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Cannabis in der Öffentlichkeit rauchen

Hallo liebe Experten, ich hoffe ich bin hier richtig.

Darf man wenn man Cannabis verschrieben bekommt das Gras öffentlich auf der Straße Rauchen? Und muss man einen Vaporisator verwenden oder darf man es auch im joint Rauchen? Was würde bei einer Polizei Kontrolle passieren?

Vielen Dank
 

Piepel

Aktives Mitglied
Uuuuh - schwieerig.

Zunächst müsstest Du die Nämlichkeit eines BTM betrachten, also dessen Identität.
Es gibt BTM der Anlage 1 des BTMG und welche der Anlage 3.
Blüten aus Holland können keine BTM der Anlage 3 sein, weil sie weder verschreibungsfähig noch verkehrsfähig sind. Das liegt daran, dass sie nicht von einem kontrollierten Betrieb hergestellt wurden, der Arzt also den Wirkstoff nicht einschätzen und damit keine Dosierung verordnen kann.
Die Idee, dass der Warenverkehr in der EU frei ist zeiht auch nicht, da das BTMG ein nationales Gesetz ist und in NL eben keine Kontrollbehörden für den Cannabisanbau bestehen, sodass hier keine von drüben anerkannt werden könnten.

Gras ist also nicht gleich Gras.

Der reine Umgang mit Gras, zB von Grünhorn, ist für den Cannabispatienten also im Rahmen der Dosierung erlaubt.
Daraus ergibt sich natürlich, dass es Grünhorn-Gras sein muss - was jeder Beamte bei Kontrollen anzweifeln könnte...

Fährt man also nach Venlo und hat sein Rezept dabei aber keine original verschlossenen Gläser, oder fehlt das Form 75, auf dem die örtliche Gesundheitsbehörde geprüft und bestätigt hat, dass der Arzt zur Abgabe des beigelegten Cannabisrezeptes befugt ist, so kommt Stress bei der Wiedereinfuhr auf.
Denn es wäre zu einfach, die Gläser in Venlo auf zu füllen um dann den Stoff hier zu dealen.

Der Konsum des Patienten müsste eigentlich öffentlich erlaubt sein. Vorgeschrieben ist per Rezept aber die Art des Konsums.
Da der Arzt nichts nutzt wenn er schadet, kann er Rauchen kaum anordnen.
Also braucht er ein Ersatzverfahren, das ebenfalls durch Hitze die Cannabissäure in THC und CBD aufspaltet, nämlich durch Vaporisieren.
Es wäre nun schlecht, wenn der Patient dem Arzt erzählt, dass er vaporisiert - aber in Wirklichkeit raucht, denn dann hätte er falsche Angaben gemacht, um ein Rezept für sich zu erlangen.
Das ist dann strafbar, vgl. §29(1)9.BTMG.

Beim Konsum in der Öffentlichkeit nach derzeitiger Gesetzeslage bildet natürlich ein zu realisierendes Alleinstellungsmerkmal ("ich bin einer der das darf") einen Kontrast dazu , dass man wegen einer Krankheit nicht diskriminiert werden darf.
Dadurch schafft man sich aber wieder eine neue Baustelle, währen die alte noch nicht fertig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Ganz ehrlich? Ich finde es asozial andere mit dem Gestank zu penetrieren. Denk mal an Kinder, die Drogen einatmen oder Leute mit Asthma. Ich bekomme direkt Husten, wenn einer in 10m Entfernung eine Zigarette raucht. Dann geht es mir locker eine Stunde schlecht und den ganzen Tag habe ich Reiz in Hals und Lunge, Das braucht kein Mensch. Lass Dir besser Tropfen verschreiben oder Pillen zum Einwerfen, dann stinkt auch nicht die ganze Bude danach. Denk mal an Deine Nachbarn und den Vermieter. Dein zu Hause ist für Nichtraucher unbewohnbar. Als Vermieter wäre das für mich ein Grund, Dich zu kündigen.
 

Schattenwölfin

Aktives Mitglied
Ganz ehrlich? Ich finde es asozial andere mit dem Gestank zu penetrieren. Denk mal an Kinder, die Drogen einatmen oder Leute mit Asthma. Ich bekomme direkt Husten, wenn einer in 10m Entfernung eine Zigarette raucht. Dann geht es mir locker eine Stunde schlecht und den ganzen Tag habe ich Reiz in Hals und Lunge, Das braucht kein Mensch. Lass Dir besser Tropfen verschreiben oder Pillen zum Einwerfen, dann stinkt auch nicht die ganze Bude danach. Denk mal an Deine Nachbarn und den Vermieter. Dein zu Hause ist für Nichtraucher unbewohnbar. Als Vermieter wäre das für mich ein Grund, Dich zu kündigen.
So einfach geht das zum Glück nicht, sonst wäre der Willkür einiger Vermieter ja Tür und Tor geöffnet.
 

CAT

Aktives Mitglied
Ich habe aus Interesse gegooglet und empfehle dir das auch.

Auszug aus einigen Fundstücken:

Von der Anwendungsart Rauchen wird grundsätzlich abgeraten. Sollte Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt im Einzelfall dennoch diese Anwendungsart für die Therapie empfehlen, so sollte die Anwendung – wenn immer möglich - nicht im öffentlichen Raum stattfinden. Für unbeteiligte Bürgerinnen und Bürger ist nicht erkennbar, ob es sich um die Anwendung eines Arzneimittels oder um den illegalen Konsum von Cannabis handelt. Dies sollte stets berücksichtigt werden.

Quelle:

Die meisten Bundesländer stellen den Konsum mit dem von Nikotinprodukten gleich. Wer über eine entsprechende Verordnung verfügt, darf dort inhalieren, wo andere rauchen dürfen. Aber auch das variiert von Bundesland zu Bundesland ein wenig. Thüringen und Rheinland-Pfalz hatten dem DHV 2017 sogar geantwortet, man werde Cannabis-Patient:innen auch mit gültigen Papieren einer Leibesvisitation unterziehen.

Quelle:
 

Zebaothling

Sehr aktives Mitglied
So weit ich gelesen habe, will die BRD das legalisieren, also ab 01.04.2024 ....stand zumindest irgendwo


"Am 1. April 2024 sollen bereits die Regelungen zum privaten Eigenanbau und zulässigen Besitzmengen sowie die Entkriminalisierungen gelten. Die Bestimmungen den neuen Anbauvereinigungen sollen hingegen erst ab dem 1. Juli 2024 in Kraft treten.05.12.2023"

dann ändert sich doch garantiert wieder jede Menge, denke ich ....
Deutscher Bundestag - Kirsten Kappert-Gonther: Cannabis wird ab 1. April 2024 legal
 

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