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Man sollte wenn man keine Ahnung hat vielleicht die Finger stillhalten.
Bürgergeld bekommt man nur unter bestimmten Vorraussetzungen.
Das Jobcenter ist
NICHT verpflichtet Obdachlosigkeit zu verhindern sondern Vater Staat.
Dies können z.B. auch Übergangswohnungen,Notschlafstellen und sonstiges sein.
Wohnungslosigkeit ist nicht = Obdachlosigkeit.
D.h. ein Obdachloser ist immer auch Wohnungslos aber ein Wohnungsloser nicht immer obdachlos.
So kurzfristig eine neue Wohnung zu bekommen im Großraum Köln halte ich für sehr sportlich.
Ein
Wohn
Berechtigungs
Schein erweitert die Möglichkeiten um öffentlich geförderten Wohnraum.
Ob man die Bedingungen erfüllt kann man z.B. hier nachlesen.
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie in eine Wohnung ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird.
www.stadt-koeln.de