@Flo12
Danke für deine Ausführungen, für die von dir angesprochenen Dinge in deinem Berufsleben ist bei Alg I nach Krankengeld nur wichtig dass du noch einen Arbeitsplatz hast.
Ich stell Dir jetzt die Frage, wenn du diesen kündigen würdest nur um Alg I beziehen zu können - was bitte wäre die Folge?
Siehst due, genau das ist es - deswegen gibt es ja die Nahtlosregelung.
Und ich bin mir fast sicher, dass der Antrag abgelehnt wird und erst nach dem Widerspruch durchgeht. (steht übrigens in den Kommentaren auf den Seiten auch so)
Wie schon gesagt deshalb hatte ich damals 3 verschiedenen Ämter mit meinen Anträgen "genervt", da fällt mir gerade ein, ich habe zweimal Alg I wegen derselben Krankheit beantragt, bei zweiten mal (2 Jahre später) war ein anderer Sachbearbeiter zuständig, der hat in die Akte geschaut und sieh da es kam sofort der Bescheid dass ich Alg I bekommen weil...
Ich denke mal du weißt, dass man in Deutschland nur dann etwas bekommt wenn man vorher den Antrag stellt = September ausgesteuert, dann solltest du dir nicht allzu viel Zeit lassen, die Bearbeitung dauert ja auch seine Zeit.
Es kommt dann immer wieder dazu, dass die Arbeitsagenturen feststellen, dass die medizinischen Voraussetzungen für eine nahtlose Arbeitslosengeldgewährung nicht erfüllt sind, da – angeblich – ein Restleistungsvermögen von über 15 Wochenstunden besteht bzw. die Minderung des Leistungsvermögens voraussichtlich nur für einen Zeitraum von unter 6 Monaten besteht.
Du bist ja noch arbeitsfähig - nur krankgeschrieben - also bist du auch 15 Stunden in der Woche arbeitsfähig, das nicht mit deinem jetzigen Gesundheitszustand zu tun!
Wenn du noch weiter Fragen hast dann bitte gerne, aber bitte stelle nur die Frage - es hilft auch dir nichts wenn du gelesenes miteinander verknüpfst - mit den Behördentexten.
He, und dass dir die Birne dröhnt von dem ganzen Mist ist mir klar, ganz abgesehen welche Krankheit man hat.