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Entschädigung für ausgefallenen Flug (Dienstreise)

Hallo geballte Schwarmintelligenz,

ein Flug ist überbucht und fällt aus.
Arbeitnehmer bekommt 600 Euro Entschädigung plus Hotel und Essen.
Den Flug hat der Arbeitgeber bezahlt.
Am nächsten Tag findet der Ersatzflug statt.
Somit ist die Dienstreise einen Tag weniger.

Wem gehört die Entschädigung, dem AG oder dem AN?


Dumme Frage die Antwort steht doch bereits in deinem Post#1.
 
Macht der AN die Abrechnung erst ab Montag, darf er die Entschädigung behalten, da er ja für den Sonntag nicht entlohnt wurde?
Dass der AN für einen Sonntagsausfall nicht entschädgt werden soll, da der AN sonntags nicht arbeitet, mag ich nicht akzeptieren, denn dann kann der AG nicht für einen Sonntag Tickets bestellen und den AN anweisen, den Flug zu nehmen. Also entweder oder.
 
Nein, da es Sonntag ist, wird der Tag nicht bezahlt.
Ich bin ja auch fast der Meinung, dass der AG die Entschädigung bekommen müsste.
Aber ich bin kein Arbeitsrechtler.
Wieso glauben eigentlich immer alle, dass sie gescheite antworten kriegen wenn sie nur die Hälfte der Infos schreiben? Ich weiß, im Internet sollte man sich über gar nichts wundern, aber trotzdem habe ich bei sowas immer das Bedürfnis den Kopf auf den Tisch zu hauen.

Klär das mit deinem AG, ich bin hier raus.
 
Hallo geballte Schwarmintelligenz,

ein Flug ist überbucht und fällt aus.
Arbeitnehmer bekommt 600 Euro Entschädigung plus Hotel und Essen.
Den Flug hat der Arbeitgeber bezahlt.
Am nächsten Tag findet der Ersatzflug statt.
Somit ist die Dienstreise einen Tag weniger.

Wem gehört die Entschädigung, dem AG oder dem AN?
Dem , der den Flug bezahlt hat. Dem AG.
 
Sofern das einen Flug innerhalb der EU betrifft, gilt die EU- Fluggastrechteverordnung. Damit steht dir als Arbeitnehmer das Ausfallgeld zu, auch wenn der Arbeitgeber den Flug gebucht und bezahlt hat.
 

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