Weil die versteuerten Kapitalerträge eben nach einem bestimmten Steuersatz versteuert werden, aber der tatsächliche Steuersatz darunter liegen kann.Warum sollte Sie bei den Steuern für Kapitalerträge zurückerhalten, wenn sie den Sparerfreibetrag über den Freistellungsauftrag ausgeschöpft hat und sie möglicherweise über den Grundfreibetrag liegt, was ich schwer annehme?