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Freistellungsauftrag - Sparerpauschbetrag

HNolle

Neues Mitglied
Hallo. Dank der sehr guten Zinsen letztes Jahr habe ich es doch tatsächlich geschafft den Sparerpauschbetrag mehr als auszunutzen und bin sogar noch etwas darüber gewesen. Nun habe ich von der Bank eine Steuerbescheinigung bekommen wo aufgeführt wird was an Steuern angefallen ist.

Ich hatte einen Freistellungsauftrag. Schon klar, alles was über den Sparerpauschbetrag ist, muss versteuert werden. Aber was mache ich nun mit der Steuerbescheinigung von der Bank? Muss ich das trotzdem bei meiner Steuererklärung angeben bzw. macht es überhaupt Sinn? Zurück bekomme ich da sowieso nichts oder?
 

kasiopaja

Urgestein
Hallo. Dank der sehr guten Zinsen letztes Jahr habe ich es doch tatsächlich geschafft den Sparerpauschbetrag mehr als auszunutzen und bin sogar noch etwas darüber gewesen. Nun habe ich von der Bank eine Steuerbescheinigung bekommen wo aufgeführt wird was an Steuern angefallen ist.

Ich hatte einen Freistellungsauftrag. Schon klar, alles was über den Sparerpauschbetrag ist, muss versteuert werden. Aber was mache ich nun mit der Steuerbescheinigung von der Bank? Muss ich das trotzdem bei meiner Steuererklärung angeben bzw. macht es überhaupt Sinn? Zurück bekomme ich da sowieso nichts oder?
Natürlich, solltest Du das bei Deiner Steuererklärung angeben. Je nach Steuerlast, bekommst Du die Steuerzahlungen wieder erstattet und die bereits von der Bank abgezogenen Steuern gelten als Vorauszahlungen.
 
G

Gelöscht 125385

Gast
Möglicherweise hat die Bank dies auch online an das Finanzamt übermittelt, wie es z.B. bei mir die KV und der Dienstherr mit der Besoldung macht.
 
R

Realist1

Gast
Möglicherweise hat die Bank dies auch online an das Finanzamt übermittelt, wie es z.B. bei mir die KV und der Dienstherr mit der Besoldung macht.
Nein, das gibt es nicht.
Es gibt eine solche Beauftragung beim Riestervertrag, aber nicht für andere Zinserträge.
Und wenn es keine Beauftragung durch den Steuerzahler gibt, kann die Bank auch keine Datenermittlung an das Steuerpflichtigen schicken, da sie gar keine ID/Steuernummer des Steuerpflichtigen hat.

Das Finanzamt kann aber eine Abfrage bei der Bank machen, um die Angaben des Steuerpflichtigen zu überprüfen. Das erfolgt nach bestimmten Kriterien in Einzelfällen.
 
R

Realist1

Gast
Hallo. Dank der sehr guten Zinsen letztes Jahr habe ich es doch tatsächlich geschafft den Sparerpauschbetrag mehr als auszunutzen und bin sogar noch etwas darüber gewesen. Nun habe ich von der Bank eine Steuerbescheinigung bekommen wo aufgeführt wird was an Steuern angefallen ist.

Ich hatte einen Freistellungsauftrag. Schon klar, alles was über den Sparerpauschbetrag ist, muss versteuert werden. Aber was mache ich nun mit der Steuerbescheinigung von der Bank? Muss ich das trotzdem bei meiner Steuererklärung angeben bzw. macht es überhaupt Sinn? Zurück bekomme ich da sowieso nichts oder?
Füll das Formular "KAP" aus.
In welche Zeilen welche Beträge einzutragen sind, steht genau auf der Steuerbescheinigung der Bank. Ist ganz easy.
Wenn du unter dem Grundfreibetrag, ca. 10.000€ zu versteuerndes Einkommen je nach Veranlagungsjahr (ungleich Nettoeinkommen), dann bekommst du Steuer auf Kapitalerträge zurück, sonst nicht. Rechnet alles das Finanzamt aus, musst nur Formular KAP ausfüllen.
 
R

Realist1

Gast
Anlage KAP bei der nächsten Steuererklärung mit ausfüllen. Wirst einen Teil deiner Kapitalertragssteuer zurück erhalten.
Warum sollte Sie bei den Steuern für Kapitalerträge zurückerhalten, wenn sie den Sparerfreibetrag über den Freistellungsauftrag ausgeschöpft hat und sie möglicherweise über den Grundfreibetrag liegt, was ich schwer annehme?
 

Portion Control

Urgestein
Weil das FA prüft ob zu viel Abgeltungssteuer gezahlt wurde. Es erfolgt eine Günstigerprüfung, woraus es gut sein kann das man die gezahlte Steuer zurück erhält.
Ich würde sowieso niemals gezahlte Steuern unter den Tisch fallen lassen. Sondern immer angeben.
 

kasiopaja

Urgestein
Nein, das gibt es nicht.
Es gibt eine solche Beauftragung beim Riestervertrag, aber nicht für andere Zinserträge.
Und wenn es keine Beauftragung durch den Steuerzahler gibt, kann die Bank auch keine Datenermittlung an das Steuerpflichtigen schicken, da sie gar keine ID/Steuernummer des Steuerpflichtigen hat.

Das Finanzamt kann aber eine Abfrage bei der Bank machen, um die Angaben des Steuerpflichtigen zu überprüfen. Das erfolgt nach bestimmten Kriterien in Einzelfällen.
Natürlich werden ALLE Zinserträge plus die Abzüge dazu von der Bank ans Finanzamt übermitelt.
Automatisch.
Natürlich hat die Bank auch die Steuer-ID.
 

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