In bayrischen Behörden (unverändert aktiv) lief ein entsprechender Mustervordruck durch, für den Fall von echten Ausgangssperren - allerdings gab es bislang hauptsächlich Ausgangsbeschränkungen, wo z. B. Spazierengehen immer noch erlaubt ist. Für Beschränkung braucht man den Schrieb nicht, nur bei echten Sperren ist er nötig.