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Freistellungsauftrag - Sparerpauschbetrag

kasiopaja

Urgestein
Warum sollte Sie bei den Steuern für Kapitalerträge zurückerhalten, wenn sie den Sparerfreibetrag über den Freistellungsauftrag ausgeschöpft hat und sie möglicherweise über den Grundfreibetrag liegt, was ich schwer annehme?
Weil die versteuerten Kapitalerträge eben nach einem bestimmten Steuersatz versteuert werden, aber der tatsächliche Steuersatz darunter liegen kann.
 

kasiopaja

Urgestein
Nein, das hat die Bank sicherlich nicht übermittelt, ohne Steuer-ID kann das Finanzamt die Steuerzahlung nicht zuordnen.
Die Abgeltungssteuer für Kapitalerträge ist pauschal und beträgt 25%, plus 5,5% Solidaritätszuschlag (ja, dieser wird immer noch draufgeschlagen!!!), insgesamt also 26,375%, obwohl dein persönlicher Steuersatz X-Prozent beträgt.
Kapitalsteuer fällt an, wenn der Freibetrag für Kapitalerträge überschritten wird.
Er lag 2023 bei 1000 €, für Verheiratete 2000 € im Jahr.
Ich habe gerade bei unseren Unterlagen nachgesehen.
Die Steuer-Id wird beim Freistellungsantrag und - zumindest bei Neuverträgen - von der Bank angefordert.
Und so werden die Zinsen und Steuerabzüge dann auch ans Finanzamt übermittelt.
 

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