S
Spt457
Gast
Hallo,
ich fülle wegen einem Urlaubssemester den Antrag auf Hartz IV aus. Ich hätte dabei einige Fragen wegen dem Ausfüllen des Antrags. Und zwar bezieht sich das auf die Anlage EK.
Bei folgendem habe ich ein Problem:
- Bei "4.1 Ausgaben in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis / der Ausbildung"
Kann ich den Semesterbeitrag bzw. den Beitrag der für Semesterticket bezahlt wird, als "Ausgaben für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" angeben. Ich nutze das Semesterticket normalerweise um zur Universität bzw. den Bibliotheken zu gelangen bzw. weiteren Orten zu gelangen, könnte ich das geltend machen? Zwar befinde Ich mich in einer Klinik, aber nach der Entlassung würde ich das Semesterticket wieder brauchen. Könnte ich Kosten für Kaffee, Snacks während meines Aufenthaltes in der Bibliothek geltend machen? Ich weiß dass klingt bescheuert, aber während meines Aufenthaltes in der Bibliothek, helfen die mir dabei wachzubleiben zu fokussieren. Ich dachte nur wenn es nicht geht, ist das auch okay.
-zu "4.3 Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen- auch bei sonstigen Einkommen"
Ich habe eigentlich keine Versicherungen außer den gesetzlich vorgeschriebenen mehr. Außer einer Auslandskrankversicherung, aber da ich von der weiß ich leider nicht, ob sie noch aktiv gilt. das würde ich recherchieren. Ich dachte dabei, den Punkt "Eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken/- Pflegeversicherung liegt nicht vor. Es werden Beiträge zur Vorsorge für den Fall der Krankheit, der Pflegebedürftigkeit und zur Altersvorsorge gezahlt."
Es wäre nett, eure Einschätzung zu hören. Bitte bleibt sachlich, auch wenn sich manche Anliegen echt dämlich anhören.
ich fülle wegen einem Urlaubssemester den Antrag auf Hartz IV aus. Ich hätte dabei einige Fragen wegen dem Ausfüllen des Antrags. Und zwar bezieht sich das auf die Anlage EK.
Bei folgendem habe ich ein Problem:
- Bei "4.1 Ausgaben in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis / der Ausbildung"
Kann ich den Semesterbeitrag bzw. den Beitrag der für Semesterticket bezahlt wird, als "Ausgaben für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" angeben. Ich nutze das Semesterticket normalerweise um zur Universität bzw. den Bibliotheken zu gelangen bzw. weiteren Orten zu gelangen, könnte ich das geltend machen? Zwar befinde Ich mich in einer Klinik, aber nach der Entlassung würde ich das Semesterticket wieder brauchen. Könnte ich Kosten für Kaffee, Snacks während meines Aufenthaltes in der Bibliothek geltend machen? Ich weiß dass klingt bescheuert, aber während meines Aufenthaltes in der Bibliothek, helfen die mir dabei wachzubleiben zu fokussieren. Ich dachte nur wenn es nicht geht, ist das auch okay.
-zu "4.3 Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen- auch bei sonstigen Einkommen"
Ich habe eigentlich keine Versicherungen außer den gesetzlich vorgeschriebenen mehr. Außer einer Auslandskrankversicherung, aber da ich von der weiß ich leider nicht, ob sie noch aktiv gilt. das würde ich recherchieren. Ich dachte dabei, den Punkt "Eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken/- Pflegeversicherung liegt nicht vor. Es werden Beiträge zur Vorsorge für den Fall der Krankheit, der Pflegebedürftigkeit und zur Altersvorsorge gezahlt."
Es wäre nett, eure Einschätzung zu hören. Bitte bleibt sachlich, auch wenn sich manche Anliegen echt dämlich anhören.