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Betrug und Veruntreuung

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Shorn

Sehr aktives Mitglied
Liebe Forengemeinschaft,

ich wende mich heute an euch, da ich dringend euren Rat und eure Erfahrungen in einer rechtlichen Angelegenheit benötige. Es geht um eine äußerst unglückliche Situation, die aus der Trennung meiner Ex-Freundin und mir resultiert.

Nach unserer Trennung haben wir uns darauf geeinigt, dass jeder seinen Teil der Miete für unsere gemeinsame Wohnung trägt. Ich habe meine Verpflichtungen stets erfüllt, während meine Ex-Freundin, die derzeit Bürgergeld bezieht, seit der Trennung keine Mietzahlungen geleistet hat. Dies führte letztendlich zur fristlosen Kündigung unserer Wohnung.

Beim Räumungstermin, den die Vermieter veranlassten, war meine Ex-Freundin anwesend und ließ ihre Sachen einlagern. Allerdings hat sie ihren Müll zurückgelassen, den ich auf eigene Kosten entsorgen musste. Des Weiteren werden nun die Räumungskosten von der von mir geleisteten Kaution abgezogen.

Angesichts dieser Situation und ihrer Mittellosigkeit, wie sie behauptet, sehe ich mich mit einem erheblichen finanziellen Schaden konfrontiert. Ich fühle mich betrogen und meine Kaution veruntreut.

Meine Frage an euch ist: Besteht die Möglichkeit, rechtliche Schritte wegen Betrugs und Veruntreuung gegen meine Ex-Freundin einzuleiten? Die entstandenen Kosten belaufen sich derzeit auf etwa 6.000 bis 10.000 Euro.

Ich wäre über jeden Rat, jede Erfahrung und jede Einschätzung dankbar, die ihr zu dieser Situation teilen könnt. Sollte ich einen Anwalt konsultieren? Gibt es andere Schritte, die ich unternehmen könnte?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
euer Leiden

Rechtsberatung ist hier untersagt, aus gutem Grund. Kontaktiere einen Rechtsanwalt der wird dir deine Fragen beantworten und evt. mögliche rechtliche Schritte einleiten.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Ihr haftet gesamtschuldnerisch für den Mietrückstand und alle Forderungen, die sich daraus dann ergeben. Das betrifft auch die Kaution- es spielt keine Rolle, wer die tatsächlich bezahlt hat.

Rückforderungen kannst du nur im Innenverhältnis, also gegenüber deiner Exfreundin, geltend machen. Wenn es aber keine schriftliche Vereinbarung gibt, das die Kosten hälftig getragen werden und dir die Kaution allein zusteht, falls sie ausgezahlt wird, dann wird das nichts. Vor Gericht erzählt deine Exfreundin einfach , das du alles allein tragen wolltest, und das Gegenteil ist nicht zu beweisen.

Eine Direktzahlung des Jobcenters am den Vermieter hätte dich geschützt. Allerdings kann man das gegen den Willen des Beziehers auch nicht durchsetzen.

Sozialleistungsbetrug liegt meiner Meinung nach auch nicht vor. Den Anspruch auf hälftige Mietzahlung hat sie ja. Das Jobcenter muss die Mittelverwendung nicht nachprüfen. Sie können sich höchstens weigern, die Folgeschäden zu regulieren. Da das aber leider nun deine Aufgabe ist, kommt sie da völlig legal und schadlos wieder raus.

Titel, Inkasso usw. ist völlig sinnlos. Es gibt nichts zu pfänden und freiwillig zahlt sie nicht. Das greift erst wenn sie vernünftig Geld verdient, und war das jemals schon der Fall?

Das einzige was du tun könntest: falls die Ex selbst noch etwas von dir fordert, deine Forderungen damit verrechnen. In der Annahme, daß sie nicht ihrerseits gerichtlich gegen dich vorgeht.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Auch nicht, da der Bezieher des Bürgergeldes das jederzeit gegenüber dem Jobcenter widerrufen kann.
Ja genau. Der Bezieher tritt den Bedarf für Miete an den Vermieter ab, und das macht er freiwillig und kann es jederzeit widerrufen. Das Modell funktioniert nur, wenn der Vermieter das zur Bedingung macht, da er sonst die Wohnung nicht vermietet.
 

Santino

Moderator
Teammitglied
Bitte wende dich an eine Rechtsberatung, die User können im Grunde nicht helfen. Eine Rechtsberatung ist im Forum nicht erlaubt.
 
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