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Drittschuldnererklärung

M

Mäusl-Susi

Gast
ja die Bank hat korekt gehandelt, keine Frage...und es ist auch ihr gutes recht jetzt zu ihm zu gehen.

Er hat zu spät erkannt, dass eine ordentliche Kontoführung von nöten ist und man nicht alles kaufen kann was man gern hätte...leider.

Ich muss ihm aber anerkennen, dass er viele andere sachen schon beglichen hat. Diese Bank ist halt der einzige gläubiger bei dem es mit den Raten ab und an klemmt.

Ich hab mal geschaut, der Pfändbare betrag läge bei etwas 115 Euro im Monat. Also so viel wie er in letzter Zeit an raten gezahlt hat.
Das Auto werden sie nicht nehmen, weil das kein teueres war und keinen ausreichenden Wert hätte um den Kredit zu tilgen. Er musste einen höheren Kredit damals aufnehmen, weil er noch einen kleinen Kredit für sein altes auto am laufen hatte.

Hab eben nochmal mit ihm gesprochen. Er soll sobald sein Chef die Drittschuldnererklärung abgegeben hat sich mit in der Bank in Verbindung setzen.Er soll die anknieen wegen einer Ratenzahlung mit folgendem vorschlag: er zahlt bis September jeden monat 100-150 Euro weiterhin, ab oktober dann 150-200 euro monatlich. Sobald ein zweiter kleiner Kredit fertig bezahlt ist (ca. in einem Jahr) nochmal die raten um 50 euro erhöhen. Damit würde die bank mehr bekommmen als bei einer Lohnpfändung.

Hoffe nur das die Bank das so akzeptiert.

Er hat sich damals wirklich übernommen aber kämpft seit einiger zeit ernsthaft um die sachen in den griff zu bekommen und dieser eine große kredit ist halt das einzige was ihm noch zu schaffen macht
 

mikenull

Urgestein
Ja, wenn der pfändbare Teil die Ratenhöhe erreicht könnte es wohl so abgehen. Im anderen Fall - wenn die Pfändung nichts oder nur wenig einbringt - werden sie auf das Auto zukommen bzw. den Gerichtvollzieher ins Haus schicken. Für diesen Fall sollte man gerüstet sein.........!
 
O

Oh_jee, oh_jee

Gast
Ich fürchte, die Bank wird sich nicht auf etwas einlassen, das später den Anschein einer Sittenwidrigkeit erlauben würde.

Eine Rate, die über den unpfändbaren Teil (ca. 969 €) herausgeht wäre da bedenklich, da sich die Bank eine Leistung versprechen lässt, die der Schuldner nicht bringen kann.

Eher ziehen die das volle Programm durch, da sie sich dann über die Kreditausfallversicherung schadlos halten können.

Wie hoch ist denn noch die Restschuld?
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
@ mike:
Anmerkung: es muß nicht unbedingt vorher "Mahnungen etc." gegeben haben ,
manche Gläubiger lassen sich auch "sofortige Volltreckbarkeit" bei Kreditausreichung o. Rechnung o.Auftragsunterzeichnung unterschreiben...
(wäre das nicht was für Dich ;) )--z.B. machen das fast alle Notare .

Auch bei Rekodarlehen und "abgetretenen Mieten" ist das wohl so...der Gläubiger legt bei der Rechtsantragstelle seine Unterlagen als "sofort vollstreckbar" vor..der Schuldner kann dann nur Vollstreckungsgegenklage machen...

Auch Inhaber von (als Sicherheit) übergebenen Eigentümergrundschuldbriefen
können wohl "sofort vollstrecken" .

Das (die bereits vorliegende Erlaubnis) könnte hier vorliegen als Extraabsicherung bei einem als "klamm" bekannten Schuldner....

Das Blöde: die Vollstreckungsgrenzen-bescheinigung oder Kontofreigaben sind sehr mühseelig erlangbar . Das Konto geht erst mal auf NULL! (Das P-Konto gibt es noch immer nicht!)
Noch fieser ist ein "vorläufiges Auszahlungsverbot" ..das geht auch OHNE Titel...nur mit Darlegung der Fakten...damit blockiert man erst mal ALLE Bewegungen auf dem Konto...

Banken...müssen im Ernstfall recht wenig "akzeptieren"...Sie sitzen am längeren Hebel.
Fast kein Konsumkredit ist es wirklich wert,daß man sich so in Abhängigkeit und latente Gefahr begibt. Dann lieber Moped fahren...
 

mikenull

Urgestein
Na ja, das wird in diesem Fall wohl kaum so sein. Eine Bank mahnt auch generell mal ( zwei Raten im Verzug oder so ) - denn sie will ja in erster Linie Geld und sich nicht mit GV und Schuldner herumschlagen müssen.

Und was heißt, das wäre was für Dich? Ich habe tatsächlich auf meinen Rechnungen den Zusatz, daß sich der Käufer nach diesem oder jenem Termin austomatisch in Verzug befindet und drohe mit dem RA. Selbstverständlich. Will ja keine Mahnungen tippen müssen.

Mmmh, selbst wenn sich die Bank sowas hätte unterschreiben lassen:
Sie würden es warscheinlich wirklich nur im Notfall auch anwenden - ohne vorherige Mahnung.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Nicht "Verzug",sondern "der Rechnungsbetrag gilt als sofort vollstreckbar ab dem 30.Tag der Rechnungslegung"...oder so...
naja...kann sein,daß das nur bestimmte Berufe dürfen..
Muß natürlich original unterschrieben sein...
Ich glaube,bestimmte Banken haben "Urkundenrecht" oder so...
Hat mir mal 'ne Notarin erklärt,daß sie sich SO absichert -aus Erfahrung klug geworden ..muß ich mal gucken,wie das formuliert war.

Müßte man wissen,wie hier das Auto kreditiert war.
Landesbank? Hat der Gläubiger gemahnt +Mahnbescheid geschickt,
Susi,oder wie? Um vollstreckbaren Titel zu bekommen ,hätte da ja sonst was gewesen sein müssen vorher...Ignorieren der Gerichtspost z.B.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Wenn ich Unternehmer in bestimmten Branchen wäre,würde ich mir bei großen Aufträgen IMMER eine Notarin hinzunehmen zur Auftragsunterzeichnung. Das rechnet sich bestimmt unterm Strich.
 

mikenull

Urgestein
Meinen "Verzug" habe ich erwähnt, weil es was ähnliches ist.......

Ich glaube nicht, daß dies die Banken großflächig den Kreditkunden vorlegen - das würde sich herumsprechen. Ich muß mich da auch zuerst schlaumachen - und zwar ob das überhaupt rechtens wäre.
Ich kenne den Zusatz "der Schuldner unterwirft sich der sofortigen Zwangsvollstreckung" zwar ( irgendwoher... ) aber ob das im Ernstfall funktioniert? Ohne in "Verzug setzen"? Kann ich mir nicht vorstellen.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Natürlich ist das rechtens ;) --man kann es ja durchstreichen (und bekommt den Kredit nicht).
Das Recht wird gewahrt durch die Möglichkeit der Vollstreckungsgegenklage und das gesetzlich verankerte Verbot der "Doppelpfändung" oder "Überpfändung" etc.

Das Problem für PRIVATUNTERNEHMER ist nur: Du bekommst nicht (ohne Notar) eine " Klausel" etc. (irgendwer wird es hier wissen..mal sehen..)

Deshalb: kann sein,das Autohaus arbeitet mit einer Bank zusammen,die
das so als rechtsgültig "sofort vollstreckbar" machen kann...Die werden damit bis zum Ernstfall nicht DEUTLICH werden...Nicht jeder liest sich ALLES durch,was er unterschreibt.
Müßte Susi mal den Vertrag checken..
 

mikenull

Urgestein
Hier:

[FONT=arial,helvetica,sans-serif]Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung[/FONT]
[FONT=arial,helvetica,sans-serif]Grundlage für eine Zwangsvollstreckung ist regelmäßig eine gerichtliche Entscheidung oder ein gerichtlich geschlossener Vergleich. Das Gesetz sieht davon eine Ausnahme bei sogenannten vollstreckbaren Urkunden vor. Dies sind notariell beurkundete Willenserklärungen, die einen Anspruch begründen und bei denen sich der Schuldner in der Urkunde wegen des dort bezeichneten Anspruchs der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Kommt der Schuldner anschließend seiner Verpflichtung nicht nach, kann der Gläubiger mittels der Urkunde die Zwangsvollstreckung einleiten, ohne dass er zuvor einen gerichtlichen Titel erstreiten muss.[/FONT]
[FONT=arial,helvetica,sans-serif][/FONT]
---------------------------------------------------------------------Also ( verflixt, was ist das denn jetzt? ) das kann jeder machen - jeder der Kredite vergibt. Allerdings muß er die Willenserklärung des Kreditnehmers notariell beurkunden lassen.
Ich wage mal zu behaupten, daß sowas eine Bank im allgemeinen nicht macht.
 

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