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falsche Möbelbestellung. komm ich da nochmal raus ?

Puh, danke erstmal für die vielen Antworten. Ich war leider alleine, in einer Filiale, bei denen mit dem Großen Stuhl. Die Wohnlandschaft ist ein Markenprodukt eines etablierten deutschen Herstellers, in Standardgröße und Farbe. Allerdings wird diese Konfiguration scheinbar exklusive, nur von besagtem Möbelhaus angeboten.
Eigentlich hat keine Beratung statt gefunden, da ich mir im Vorfeld alles aus dem Netz gezogen haben. Ich war dann 2x vor Ort und habe Probe gesessen etc. Dann bin ich zum Counter und habe die Bestellung aufgegeben, und meine expliziet daraufhin gewiesen zuhaben das ich das Eckteil mit linken Abgang habe möchte.

Leider habe ich es nicht so mit dem Räumlichen vorstellungsvermögen, ansonsten wäre mir dies ja auf der Skizze aufgefallen ! ich habe mich einfach darauf verlassen, das mich der Berater richtig verstanden
hat.

Ende der Geschichte 🙁 , hilft euch das so weiter ?
Versuche erstmal mit dem Verkäufer mit dem du den Kaufervertag gemacht hast zu sprechen. Sollte er stur sein kannst du noch versuchen auf Trustpilot eine sachliche schlechte Bewertung zu schreiben, da melden die sich in der Regel immer und man findet dann eine Lösung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Puh, danke erstmal für die vielen Antworten. Ich war leider alleine, in einer Filiale, bei denen mit dem Großen Stuhl. Die Wohnlandschaft ist ein Markenprodukt eines etablierten deutschen Herstellers, in Standardgröße und Farbe. Allerdings wird diese Konfiguration scheinbar exklusive, nur von besagtem Möbelhaus angeboten.
Dann ist das, was ich dir am Anfang geschrieben habe richtig.
Ob diese Größe nur von dem Möbelhaus angeboten wird, ist irrelevant.
Auch ob du das vor Ort oder Online bestellt hast, ist für die Rückabwicklung irrelevant.
XXL Lutz ist ein Großhändler, ebenso wie OTTO, BAUR, home24 und wie sie nicht alle heißen.
Da mein AG auch dein Möbelhaus im Verkauf und Abwicklung unterstützt, kannst du dich darauf verlassen, dass ich dir keinen Scheiß erzähle.

Solange es keine Anfertigung nach Wunschmaß war, bekommst du dein Geld komplett wieder und es entstehen keine Kosten für dich. Und eine Sondergröße, die nur bei dem Händler angeboten wird, ist kein Wunschmaß.

Da du die Lieferung nicht angenommen hast bzw. die Annahme verweigert, ist es nicht mal notwendig dich mit dem Händler in Verbindung zu setzen. Es ist eh schon auf dem Rückweg.

Mit dem Händler musst du Kontakt aufnehmen wenn:
1. der Artikel bei dir steht und abgeholte oder ausgetauscht werden soll
2. ein Schaden am Artikel ist und du einen Austausch möchtest oder Preisnachlass oder Reparatur oder ein Ersatzteil

Wenn du eine Anzahlung geleistet hast, dann nimm mit dem Service Kontakt auf, sobald deine Retoure wieder beim Händler ist. Die Rückzahlung der Anzahlung musst du anfordern. Mehr nicht.

Die Retourenfrist ist 4 Wochen, kann aber auch früher dort sein.
Das heißt, spätestens nach 4 Wochen muss die Retoure dort sein. Falls nicht, kümmert sich der Service um die Klärung. Sprich, wenn du vor Ablauf der Retourenfrist anrufst und der Artikel noch nicht wieder im Lager ist, wird man dich bitten die Retourenfrist abzuwarten, da vorher keine Rückzahlung erfolgt. Denn dazu sind Fristen da.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann könnte ein sog. "Erklärungsirrtum oder Eigenschaftsirrtum" ( § 119 BGB) vorliegen. Du hast Dich bei der Skizze durch Dein fehlendes Vorstellungsvermögen (rechts/links) geirrt und damit könnte der Vertrag anfechtbar werden, denn das Teil passt ja in der gelieferten Version bei Dir nicht. Das weitere Vorgehen wäre nun, dass Du Deinen Irrtum gegenüber dem Lieferanten erklärst (am besten schriftlich und mit Nachweis!) und mit dem Möbelhaus Kontakt aufnimmst. Eventuell solltest Du die Transportkosten übernehmen, denn das wäre fair und ein Angebot zur Güte. Bei einer erfolgreichen Anfechtung wird der geschlossene Vertrag nichtig und damit entstehen für Dich auch keine weiteren Kosten.
 
Geh noch mal ins Möbelhaus und lass dir von einem Berater genau erklären wie das mit der rechten und linken Seite zu verstehen ist.
Es muss ja einen Grund haben, dass du es falsch verstanden hast.
Es könnte auch sein, dass vom Möbelhaus aus von deinen damaligen Verkäufer Mist gebaut wurde und du es nun ausbaden sollst.
So einfach würde ich mich da nicht geschlagen geben, evt. würde ich darum bitten dass das Sofa zurück genommen wird bei unklarer Beratung.
 
Wer es nicht glauben will oder kann, kann das Gleiche nochmal vom Service erfahren:

030/25549310-0
Montag bis Freitag von 09:00 bis 19:00 Uhr, Samstag von 09:00 bis 16 Uhr

Im Übrigen ist das Ganze gesetzlich geregelt über Rückgaberecht und Verbraucherrecht.

Die einzige Ausnahme bilden Sonder- / Maßanfertigungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso sollte das so sein wenn von dem Käufer auch angegeben wurde das der Artikel geliefert werden soll? Dann trägt dieser die Kosten für den Transport, evtl. sogar eine handling Pauschale.
Nein trägt er nicht. Auch wenn du Bekleidung bestellst, wenn die komplette Sendung Retoure geht, werden auch die Versandkosten erstattet.

Das Einzige, was man bezahlen muss wäre zum Bsp:

Du kaufst dir z.Bsp. ein Schlafzimmer und buchst zusätzlich den kostenpflichtigen Aufbauservice.
Dann fällt dir nach 2 Wochen auf das dir das Schlafzimmer doch nicht gefällt und läßt es wieder abholen.
Dir werden der Artikel und die Lieferaufschläge gutgeschrieben. Nur den zusätzlichen gebuchten Aufbauservice musst du bezahlen.
Ausnahme:
Anders sieht es aber wieder aus, wenn irgendein Mangel sich nach dem Aufbau zeigt. Dann bekommst du auch den Aufbauservice wieder erstattet, bzw. wenn ausgetauscht wird zahlst du den Aufbau nur einmal.
 
Zuletzt bearbeitet:
Momentchen: für den Verkäufer bestehen noch immer 2 übereinstimmende Willenserklärungen, wodurch ein Rechtsgeschäft zustande kommt. Da das Ganze kein Fernabsatzgeschäft (wie von jemand anderem schon geschrieben) ist, besteht normalerweise auch kein Rückgaberecht, es sei denn, dies wurde vertraglich geregelt. Also muss ein triftiger Grund für eine Anfechtung vorliegen und diese Anfechtung muss erklärt werden. Die Rücksendung der Ware reicht nicht. Wenn der Händler mit einer unbegründeten Rücksendung den Vertrag nicht durchsetzen will, dann ist alles gut. Aber dann bleibt er auf den Transportkosten sitzen und das wollen die wenigsten. Ein Sofa ist kein Karton mit Klamotten. In der Bekleidungsbranche sind kostenfreie Rücksendungen eher üblich. Bei einem gültigen Kaufvertrag gibt es kein Recht auf Rückgabe. Etwas anderes ist es, wenn ein Mangel vorliegt, aber auch dann besteht nur ein Recht auf Wandlung. Hin und wieder lohnt es sich, unsere Gesetze zu lesen. Alles andere ist eine Kulanz des Verkäufers.

Ich würde nicht den Kopf in den Sand stecken. Das geht selten gut aus.

Hier gibts was zum Nachlesen
 
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