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Brauche dringend Hilfe mein Verlobter ist unschuldig im Gefängnis

Winnetou

Aktives Mitglied
ein Gericht, dass nur aufgrund einer Aussage eines Mädchens urteilt, ohne jeden Beweis oder Gutachten kann ich ehrlich gesagt nur schwer glauben
Auch in so einem Fall wird das Urteil nicht "ohne jeden Beweis" gefällt - eine belastende Zeugenaussage ist ein Beweismittel. Ein Schuldspruch auf einer solchen Grundlage ist gar nicht ungewöhnlich, sondern ganz normal. Ansonsten könnte bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, die häufig vorkommen, niemals eine Verurteilung erfolgen. Dem ist ganz und gar nicht so.

@ButterflyZ: Wenn ihr wirklich ernsthaft versuchen wollt, das Urteil anzufechten, wäre vielleicht auch der Verein Monte Christo eine gute Anlaufstelle für euch. Aber meiner Meinung nach solltet ihr euch das gut überlegen, da die Aussicht auf Erfolg in aller Regel sehr gering ist. Sollten sich nicht sehr überzeugende Gründe für einen Wiederaufnahmeantrag finden lassen, würde ich euch deshalb eher raten, eure Energie und Zeit lieber darauf zu verwenden, die nächsten Jahre möglichst unbeschadet zu überstehen und euch nach der Entlassung deines Verlobten wieder eine gute Zukunft aufzubauen.

Alles Gute für euch!
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 127631

Gast
Wenn er schweigt, keine Aussage macht... ist dies eher ein Eingeständnis seiner Schuld.

Wenn er unschuldig wäre hätte er vor Gericht reden müssen.
Das ist völliger bullshit. Schweigen darf niemals bei Gericht als Schuldeingeständnis aufgefasst werden. Niemals. Dies wäre ein gewaltiger Verstoß. Schweigen heißt schweigen, nicht mehr und nicht weniger. Was zur Verurteilung womöglich geführt hat, waren ggf. auf den ersten Blick belastende Indizien, aber Schweigen selbst ist kein belastendes Indiz. Wenn dein Mann unschuldig ist, geht dagegen vor. Sucht euch gute Anwälte.

Euer erlittenes Leid für diese Ungerechtigkeit wird euch nie wieder jemand nehmen können. Das tut mir sehr leid. Aber ich kann euch nur ermutigen nicht aufzugeben. Es kostet unglaublich viel Kraft gegen das Böse sich zu wehren, aber vielleicht wird es sich lohnen. Wichtig ist, dass IHR am Ende in den Spiegel schauen könnt und euch sagen könnt, ihr habt alles versucht und für euch gekämpft. Während die wahren Täter hoffentlich nie wieder ein Auge zu machen.

Ich wünsche euch Kraft und Ausdauer und kluge Anwälte. Baut euch ein Netzwerk.
 
G

Gelöscht 127631

Gast
Doch natürlich passiert das, als Beweismittel reicht oft die Aussage der Zeugin/Klägerin. Richter entscheiden, ob sie sich dem anschließen.
Richtig. Das geht schneller, als du denkst. Gerichte sind massiv überlastet, da wird der größte Mist oft leider einfach nur noch gewunken. Wer wirklich daran glaubt, dass bei Gerichten wirklich noch Recht gesprochen wird, ist ziemlich naiv. Gerade bei sensiblen Themen wie dieses oder anderen wird oft nur noch auf Prävention geurteilt. Völlig egal, ob die Anschuldigungen stimmen oder nicht. Aussage gegen nicht Aussage - Zack, Urteil. Es muss schnell gehen, da warten schließlich noch 1000 andere Fälle... Da hilft nur, es wirklich durchzuklagen. Auf untere Instanzen kann man nicht bauen. Da zählt der Satz: im Zweifel für den Angeklagten nicht mehr. Damit sollen sich höhere Gerichte beschäftigen. Und gibt man vorher auf, weil man einfach nicht mehr kann, umso besser...

Ich kann euch nur den Tipp geben, nicht aufzugeben damit Täter wieder Täter bleiben und Opfer und Unschuldige eben genau dies.

Sollte jedoch etwas an den Vorwürfen dran sein, ist es ... Ich lasse es unkommentiert...

Alles Gute.
 
G

Gelöscht 69940

Gast
Ich sehe wie die anderen jetzt auch keinen Grund dazu das ihr eine Wiederaufnahme starten könntet. Euch fehlen nach deiner Beschreibung dazu die neuen Beweise und Fakten. Die Widersprüche, das fehlende Glaubwürdigkeitsgutachten etc. wurden schon bei der Revision gewürdigt und damit für das Gericht abschließend behandelt.

Anzeige und Co, sie hat doch mit dem Urteil die offizielle Bestätigung das sie nicht Verleumdet oder falsch verdächtig hat. Es gibt keine neuen Erkenntnisse zumindest schreibst du nichts dazu. Dh. Die schauen einmal im System nach und stellen ein.

Dh. Richtet euch lieber auf die Zukunft aus. Was soll passieren wenn er heraus kommt. Führt er sich gut und kann daher nach den 2/3 entlassen werden. Was wird aus euch, gibt es außerhalb der Schicksalsgemeinschaft die ihr gerade bildet überhaupt ein euch, wie kann man das mit dem Kind lösen damit der Übergang für das Kind passt (so es bei euch leben darf). Bewegt ihr euch noch im alten Umfeld werden dort einige Probleme mehr zu erwarten sein die überlegt werden müssen. Das wird schon genug Kraft Kosten.

Eine Frage hätte ich aber noch. Wozu die Schuldgefühle weil du nicht in Berufung gegangen bist? Dieses er hätte da mehr Chancen gehabt hat dir dein Anwalt doch damit beantwortet das deine Chancen doch selber schlecht gestanden haben.
 

ButterflyZ

Mitglied
Zu klären wäre ja zuerst die Frage, warum ein Paar mit minderjährigen Mädchen abhängt.
Ich finde das sehr ungewöhnlich.
Sollten DNA-Spuren deines Verlobten an der Klägerin sichergestellt worden sein, ist jede Revision sinnlos. Einen DNA-Test braucht man in diesem Zusammenhang nicht. Es geht ja nicht um eine Vaterschaft. Warum quält dich die Angelegenheit jetzt, nach zwei Jahren?
Hat er Vorstrafen?
Wir hatten Kontakt zu ihr weil sie von meinen Verlobten sein Cousin die Freundin die Tochter ist und sie mit unsere Kinder gespielt hat. Es gibt keine DNA Spuren. Es quält mich die ganze Zeit und ich habe erst auf seine Revision gewartet und anwälte angeschrieben. Es war auch nicht leicht für mich das hier rein zu schreiben.
 

Marisol

Sehr aktives Mitglied
Wir hatten Kontakt zu ihr weil sie von meinen Verlobten sein Cousin die Freundin die Tochter ist und sie mit unsere Kinder gespielt hat. Es gibt keine DNA Spuren. Es quält mich die ganze Zeit und ich habe erst auf seine Revision gewartet und anwälte angeschrieben. Es war auch nicht leicht für mich das hier rein zu schreiben.
Wie alt ist das Kind?
WAS genau quält dich die ganze Zeit?
Warum hast du nicht als sein Alibi fungiert, wenn du doch seine Unschuld sicher bezeugen konntest?
Warum wurdest du ebenfalls verurteilt?
Unterlassung?
 

Mond-Wind

Aktives Mitglied
Sehr schwierig, das alles nachzuvollziehen. Besonders mit den wenigen Informationen.

Fakt ist, keiner hier kann sagen, ob die TE und deren Verlobter schuldig oder unschuldig sind.

Es gibt immer wieder Justizirrtümer wo falsch entschieden wird. In beide Richtungen, das ist nicht von der Hand zu weisen.
 

Sonnenblume4407

Aktives Mitglied
Sehr schwierig, das alles nachzuvollziehen. Besonders mit den wenigen Informationen.

Fakt ist, keiner hier kann sagen, ob die TE und deren Verlobter schuldig oder unschuldig sind.

Es gibt immer wieder Justizirrtümer wo falsch entschieden wird. In beide Richtungen, das ist nicht von der Hand zu weisen.
Normalerweise bekommen erst täter nicht so eine hohe Strafe in Deutschland.
Entweder das ist nicht seine erste Strafe vom Freund und er ist schon vorbestraft gewesen oder die tat muss schon richtig häftig gewesen sein.
 

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