Als ich mal bei ebay was verkauft habe, das war ein Teil für 1 Euro eingestellt, ich Privatverkäufer, da gibt es nämlich auch einen Unterschied, soviel ich weiß, da ist folgendes passiert.
Wider Erwartens stieg das Gebot für die blöde blaue Glasvase auf satte 68 Euro .....und der Typ aus den Niederlanden ....
so nun ich als Verkäufer besorg Schaumstoff etc. stell das Teil auf den Tisch und noch bevor ich es einpacken konnte landete es auf dem Boden ......tausend Scherben.....
ich denke mir gut - das Geld wohl noch nicht überwiesen , schreib ich mal ne Mail und schaue , was da so Ambach ist.
Falsch gedacht -Geld war schon auf dem Weg- ebay - der Kauf / Verkauf hat stattgefunden, da war das Teil ja noch ganz, aber ich hatte Glück , natürlich hätte ich vom Verkauf zurücktreten können d.h. auch bei einer anderen Entschlussfindung - Nein ich verkaufe die doch nicht -
kannst Du über die Plattfrom den Verkauf vor Auktion beenden und danach rückgängig machen.
Bei Kleinanzeigen gelten die AGB' s von Kleinanzeigen aber auch hier, so denke ich sollte es möglich sein von einer Verkaufsabsicht zurückzutreten, da gibt es sicher eine Frist oder verschiedene Faktoren / Sachverhalte die zutreffen müssen , sowas ist doch normalerweise durch das Verkaufsrecht geregelt, denke ich .
guckst Du mal hier
Darf ein Händler die Bestellung aufgrund einem Preisfehler stornieren? (Online-Shop, Stornierung)
Preisfehler im Internet: Wie sieht es rechtlich aus?