Pink Panther
Mitglied
So, nun hab ich nochmal alles gelesen.
Stutzig gemacht, hat mich dein Hinweis, ....wird ja wegen der Therapie größer....
reden wir also mal von Geld.
Du bist mit 40% anerkannt, d.h. dass alle schädigungsbedingten Kosten, inklusive der Fahrtkosten vom Versorgungsamt zu zahlen sind.
Diese Kohle holst du dir jetzt erstmal wieder, dafür brauchst du Behandlungsbescheinigungen von den Ärzten/ Therapeuten die du schädigungsbedingt aufgesucht hast, für die Fahrtkostenabrechnung.
Alle Zuzahlungsquittungen/ Praxisgebühren/ bei privat KV alle Rechnungen der Ärzte/ Therapeuten zum Versorgungsamt, mit Bitte um Ausgleich.
Hat dir das Versorgungsamt, mit dem Anerkennungsbescheid auch Informationen zukommen lassen, wie die heil- und Krankenbehandlung stattfinden soll? Wer das zahlt.
Hast du schon mal den Begriff "roter Bundesbehandlungsschein" gehört oder gelesen?
Sind deine anderen Familienmitglieder auch privat KV?
Du kannst das auch als PN an mich senden.
Stutzig gemacht, hat mich dein Hinweis, ....wird ja wegen der Therapie größer....
reden wir also mal von Geld.
Du bist mit 40% anerkannt, d.h. dass alle schädigungsbedingten Kosten, inklusive der Fahrtkosten vom Versorgungsamt zu zahlen sind.
Diese Kohle holst du dir jetzt erstmal wieder, dafür brauchst du Behandlungsbescheinigungen von den Ärzten/ Therapeuten die du schädigungsbedingt aufgesucht hast, für die Fahrtkostenabrechnung.
Alle Zuzahlungsquittungen/ Praxisgebühren/ bei privat KV alle Rechnungen der Ärzte/ Therapeuten zum Versorgungsamt, mit Bitte um Ausgleich.
Hat dir das Versorgungsamt, mit dem Anerkennungsbescheid auch Informationen zukommen lassen, wie die heil- und Krankenbehandlung stattfinden soll? Wer das zahlt.
Hast du schon mal den Begriff "roter Bundesbehandlungsschein" gehört oder gelesen?
Sind deine anderen Familienmitglieder auch privat KV?
Du kannst das auch als PN an mich senden.