Landkaffee
Urgestein
Darf ein Lehrer mit seiner volljährigen Schülerin sexuellen Verkehr haben?Hallo,
Strafrechtlich kein Problem. Springer hat noch die Kurve geschafft.
Disziplinarrechtlich kein Problem, wenn er sie nicht unterrichtet, jedoch entscheidet das unter Umständen die Schulaufsicht. Wogegen man kaum angehen kann. Versetzungen müssen nicht unbedingt begründet werden.
Die Fragestellung ist juristisch gesehen falsch!
Ein Lehrer darf mit einer volljährigen Schülerin zusammen sein. Ist ja durchaus die Regel!
Wie soll er sie sonst unterrichten?
Die Frage ist ob er mit Ihr eine sexuelle Beziehung eingehen darf.
Streng genommen ist das auch falsch.
Sie können ja an verschiedenen Schulen sein.
Darf ein Lehrer mit seiner volljährigen Schülerin sexuellen Verkehr haben?
So jetzt, haben wir es!
LG
Rhenus
Eine Frage der Moral UND der Rechtsprechung.