklusive der Fahrtkosten vom Versorgungsamt zu zahlen sind.
Diese Kohle holst du dir jetzt erstmal wieder, dafür brauchst du Behandlungsbescheinigungen von den Ärzten/ Therapeuten die du schädigungsbedingt aufgesucht hast, für die Fahrtkostenabrechnung.
Alle Zuzahlungsquittungen/ Praxisgebühren/ bei privat KV alle Rechnungen der Ärzte/ Therapeuten zum Versorgungsamt, mit Bitte um Ausgleich.

Hat dir das Versorgungsamt, mit dem Anerkennungsbescheid auch Informationen zukommen lassen, wie die heil- und Krankenbehandlung stattfinden soll? Wer das zahlt.
Hast du schon mal den Begriff "roter Bundesbehandlungsschein" gehört oder gelesen?

Sind deine anderen Familienmitglieder auch privat KV?

Du kannst das auch als PN an mich senden.
 

hawkeye

Mitglied
Gehen wir also von 2370 € Brutto aus.

Nicht verheiratet:


Endrechnung sieht dann so aus:
2370,00 € Brt.
minus 82,80 € (Abzüge 1. Stufe)
minus 368,00 € (Abzüge 2. Stufe)
minus 504,90 € (Abzüge 3.Stufe)
-----------------------
1414,30 € Netto Vergleichseinkommen steuerfrei.

Verheiratet:
von den ersten 716 € werden 18% abgezogen, also max. 128,88 €
von der Differenz von 716 - 1790 € werden 36% abgezogen, also max. 257,40 € von dem Betrag über 1790 € werden 40% abgezogen, in diesem fall also 2370-1790 = 580 davon 40% = 232 €

Die Endrechnung sieht dann so aus:
2370,00 €
minus 128,88 € (Abzüge 1.Stufe)
minus 257,40 € (Abzüge 2.Stufe)
minus 232,00 € (Abzüge 3.Stufe)
--------------------
1751,72 € Netto steuerfrei
Hi Pink Panther,

ich glaube, dass sich ein kleiner Fehler in der Berechnung eingeschlichen hat.

Die Abzüge bei verheirateten in der Stufe 2 beträgt nicht 257,40€ sondern 386,64€, so das der Unterschied zwischen nicht verheiratet und verheiratet nicht ganz so hoch ist.

Nicht verheiratet:

Endrechnung sieht dann so aus:
2370,00 € Brt.
minus 82,80 € (Abzüge 1. Stufe)
minus 368,00 € (Abzüge 2. Stufe)
minus 504,90 € (Abzüge 3.Stufe)
-----------------------
1414,30 € Netto Vergleichseinkommen steuerfrei.


Verheiratet:

Die Endrechnung sieht dann so aus:
2370,00 €
minus 128,88 € (Abzüge 1.Stufe)
minus 386,64 € (Abzüge 2.Stufe)
minus 232,00 € (Abzüge 3.Stufe)
--------------------
1622,48 € Netto steuerfrei
 
G

Gast

Gast
wie geht dann die Berechnung weiter? Wird von diesem Nettobetrag dann die Ausgleichsrente und der Ehegattenzuschlag abgezogen und erhält man anschließend von diesem Betrag 42,5 % Berufsschadensausgleich?
 

Vermisst

Aktives Mitglied
wie geht dann die Berechnung weiter? Wird von diesem Nettobetrag dann die Ausgleichsrente und der Ehegattenzuschlag abgezogen und erhält man anschließend von diesem Betrag 42,5 % Berufsschadensausgleich?
Hast du vor oder nach Dez 2007 deinen Antrag auf BSA gestellt?
Oder nach oder vor dem 1. Juli 2011?
Denn zu diesen Zeiten wurde BSA Gesetze verändert!


P.S: Wer hier schreibt, davon gehe ich mal aus, der weiß, was die Abkürzungen bedeuten...
Oder soll ich ne dauerhafte SIG reinmachen, wo ich die Bedeutung erkläre?
Wäre viell. einfacher als immer wieder zu wiederholen. :daumen:
 
G

Gast

Gast
die Abkürzungen sind mir bekannt. Vielen Dank. Für den Antrag auf BSA habe ich im Dezember einen Fragebogen vom Landschaftsverband erhalten. Der OEG Antrag läuft seit 32 Monaten und mir wurde Anfang des letzten Jahres erst ein GDS von 30 gewährt und im Dezember 2011 ein GDS von 50. Wir haben damals einen Antrag auf Opferentschädigung gestellt. Ich dachte das mit der Ausgleichsrente und dem BSA ist in diesem Antrag automatisch enthalten.
 
G

Gast

Gast
Hallo, wie wird denn der Bsa berechnet wenn man Verheiratet ist und Steuerklasse 5 hat? Ich erhalte eine Erwerbsminderungsrente und habe einen Gds von 30. Lg
 
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