Piepel
Aktives Mitglied
Ist prinzipiell richtig.
Allerdings kann man mit genügend Tipps erst mal die kostenlose Variante ausreizen und mit Fristen arbeiten.
Knickt der Geschäftspartner ein, weil er im Unrecht ist und er das merkt, so hat man Geld gespart.
Hat man Fristen gesetzt und es tut sich nichts aber man ist sicher, im Recht zu sein, so geht man den Weg der Feststellungsklage. Beispielsweise um festzustellen, dass ein Vertragsverhältnis nicht bestand, weil in Ermangelung einer Qualifikation die Bestimmungen des FernUSG nicht einzuhalten waren.
Die Kosten trägt dann der Geschäftspartner, allerdings muss man sie vorstrecken.
Allerdings kann man mit genügend Tipps erst mal die kostenlose Variante ausreizen und mit Fristen arbeiten.
Knickt der Geschäftspartner ein, weil er im Unrecht ist und er das merkt, so hat man Geld gespart.
Hat man Fristen gesetzt und es tut sich nichts aber man ist sicher, im Recht zu sein, so geht man den Weg der Feststellungsklage. Beispielsweise um festzustellen, dass ein Vertragsverhältnis nicht bestand, weil in Ermangelung einer Qualifikation die Bestimmungen des FernUSG nicht einzuhalten waren.
Die Kosten trägt dann der Geschäftspartner, allerdings muss man sie vorstrecken.