Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Beschäftigung bzw. Kündigung nach Krankengeldbezug

Basilikum_01

Mitglied
Ich weiß, Infos scheibchenweise sind Mist, dachte aber anfangs, dass es nicht relevant ist, er ist 62, (ich bin übrigens auch nicht mehr taufrisch), daher wird er wohl keine Umschulung mehr bekommen.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Dein Mamn soll vorsorglich einen Antrag auf ALG I stellen. Damit der Antrag bearbeitet wird. Muss man sich persönlich arbeitslos melden. 12 Wochen vor der Kündigung, sonst kann es eine Sperrfrist geben.

Im Termin fragt er dann ob er einen Anspruch haben könnte und welche Unterlagen die brauchen. In dem Fall hier überschneiden sich mehrere Bereiche nach den Sozialgesetzbüchern. Rentenrecht, Krankenkasse, Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld, Sozialhilfe, Rehabilitation.

Es kommt auf den Einzelfall an, ob dein Mann ALG I bekommt oder Leistungen von einer anderen Stelle.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
Another Ex User Welche Bank bzw. Konto bei H4/Bürgergeld Finanzen 15
Miria6 Problem bei Kündigung von einem Abo im Internet Finanzen 34

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben