Hm...da stimmen aber einige Antworten ganz und gar nicht -das ist meine völlig subjektive private Ansicht.
Ich versuche mal,systematisch meine Sicht dazu zur Diskussion zu stellen...
und empfehle Dir UNBEDINGT, (!) Dich unabhängig juristisch zu informieren ->
wenn der Freund schon 18 ist,kann er sich einen Beratungsschein (10Eu) beim AG holen und Ihr geht gemeinsam zu einem Fachanwalt für Familienrecht --es sind einfach ZU VIELE WICHTIGE FRAGEN(!) ,die ich nie ohne RA angehen würde.
Schon gar nicht unbedingt in dieser Lage als noch-Minderjährige
nur mit dem Jugendamt,denn:
da kommt es SEHR auf den jw.Mitarbeiter an.
- Natürlich kann sie ausziehen,wenn ihre Mutter es erlaubt und diese das alleinige Sorgerecht für sie hat. Ab 16 geht das!
Ab 18 kann sie auch gegen den Willen der Mutter ausziehen.
(Grundgesetz BRD)
Die angedeutete "Umzugseinschränkung" betrifft nur die dann evl.mögliche "Sozialleistungsteilverweigerung" ->
ALG2 /Sozialhilfe - Beantrager bis 25 bekämen u.U.(!) keine Kosten der Unterkunft bewilligt (da man die Eltern als Pflichtige sieht) .
- je nach Status und Einkommen der Eltern steht dem jungen Paar seitens der Eltern ein Unterhalt zu .
Hier also: Schülerin ?
Ausbildungsunterhalt ,VORRANGIG BERECHTIGTE!
Student? Was macht der junge werdende Papa? ca.670Eu Bedarf.
Die Mutter/der evl.vorhandene Vater müssen dem Mädel bis zum 18.Geburtstag Unterhalt so zahlen: der Vater entsprechend seinem Einkommen ZU HÄNDEN DER NOCH SORGEBERECHTIGTEN MUTTER.
(Gibt es ein vollstreckbares Urteil,einen Titel?)
Die Mutter durch "Beherbergen/Essenbereitstellen..." in ihrem Haushalt.
Wenn das Mädel auszieht GENEN MUTTERWILLEN,könnte die Mom
natürlich hart sein und deshalb alle Mittel einstellen.
Da sie aber wegen der offenbar noch betriebenen Ausbildung der Tochter aber noch kindergeldberechtigt ist , müßte zumindest hier ein Kompromiß erzielbar sein: Mama reicht KG weiter, reicht KU weiter .
Das KG für das Baby steht demjenigen zu,in dessen Haushalt das Baby aufgenommen wurde--also: dem Kindesvater z.B.,wenn er 18 ist oder den Großeltern väterlicherseits (also den "Schwiegereltern" des Mädels ). Muß man mal die jw.Gesetze/bestimmungen googeln!
Das Sorgerecht für das Baby hat NICHT AUTOMATISCH das JA.
Das ist doch keine automatische Regelung ?! korrigiert mich...
Hier bin ich zwar nicht sattelfest,aber--wegen der weitreichenden rechtlichen Auswirkungen über den 18.Geburtstag der jungen Mama hinaus ,würde ich hier auch die Übertragung des Sorgerechtes auf dem jungen Papa oder einen Rechtsanwalt prüfen,der bis zur Volljährigkeit der jungen Mama das Baby als "Vormund" vertritt.
So,wie ich das Gesetz verstehe,kann sowohl das JA aber auch jede andere,fähige erwachsene Person AUF ANTRAG BEIM FAMILIENGERICHT als Vormund bestellt werden!
Muß man eben mal fix in die Gänge kommen und tätig werden !
Da muß man echt nachdenken,wem man hier vertraut!
WANN wird die werdende Mama 18 sein?
Das Elterngeld ist m.E. ebenso eine Leistung,die z.B. dem volljährigen (?) Papa zustünde oder halt evl. der noch ggü.dem Mädel sorgeberechtigten Mutter . (Gesetz wälzen!)
Natürlich steht dem Baby ab dem Tag der Geburt auch Unterhalt zu!
Wieso soll der entfallen beim Zusammenleben?
Höchstens variiert die Form... Geld oder Barleistungen...
Lediglich der "Pflichtige" ist evl. solange der Großvater/die Großmutter (die Eltern des jungen Papas) ,wie dieser noch kein ausreichendes eigenes Einkommen hat.
Da muß aber geguckt werden: wie sind die Selbstbehalte,ist Barunterhalt möglich...
kann z.B. das baby im Großelternhaushalt mit versorgt werden--freies Wohnen + NK+Essen...
Ich würde an Stelle der jungen Mama sofort nach der Geburt vom Vormund des Babies (oder vom Papa) beim JA im Namen des Babies
den Unterhaltsvorschuß beantragen (den gibt es längstens 72 Monate) .
Ich würde bei der KG-Kasse für das Baby Kindergeld UND Kindergeldzuschlag (140Eu) beantragen (lassen).
Gibt es nicht auch durch die KK Zuschuß?
Erstausstattung durch Stiftungen oder Sozialamt?
Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist es möglich,schon ab 14,eigene Konten einzurichten.Es soll sogar Banken geben,die weit jüngeren Kindern Konten führen.
Meine Kinder haben jw.ab dem 14.Geburtstag KOSTENLOSE KONTEN,die auf Guthabenbasis geführt werden.
Für "Notlagen" ist es auch immer möglich,beim Sozialamt Darlehen o.Zuschüsse zu beantragen...
MEHR ALS ZU ABLEHNUNG KASSIEREN ,wird nicht riskiert!
Ob jemandem Leistungen zustehen,wird immer anhand des
konkreten EINZELFALLES geprüft!
Da niemand hier ALLE FAKTEN kennt,ist es auch nicht möglich, gültige Ratschläge zu erteilen.
Schon gar nicht ist es möglich,jemandem zu sagen
"Dir steht nichts zu" . Das geht gar nicht,finde ich.
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So...noch zu Dir,werdende Mama: GLÜCKWUNSCH und alles Gute für den "schweren" Rrest der Schwangerschaft!
Hast Du ein gutes Verhältnis zu Deiner Mama?
Bist Du bis zur Geburt noch in der Lage und Willens,die Schule zu besuchen?
Hast Du eine Tagesmutter oder einen Krippenplatz beantragt ?
Als Schülerin/Studentin (auch der Papa!) hat man in vielen Städten
einen Vorrang auf Kita-Versorgung und oft Anspruch auf einen Freiplatz (auch für jugendamtsgestellte Tagesmutter zahlt man NUR maximal den je Stadt festgesetzten Eigenanteil !).
Juristische kostenlose Beratung gibt es auch für Studenten über den Stura oder den Justitiar der UNI .
Sag mal,was Du noch brauchst oder --vielleicht gibt es etwa in Deiner Gegend... auch konkretere Hilfe über örtliche Börsen /Mütternetzwerke.
Lüneburger vor...
Gruß und alles erdenklich Gute !
Micky