Wenn Du es nicht grade unter dem Kopfkissen lagerst, kriegen die das schon raus.
Du musst ja Deine Finanzen vorher offen legen mit Kontoauszügen und allem.
Falls Du mal erbst, hat sich das mit der Grundsicherung bzw. dem Bürgergeld dann eh erstmal erledigt.
Wieso, es gibt auch Schließfächer, die nicht mit den Banken zusammen arbeiten. Es unterliegt dann eben nicht der Meldepflicht, wie es beispielsweise bei einem Bankschließfach immer der Fall ist. Ich habe denen mal eine Anfrage gesendet und die meinten nein. Das war damals deren Antwort:
Bei uns besteht keine Meldepflicht an die Behörden, da dies eine gesetzliche Verpflichtung der Banken ist. Da wir keine Bank, sondern ein privates Unternehmen sind, bestehen bei uns nicht die selben Pflichten wie bei einer Bank. Ihre Daten sind bei uns aufgrund des Datenschutzes, sowie unser Anonymitätsversprechen daher streng vertraulich, und werden nicht rausgegeben.
Was Sie letztendlich in Ihr Schließfach einlagern, ist Ihnen überlassen (mit dem Verweis, dass unsere Fächer selbstverständlich nicht für illegale Aktivitäten verwendet werden dürfen). Dass heißt, Sie müssen uns nicht melden, was Sie letztlich in Ihr Schließfach legen.
Mit illegalen Aktivitäten sind bspw. das einlagern von in Deutschland verbotenen Gegenstände, etc. gemeint. Dieser Hinweis galt eher als allgemeine Aussage, und nicht auf Ihre persönliche Situation übertragen.
Dass Sie aufgrund der zunehmenden Einbrüche in Berlin einen Vorsorgeschutz anstreben, ist selbstverständlich nachvollziehbar. Mit Ihrem Vorhaben sind Sie aber auch goldrichtig bei uns, denn genau für solche Fälle eignen sich unsere Wertschließfächer optimal. Sie müssen dann keine Sorge mehr tragen, ob Ihre Wertgegenstände gesichert und vor Einbrüchen geschützt sind.