Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

dringend rat gesucht,eilt!

S

sandra180876

Gast
hallo,
habe vor sieben jahren für meinen ex einen handyvertrag gemacht, den er dann nicht bezahlte, heut hab ich pfändungen und schufa einträge deswegen.
kann ich irgendwie ihn dafür zur verantwortung ziehen, so das er seinen kram bezahl,obwohl ich diese unterschrieben habe?
danke sandra
 
U

Unrecht

Gast
So pauschal kann man das nicht sagen, wenn es sich beweisen lässt, dass ihm das Handy zur Nutzung überlassen war und er die Kosten übernehmen wollte, ginge da schon was. Zumindest für die Telefongebühren, Zinsen und Kosten gehen aber immer auf Dein Konto. Es lohnt sich nur nicht, wenn er selbst kein Geld hat.

Du könntest Dich mal bei Deinem zuständigen Amtsgericht erkundigen, ob Dir Prozesskostenhilfe zusteht, die gibt es u. U. auch als sog. "Beratungsschein", damit könntest Du ggf. einen Anwalt aufsuchen. Evtl. gibt es dort oder bei Deiner Gemeindeverwaltung auch eine kostenlose Rechtsberatung.
 
U

Unreg

Gast
Wenn Du die Pfändungen bekommst...hast Du evl.auch Rechnungen--klar,steht DEIN NAME drauf...und die EINZELGESPRÄCHSNACHWEISE???
Such Dir mögliche Zeugen für die Absprache...es war ein mündlicher Vertrag zwischen Euch...Überlassung des Telefons...gegen BEZAHLUNG ALLER KOSTEN DURCH IHN.
Die schulden gegenüber dem Anbieter mußt Du begleichen..jedoch kannst Du sämtliche Kosten(auch die Mahnkosten,Zinsen...)ihm gegenüber geltend machen.wenn Du EINDEUTIG nie mit dem Handy telefoniertest...hat er Dir alle Aufwendungen zu ersetzen.Wenn er jetzt zahlungsunfähig/-willig ist,könntest Du mit geringen Kosten(Vordruck gerichtl.Mahnbescheid-Schreibwarenhandel/gerichtl.Mahnverfahren zwecks "Schuldtitel")zumindest Deine Ansprüche sichern.
Wenn Du Glück hast,reagiert er aus Unwissen nicht auf die Gerichtspost(dann hast Du einen Titel--30Jahre gültig!),
wenn Du Glück hast,wendet er im eventuellen Gerichtsverfahren auch nicht ein,es sei eine freiwillige SCHENKUNG Deinerseits gewesen.
Bis Streitwert 600 Euro wird NUR in einer Instanz entschieden.So erhält man oft ein "Versäumnisurteil",weil der angeschriebene Schuldner nicht erscheint,nicht reagiert.
Angesichts des Ärgers würde ich es mindestens versuchen!
Ehe es verjährt.
 

Anzeige (6)

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben