Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Die Bezahlkarte nun auch für Bürgergeldempfänger-Eure Meinung dazu.

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Die Zahlung von Bürgergeld erfolgt grundsätzlich per Überweisung und der Empfänger kann mit dem Geld tun was er will. Das finde ich grundsätzlich richtig. Selbst wenn er damit Alkohol oder andere schädliche Dinge kauft.

Problematisch wird es wenn der Hilfeempfänger das Geld so schlecht verwendet, dass er selber seine Existenz gefährdet. Dafür gibt und gab es auch schon früher Maßnahmen von Seiten des Amtes. So bezahlt das Amt oft die Miete, damit der Hilfeempfänger die Miete nicht "auf den Kopf hauen" kann und dann wohnungslos dasteht.

Hat sich ein Hilfeempfänger als unfähig erwiesen mit mit dem Geld zu wirtschaften (z.B. alles für Alkohol ausgegeben) hat er auch früher schon kein Bargeld mehr bekommen. Man hat ihm dann Gutscheine ausgestellt, mit denen er ausdrücklich keinen Alkohol kaufen konnte.

Also ja, es gibt Fälle, in denen eine Regulierung der Ausgaben durch Gutscheine oder eben eine Bezahlkarte sinnvoll ist. Das kann sogar im Interesse des Bürgergeldempfängers sein und seine Existenz sichern.

Die Frage ist, ob man das generalisieren sollte.

Bei Flüchtlingen halte ich diese Generalisierung für sinnvoll um sicher zu stellen, dass das Geld nicht zweckentfremdet wird um es in fremde Länder zu schicken. Das Risiko besteht bei Bürgergeld aber praktisch nie.

Ich fänd eine Karte für Bürgergeldempfänger aber interessant insofern man damit prüfen könnte, ob der Empfänger das Geld wirklich für den eigentlichen Zweck (Lebensunterhalt) einsetzt.

Auffallen würde jeder Betrug.
Wenn der Bürgergeldempfänger z.B. mit der Karte einen ganzen Monat lang keinerlei Lebensmittel kauft, wäre das ein Indiz dafür, dass er Geld oder Lebensmittel von Dritten erhält.
Wenn der Bürgergeldempfänger für 100 € im Monat Alkohol kauft, wäre das ein Anlass ein Gespräch mit ihm zu suchen, ihm vielleicht eine Suchtberatung oder ähnliches nahezulegen.

Prüfen sollte man aber den beidseitigen Aufwand. Ein Konto hat jeder. Eine Bezahlkarte müsste für jeden ausgestellt werden. Und kann der Hilfeempfänger damit dann überall zahlen?

Insofern wäre meine Idee, eine Bezahlkarte gezielt bei den Hilfeempfänger zu testen, die mit ihrem Geld offenbar nicht haushalten können. Also wer demnächst am 10ten des Monats sagt "Hilfe ich habe kein Geld mehr" (weil ich es versoffen habe oder sonstwas), bekommt eine Bezahlkarte mit der er keinen Alkohol kaufen kann. Das wäre wie gesagt im Interesse des Hilfeempfängers, da man ihn damit dazu zwingt sein Geld für Essen statt Alk auszugeben.

Und dann schauen wir mal, ob wir das System der Bezahlkarte ausdehnen können.
 

Carma

Mitglied
@Andreas900

Du sprichst hier sicherlich von einer kleinen Gruppe die Bürgergeld erhalten, die tatsächlich Alkohol konsumieren. Das wird nur ein geringer Teil sein, die ihr Geld "versaufen" oder "verrauchen".

Die Menschen die man bei RTL 2 sieht, die Bürgergeld beziehen, machen nicht die Gesamtsumme derer aus, die ihr Leben einfach so an sich vorbeiziehen lassen. Man sollte auch nicht vergessen, das viele Rentner und Kranke im Bürgergeldbezug leben, sollen sie alle mit der Karte diskriminiert werden ?

Insofern wäre meine Idee, eine Bezahlkarte gezielt bei den Hilfeempfänger zu testen, die mit ihrem Geld offenbar nicht haushalten können
Jeder vernünftige Mensch weiss, wie Versuche enden können. Die kleine Gruppe der Alkoholiker etc. sollte der Staat aushalten.

Tipp -
Weniger "armes Deutschland" schauen und in der Realität bleiben.
 

Werwiewas

Sehr aktives Mitglied
Es ist rechtlich mehr als bedenklich und wenn ich mir einen guten Anwalt leisten könnte, wäre diese Leistung auch Geschichte.
Du widersprichst dir selbst.
Doch, ich würde für mich und andere einklagen, dass ich meinen finanziellen Ausgleich bekomme und das ganze Zweckgebunden.
40% Sehleistung ist was völlig anderes als blind zu sein. Du gönnst den Blinden also nur dann das Geld, wenn du es auch bekommst? Ansonsten, siehe erstes Zitat.

Und welche Zwecke würdest du denn "erlauben"?
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
M Wer mag auch keine Weihnachtsmärkte (mehr)? Gesellschaft 55

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben