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Brauche Dringend hilfe!!! ein paar sehr wichtige Fragen....

Micky

Sehr aktives Mitglied
Noch mal ein link:

Die verschiedenen Arten der elterlichen Sorge

Die Rechte auch MINDERJÄHRIGER Mütter sind gesetzlich fixiert.

Da geht nur ein Teil bis zur Volljährigkeit EVENTUELL auf einen Vormund über---und nur EVENTUELL kann der Vormund das JA sein.
keineswegs ist dies aber AUTOMATISCH so.
Schon gar nicht seh ich,warum DAS JUGENDAMT das KG bekommen sollte---solange sich das Kind nicht in OBHUT des JA befindet (Haushaltszugehörigkeit entscheidet m.E.über KG-Bezug !)

Wenn ein VOLLJÄHRIGER Vater da ist--warum soll der keine Rechte haben? Den Antrag auf Vaterschaftsanerkennung kann man durchaus vor der Geburt stellen..nur---wird oft erst AB GEBURT dieser bearbeitet.
Auch VORGEBURTLICH sind schon Untersuchungen möglich -- denn:
bei Risikoschwangeren z.B. werden Fruchtwasserspiegelungen gemacht--- ein Erbabgleich ist VORGEBURTLICH möglich..und könnte DIREKT ab Geburtstag amtlich werden.
Das Kind hat m.E. sofort ab dem Tag seiner Geburt die höheren Rechte ,diese stehen m.E. nach über den "bürokratischen Einwänden" bzgl. "Bearbeitungszeiten" oder sonstigem Zinnober.
Wenn eine Anerkennung vorliegt oder sogar wg. genetischer Vorgeburtsüberprüfung ein Genabgleich möglich wäre , ist das Kind
hier in seinen RECHTEN zu schützen...und hätte bis zur evl. anderen
gerichtlichen Festlegung dann definitiv eine rechtliche Vertretung durch einen volljährigen Vater,wenn dieser ausdrücklich zustimmt!

Es hinge ja sonst monatelang "in der Luft",ehe sich Ämter ausgetrottelt haben mit ihren Verfahren!
Also--ich sehe hier einfach die Priorität im KINDESRECHT!

Der Erhalt von KG ist auch gesetzlich fixiert.

Die Personenfürsorge kann man AUCH schon durch Vermächtnis z.B.
regeln: das Familiengericht muß immer prüfen zum Wohle des Kindes.

Gibt es einen leiblichen vater--warum soll dann nicht DIESER das Sorgerecht bekommen?
Gibt es nahe Angehörige,die fähig sind,ist auch dieser Wunsch zu beachten.

NUR IM AUSNAHMEFALL STEHT DAS JA IN DER PFLICHT.

Ich weiß,daß es je nach Bundesland und OLG etc. unterschiedliche Handlungsweisen gibt.

Und meinen ganz emotionalen Erfahrungsbericht hab ich mal wieder gelöscht...

*************************************************
Zustimm:
Wenn NIEMAND sonst Vormund sein könnte,ist selbstverständlich das JA oder sonst ein fam.gerichtlich bestellter Vormund präsent.
 
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