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Piepel

Aktives Mitglied
Ist prinzipiell richtig.
Allerdings kann man mit genügend Tipps erst mal die kostenlose Variante ausreizen und mit Fristen arbeiten.
Knickt der Geschäftspartner ein, weil er im Unrecht ist und er das merkt, so hat man Geld gespart.

Hat man Fristen gesetzt und es tut sich nichts aber man ist sicher, im Recht zu sein, so geht man den Weg der Feststellungsklage. Beispielsweise um festzustellen, dass ein Vertragsverhältnis nicht bestand, weil in Ermangelung einer Qualifikation die Bestimmungen des FernUSG nicht einzuhalten waren.

Die Kosten trägt dann der Geschäftspartner, allerdings muss man sie vorstrecken.
 
Hallo Piepel,

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Hier findest du vielleicht was du suchst.
Ist prinzipiell richtig.
Allerdings kann man mit genügend Tipps erst mal die kostenlose Variante ausreizen und mit Fristen arbeiten.
Knickt der Geschäftspartner ein, weil er im Unrecht ist und er das merkt, so hat man Geld gespart.
Grundsätzlich stimme ich dem zu. Allerdings braucht es dazu starke Nerven und man läuft in Gefahr, sich taktische Möglichkeiten zu verbauen. Dem rechtlich Unerfahrenen rate ich daher, frühzeitig (taktisch) rechtlichen Rat einzuholen.

Hat man Fristen gesetzt und es tut sich nichts aber man ist sicher, im Recht zu sein, so geht man den Weg der Feststellungsklage. Beispielsweise um festzustellen, dass ein Vertragsverhältnis nicht bestand, weil in Ermangelung einer Qualifikation die Bestimmungen des FernUSG nicht einzuhalten waren.

Die Kosten trägt dann der Geschäftspartner, allerdings muss man sie vorstrecken.
Auch hierzu grundsätzliche Zustimmung. Aber halte ich mit Kanonen auf Spatzen geschossen. In dem Fall halte ich einen Angriff nicht für die beste Verteidigung. Will der Geschäftspartner etwas von mir (Geld), von dem ich überzeugt bin, es steht ihm nicht zu, warte ich (meine Meinung) eher ab, ob er die Hürde eines Prozesses überhaupt gewillt ist zu gehen. Alternativ ist das Ganze nach ein paar Briefchen eben vorbei.
Aber auch hier heißt es: Man brauch starke Nerven.
 

JulianMarcus

Mitglied
Man könnte auch einfach Kontakt zum Anbieter aufnehmen und
wenn der Anbieter Kulant ist und der Abschluss ein Fehler war, kann
er diesen natürlich auch wieder stornieren.
Man muss nicht direkt zum Anwalt.
 

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