Hallo Cora,
die von der Schuldnerberatung oder Gericht (?kam es bereits zur Klage?)tappen ebenfalls vollkommen im Dunklen, wenn du denen nicht die vollständigen Unterlagen, sprich Steuererklärungen, Kontoauszüge, Kreditkontoauszüge, Bürgschaftserklärungen etc.vorlegst.
Deinem Bericht zufolge hast du damals nur eine Bürgschaft für das Auto übernommen? Dann haftest du auch nur für die das Auto betreffenden Schulden.
Oder hast du noch andere Bürgschaften unterschrieben? Das wäre an sich nach der Sache mit dem Auto nicht besonders klug gewesen.
Liebe schön und gut, aber da sollte man Gelddinge außen vor lassen. Und mit Bürgschaften oder Kreditaufnahme für andere Personen, auch (oder manchmal gerade) wenn's der Ehemann ist,ganz ganz vorsichtig sein.
Was die beiden Kredite betrifft, da es deine Kredite sind kannst du auch Auskunft von den Gläubigern= Banken über Höhe der Kreditschulden verlangen. Aber natürlich persönlich und mit Identifikation.
Die Schufa gibt auch keine telefonischen Auskünfte. Du mußt entweder mit Ausweis persönlich zu einer Schufa-Stelle in deiner Nähe, oder wenn zu weit weg, einen schriftlichen Antrag auf Selbstauskunft stellen, eine Kopie von deinem Personalausweis dazulegen und dein Bankkonto zur Abbuchung einer Aufwandsbebühr (ca.7,50 €) angeben.
Und auf jeden Fall würde ich mir zusätzlich Rat bei Schuldnerberatung und evtll. noch Fachanwalt einholen. Die Schuldnerberatung kann dir auch eine Liste erstellen, was zur Übersicht über dein persönliches Soll und Haben, sprich Schulden und noch bestehende Vermögenswerte alles benötigt wird.
Gruß
Tyra
Nachtrag: von allem, was man unterschreibt (z.B. Kreditverträge, Bürgschaftserklärungen etc.)immer ne Kopie für sich selber machen!!
Hatte dein Mann eine Firma? Warst du Mitinhaberin? Hattet ihr getrennte Girokonten? Das sind alles wichtige Punkte zu Klärung wer welche Schulden hat und zu übernehmen hat.