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Doppelt so alt wie ich.. Liebe mit Unterschieden

High Hopes

Aktives Mitglied
Liebe believer,

ich wünsche Dir einen Menschen, in den Du Dich verliebst, der bei Dir ist, wenn Du ihn brauchst.
Dem Du immer alles persönlich erzählen kannst, weil Du ihn jederzeit treffen kannst.
Mit dem Du Dich in Eisdielen und zum Kino und in der Disco und zuhause treffen kannst.
Mit dem Du jederzeit am Telefon reden kannst.

Eben all das, was ein 16jähriges Mädchen haben sollte!

Und ich bleibe dabei: Und keine Dinge, die ihm ein doppelt so alter, verheirater Mann "bieten" kann.

Ein Mann, der zuhause lügt und betrügt. tut dies immer wieder!

Alles Gute! High Hopes
 

mrs snape

Mitglied
Hallo Believer,

Ich habe mir das hier jetzt zum Grossen Teil durchgelesen, und ich muss sagen, ich kann dich sehr gut verstehen. Ich hab mich in deinem Alter auch immer nur in ältere Männer verliebt. Mir warn die Jungs in meinem Alter ehrlich gesagt viel zu kindisch und zu blöd. Ich muss gestehn, es hat sich bei mir bisher auch nix geändert. Bin gerade wieder in nen wesentlich älteren Mann verliebt.

Gut, aber jetzt zu dir: Aber bitte, lass dich nicht ausnutzen. Kann sehr leicht möglich sein, dass es nur leeres Geschwätz ist, von wegen er verlässt seine Frau und so. Bitte gib auf dich acht. Aber lass dich hier im Forum nicht durch den Dreck ziehn. Seine Gefühle kann man nicht einfach abstelln. Ist immer leicht gesagt, " such dir jemand andern"!

So und eins noch! Ich schätze, mich würden hier gleich jetzt manche am liebsten steinigen!! Viele sagen, dass du seine Ehe zerstörst. Finde ich nicht! Das ist ja wohl ER!! Die Entscheidung liegt ja wohl bei ihm, ober seine Frau betrügt, oder nicht. Was anderes wäre, wenn du seine Frau gut kennst, is aber ja wohl nicht der Fall. Kannst dich auch mal bei mir melden, wenn du willst.

Viele Grüsse
 

MadWolf

Aktives Mitglied
Alleine weil er seine Frau betrügt sollten schon lange bei dir die Alarmglocken geläutet haben.
Wenn er eine Person ohne Probleme betrügen kann die er geheiratet hat dann kann er das erst recht auch bei einer Person mit der er nur zusammen wäre.

Willst du seine Gefühle ehrlich erforschen dann stell ihn eben vor die Wahl, du oder sie. Wenn er ewig lange zögert oder sowieso nichts macht ist er bei dir nur auf Sex aus wobei ich ihn natürlich auch verstehen kann, bist du doch sehr darauf bedacht deinem Partner im Bett alles zu erfüllen. Aber die Frage ist nunmal ob du eben sein Betthäschen sein willst oder nicht.

Im Moment muss man ihn noch recht neutral betrachten abgesehen von der Tatsache dass er eben seine Frau betrügt.
Seine Gefühle für dich könnten echt sein und solange du ihn nicht vor die Wahl gestellt hast kann man darüber noch kein schlechtes Wort verlieren. Ich würde das bei Zeiten mal machen.

Denn dann hast du eben zwei klare Möglichkeiten: Entweder er entscheidet sich klar für dich dann wäre ein Beziehung mit ihm nicht undenkbar. Oder er zögert und bleibt bei seiner Frau - dann musst du dir leider selbst eingestehen dass du auf einen Mistkerl reingefallen bist und schickst ihn in die Wüste.
 

believer95

Mitglied
@ mrs. snape: (übrigends toller Name :D)
Zumindest noch eine, die diese Neigung hat ^^
Zu den Tipps und den "Lass dich nicht ausnutzen"-Sprüchen.. Wie gesagt, ich hab den Kontakt abgebrochen.
Ja, dieses such dir einen anderen ist eine blöde Idee. Ich kann meine Gefühle ned vom einen aufn anderen Tag abstellen und mir nen anderen suchen.

So und eins noch! Ich schätze, mich würden hier gleich jetzt manche am liebsten steinigen!! Viele sagen, dass du seine Ehe zerstörst. Finde ich nicht! Das ist ja wohl ER!! Die Entscheidung liegt ja wohl bei ihm, ober seine Frau betrügt, oder nicht. Was anderes wäre, wenn du seine Frau gut kennst, is aber ja wohl nicht der Fall. Kannst dich auch mal bei mir melden, wenn du willst.
Da muss ich dir Recht geben, danke. Klar.. Ich sollte mich von ihm fernhalten, weils die Affäre mit mir siiicher nicht besser macht ^^ aber .. ich bin ja ned Schuld dran.
Zu allererst hats ja seine Frau auch verkackt. Sie hat als erste fremdgevögelt und Kinder von wem anders..

@ MadWolf:
Alleine weil er seine Frau betrügt sollten schon lange bei dir die Alarmglocken geläutet haben.

Klar..
Willst du seine Gefühle ehrlich erforschen dann stell ihn eben vor die Wahl, du oder sie. Wenn er ewig lange zögert oder sowieso nichts macht ist er bei dir nur auf Sex aus wobei ich ihn natürlich auch verstehen kann, bist du doch sehr darauf bedacht deinem Partner im Bett alles zu erfüllen. Aber die Frage ist nunmal ob du eben sein Betthäschen sein willst oder nicht.
Nein, eben nicht. Oder zumindest nicht nur. Grund für den (zum 100sten Mal) Kontaktabbruch!

Denn dann hast du eben zwei klare Möglichkeiten: Entweder er entscheidet sich klar für dich dann wäre ein Beziehung mit ihm nicht undenkbar. Oder er zögert und bleibt bei seiner Frau - dann musst du dir leider selbst eingestehen dass du auf einen Mistkerl reingefallen bist und schickst ihn in die Wüste.
Ich hab ihn jetz schon in die Wüste geschickt - ohne Entscheidung. Lieber tu ich mir selber weh als jmd anders.
 

Wissi81

Mitglied
Hallo believer,

das ist normal das du damit rechnen musst, das es hier leute gibt die dies sehr komisch finden, ich meine es ist schon krass der unterschied, keine frage das weißt du auch, aber wie so oft im leben ist es leider so, das alles was von der normalität abweischt für die Menschen als schlimm, komisch, nicht normal empfunden wird.

Sicherlich macht er sich strafbar weil du bist noch Minderjährig, und er halt schon sehr alt. Und da muss ich leider auch sagen das es nicht geht, die sache wäre anders wenn du schon 18 wärest, bist du aber noch nicht.

Aber ich würde warten bis du 18 bist und dann kannste weiterschauen vielleicht hast du bis dahin einen jungen in deinem Alter gefunden der schon sehr frühreif ist. Ich würde mit ihm darüber reden und sagen das du ihn nicht in Gefahr bringen willst, das wäre ne gute Probe, sagst du bis ich 18 bin davor nichts mehr dieser art. Wenn er warten kann bis du 18 bist, liegt ihn viel an dir, wenn er sich dann nicht mehr meldet weißt du was er wollte.

Ich meine es heisst ja nicht das so ein altersunterschied nicht klappen könnte, es gibt paare im internet die haben 20 Jahre unterscheid, haben eine Familie und Kinder und ect. wie du siehst es kann klappen, aber in den meisten fällen ist es schon schwierig. Aber halt alles erst nachdem man volljährig ist versteht sich.

Hoffe ich konnte dir dabei Helfen, meine divise ist immer, "Dort wo die liebe hinfällt, wo man aber unterscheiden muss, ist es wirklich liebe, oder sucht der andere einfach nur den gewissen kick"

Also mein Tipp, warte bis du 18 bist, weil jetzt im moment ist es noch strafbar. Wie ich oben gelesen habe hast du ihn schon in die Wüste geschickt, ich weiß sowas tut weh, aber vielleicht ist es für die Zukunft das bessere.

Ich wünsche dir dennoch für deine Zukunft alles erdenkliche gute und pass auf dich auf, und wenn du wieder rat brauchst, schreib hier wieder ins Forum hier sind viele dir gerne Helfen und Ratschläge geben.

LG
 

XTown

Mitglied
Sicherlich macht er sich strafbar weil du bist noch Minderjährig, und er halt schon sehr alt. Und da muss ich leider auch sagen das es nicht geht, die sache wäre anders wenn du schon 18 wärest, bist du aber noch nicht.
Ich glaube hier sind einige etwas fehlinformiert: Keiner macht sich hier vom Gesetz "strafbar" oder verliert seinen Job, solange die TE für Sex kein Geld verlangt, pornographisch tätig wird oder der Busfahrer eine Zwangslage oder Abhängigkeitsverhältnis ausnutzt. Die TE ist 16! Das mag vielleicht in Arizona und einigen anderen US-Bundesstaaten anders aussehen, sollte aber für Deutschland (noch?) keine Rolle spielen.

Im Übrigen sollte man nicht vergessen, dass vom Gesetz hierzulande -bis vor einigen Jahren- sogar Sex ab 14 noch ohne jeglichen Einschränkungen erlaubt war. Auch wenn die damalige Gesetzgebung sicherlich nicht mehr relevant ist, sollte man doch immerhin hinterfragen weshalb es diese denn gab ;)

Ansonsten noch ein kleiner Tipp @ Believer95: Es gibt keinen schlimmeren Fehler als nicht auf sein Herz zu hören!

Ich spreche aus Erfahrung...

Wenn du ihn also wirklich vermisst, solltest du dich am Besten nicht von den Moralaposteln und Schwachmaten hier beeinflussen lassen! Im Übrigen auch ein mögliches Zeichen für fehlende Reife...
 

Gelinda

Sehr aktives Mitglied
verschenke dich nicht an irgendwen, du wirst dein Leben lang daran knabbern, wenn du glaubst, daß er seine Frau für dich verläßt.

Du wirst eines schönen Tages in ganz genau der gleiche Lage sein, wie sie oder anders rum, erwarte nicht, daß er jünger wird;), wenn er 60 ist, bist du 46, vielleicht eine Frau im prallen Leben, die noch ihr wahres Liebesleben vor sich hat.
Viele Männer haben später Probleme mit der Prostata, aber ja gut, wenn du nur an heute denkst und dir keinen Kopp machst. Gibts ja alles.

MfG Gelinda

Nachtrag: er traut sich wohl nicht an gleichaltrige? Die stellen Ansprüche? Ahaaaaaaaaaaa, - - - die du nicht hast.

Frauen, die sich in verheiratete Männer verlieben, bei denen siegt die Vernunft oder sie müssen erst auf die Nase fallen.
 

believer95

Mitglied
das ist normal das du damit rechnen musst, das es hier leute gibt die dies sehr komisch finden, ich meine es ist schon krass der unterschied, keine frage das weißt du auch, aber wie so oft im leben ist es leider so, das alles was von der normalität abweischt für die Menschen als schlimm, komisch, nicht normal empfunden wird.
Natürlich. Ich war seit der sechsten Klasse Goth. Für mich ist es irgendwie fast normal, unnormal zu sein ^^

Sicherlich macht er sich strafbar weil du bist noch Minderjährig, und er halt schon sehr alt. Und da muss ich leider auch sagen das es nicht geht, die sache wäre anders wenn du schon 18 wärest, bist du aber noch nicht.
Hier mal der Wikipediaartikel der wenn man ihn komplett durchliest, beweist, dass wenn ich zustimme und nicht von ihm abhängig oder seine Schutzbefohlene bin, alles legitim ist.
[h=3]Schutzalter 16 Jahre [Bearbeiten][/h]Über die Vorschriften des § 182 StGB Abs. 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von mindestens 21 Jahre alten Erwachsenen mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182Abs. 3 StGB bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat. Der Bundesgerichtshof hat 1996 festgestellt, dass der bloße Hinweis auf das Alter der 14- oder 15-jährigen Person für eine Verurteilung des erwachsenen Beschuldigten nicht ausreicht. Die individuelle Fähigkeit oder Unfähigkeit des Jugendlichen zu sexueller Selbstbestimmung und gegebenenfalls das Ausnutzen letzterer durch den Täter muss vielmehr in jedem Einzelfall überprüft werden.[SUP][2][/SUP] Auch aus der sexuellen Unerfahrenheit der jugendlichen Person kann das Fehlen der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht abgeleitet werden.[SUP][3][/SUP]
Bereits der Versuch eines Verstoßes gegen § 182 Abs. 3 StGB ist strafbar. Falls die gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen keinen Strafantrag stellen, kann die Staatsanwaltschaft trotzdem ein Strafverfahren einleiten, für den Fall, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, z. B. weil der Erwachsene bereits einschlägig vorbestraft ist.
Der Vorschrift kommt nur „eine extrem randständige forensische Bedeutung“[SUP][4][/SUP] zu: Es gab im Jahre 2003 nur 73 aufgrund von § 182 StGB (in der damals gültigen Fassung) verurteilte Personen, 1980 waren es noch insgesamt 284 Verurteilungen nach den Vorgänger-Paragrafen 175 (1994 aufgehoben) und 182 (damals „Verführung Minderjähriger“).[SUP][4][/SUP] Dieser Rückgang wird in der juristischen Literatur nicht etwa so erklärt, dass die Zahl der Sexualkontakte Erwachsener mit Jugendlichen zurückgegangen sei, sondern dass solche Kontakte gegenwärtig gesellschaftlich weitgehend toleriert werden und Erziehungsberechtigte nur noch selten Strafanträge stellen.[SUP][5][/SUP] Verschiedene Studien rechnen damit, dass nur jede hundertste bis zweihundertste sexuelle Beziehung einer über 21-jährigen Person mit einer 14- bis 15-jährigen Person zu einer Anzeige nach § 182 Abs. 3 StGB (in aktueller Fassung) führt.[SUP][4][/SUP] Daher wird man die „eigentliche“, d. h. soziale Schutzaltersgrenze, nach der Jugendliche eigenverantwortlich über ihr Sexualleben bestimmen können (sofern weder Entgelt, Zwangslage oder Abhängigkeitsverhältnis im Spiel sind noch im Einzelfall eine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung festgestellt wird), bei 14 Jahren ansetzen müssen.
Wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen gemäß § 174 StGB wird derjenige bestraft, der sexuelle Handlungen mit einem unter 16-jährigen Jugendlichen vornimmt, wenn ihm dieser zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung überlassen wurde, und zwar auch dann, wenn (anders als bei 16- und 17-Jährigen) kein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wurde.

Hoffe ich konnte dir dabei Helfen, meine divise ist immer, "Dort wo die liebe hinfällt, wo man aber unterscheiden muss, ist es wirklich liebe, oder sucht der andere einfach nur den gewissen kick"
Ich liebe ihn. Aber das tut jetzt, nachdem ich das alles beendet habe, sowieso nichts mehr zur Sache.
Danke :)
 

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