Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Darf er alles was er will?

Marisol

Sehr aktives Mitglied
Ihr interessiert ihn nicht mehr.
Kopiere sämtliche Unterlagen, die für die Scheidung von Bedeutung sein können.
Er wird sich dumm und dämlich zahlen für drei kleine Kinder. :)
Bettel nicht mehr nach seiner Unterstützung; du bist bereits alleinerziehend.
Wenn er dich nicht entlastet, kündige deinen Job.
Dann zahlt er Unterhalt auch für dich.
Suche einen guten Anwalt für Scheidungsrecht auf.
 

Hamster1238

Mitglied
Ihr interessiert ihn nicht mehr.
Kopiere sämtliche Unterlagen, die für die Scheidung von Bedeutung sein können.
Er wird sich dumm und dämlich zahlen für drei kleine Kinder. :)
Bettel nicht mehr nach seiner Unterstützung; du bist bereits alleinerziehend.
Wenn er dich nicht entlastet, kündige deinen Job.
Dann zahlt er Unterhalt auch für dich.
Suche einen guten Anwalt für Scheidungsrecht auf.
Ganz schlimmer Kommentar(...)
Das mit dem Job kündigen ist ne super Idee. Die Frau hat keinen Anspruch auf Unterhalt, wenn die Kinder älter als drei Jahre sind. Und erst recht nicht, wenn ein vorhandener Job gekündigt wird.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
C

chris12

Gast
Es sollte unter Zugewinn fallen, denke ich.
Problem ist da eben nur, wenn er es je mit komplett eigenem Vermögen bezahlt hat, dass das ja dagegen gerechnet wird, dann gehört ihm wirklich das Haus komplett und es wird für die TE vermutlich sehr schwer das Haus zu halten (er wird dann ja eine Miete verlangen). Wenn das Haus aber zu Teilen finanziert wurde, gehört der TE meines Wissens nach schon ein kleiner Teil vom Haus, da das ja in der gemeinsamen Ehezeit dann "bezahlt" wurde. Vermutlich habt ihr ja als "Zugewinngemeinschaft" geheiratet? Bei Gütertrennung ist es natürlich wieder anders. Aber Gütertrennung bei 3 Kindern, da wäre man als Frau doch arg blauäugig.
 

Roselily

Sehr aktives Mitglied
Schwierig für dich. Ich verstehe dein Problem, aber im Moment kannst du wohl leider nur an seine Verantwortung appellieren oder eine andere Art der Kinderbetreuung organisieren. Sich regelmäßig krank zu melden ist auf Dauer sicher auch keine Lösung.

Wenn du die Scheidung einreichst, kannst du durch das Gericht die „Umgangspflicht“ festlegen lassen. Also zu welchen Zeiten er die Kinderbetreuung übernehmen kann. Wenn er sich dann allerdings auch nicht daranhält, gibt es wohl auch keine Zwangsmaßnahmen gegen ihn. Die Gerichte sind dann im Allgemeinen der Ansicht, dass man niemanden dazu zwingen kann, Kinder zu betreuen, weil damit nur das „Kindeswohl gefährdet wird“. Aber dazu wäre eine Beratung durch Fachanwälte sicher hilfreich.

So nervig es für dich ist: du kannst nur auf seine Freiwilligkeit hoffen oder anderweitig Betreuung organisieren.
 

Sonnenblume4407

Aktives Mitglied
Die Gerichte sind dann im Allgemeinen der Ansicht, dass man niemanden dazu zwingen kann, Kinder zu betreuen, weil damit nur das „Kindeswohl gefährdet wird“. Aber dazu wäre eine Beratung durch Fachanwälte sicher hilfreich.
Stimmt nicht. Kinder haben ein Recht auf ihren Vater wenn er sich nicht daran hält muss er eine Geldstrafe zahlen bis hin zu Gefängnis kann dann alles passieren.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben